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question-circle Frage Nova befreiung in Österreich

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15 Aug 2023 17:25 #47399 von Letnei
Letnei antwortete auf Nova befreiung in Österreich
Hi Sixthmi,

also das ist nicht ganz richtig es geht trotz NOVA wesentlich günstiger.
Ich denke die Ersparnis liegt bei 80% der NOVA.

LG
Thomas 

Steyr - Was sonst?!?
Steyr ist wenn er trotzdem fährt!

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17 Aug 2023 05:03 #47402 von Beestone
Beestone antwortete auf Nova befreiung in Österreich
Hallo SIXTHMI,

Die Nova wird von Wert des Fahrzeuges aus bemessen, viele machen es so:
12m18 im Originalzustand kaufen, billigste nur absolut notwendigste Wohnmobil-Austattung unter die Plane, als Wohnmobil typisieren … Wert des Fahrzeuges: sagen wir mal 25.000.-, machbar.

Erst danach zu Excap und Krug, kannst ja alles „nachtragen“, die Nova berührt das nicht.

LG Andreas

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29 Jan 2024 15:31 - 29 Jan 2024 15:42 #48546 von Christian_2033
Christian_2033 antwortete auf Nova befreiung in Österreich
Berechnung der NOVA
Auskunft ÖAMTC Linz / 29.01.2024

Angaben ohne Gewähr (auch Fachleute tun sich schwer, alle Regeln zu berücksichtigen)

Ausgangssituation
LKW 4x4, Steyr 12M18, BJ1987 (ohne Ausbau)
Wert 20.000 Eur
Typisiert als LKW N1
keine herstellerseitigen Angaben zu CO2/km Laufleistung

Abgaben bei Umtypisierung auf Wohnmobil M1 – 2024:
Achtung - nur minimalsten Ausbau Wohnmobil (Bett, Tisch, Kochgelegenheit, Stauraum etc.) zum Zeitpunkt der Umtypisierung realisieren, damit der Zeitwert möglichst gering ist (Finanzamt kann Gutachten über den Wert einfordern).
Da kein offizieller CO2-Wert zum 12M18 vorliegt, wird eine Ersatzformel angewendet:
1. NOVA
2x Motorleitung [kW] = fiktiver Wert CO2 [g]
minus Freibetrag 97 [g]
Ergebnis durch 5 geteilt = % Nova vom Zeitwert
2. CO2-Malus
2x Motorleitung [kW] = fiktiver Wert CO2 [g]
minus Freibetrag 155 [g]
Ergebnis mal 80 [Eur/g CO2] = [Eur]
Abgabensumme = 1. + 2. – 350 [Eur] Freibetrag 

Beispiel 12M18
1. (2x130kW-97)/5 = 32,6% x 20.000 Eur = 6.520 Eur
2. (2x130kW-155)*80 = 8.400 Eur
Summe: 6.520 + 8.400 – 350 = 14.570 Eur

In den letzten Jahren wurden jährlich (bis 2024) die Freibeträge gesenkt und die Abgabehöhe pro [g] CO2 angehoben.
Eine weitere Anhebung ist momentan nicht geplant.
Wenn einmal Nova und CO2 Malus abgeführt wurden, gibt es keine Erfordernis zur Nachzahlung, wenn sich Leistung oder der Zeitwert verändern.

PS. Bitte stellt mir keine Fragen – das ist alles was ich weiß !
Liebe Grüße, Christian
Letzte Änderung: 29 Jan 2024 15:42 von Christian_2033.

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29 Jan 2024 16:35 - 29 Jan 2024 16:42 #48548 von Beestone
Beestone antwortete auf Nova befreiung in Österreich
Diese Berechnung ist UNZULÄSSIG: ÖAMTC hat nur Ahnung mit KFZ bis 3,5 Tonnen!!!!

"Klein-Lkw (N1) sowie sonstige Kfz (hzG 3,5 Tonnen) mit Erstzulassungsdatum vor dem 1. Oktober 2020
Für sonstige Kraftfahrzeuge mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht bis 3,5 Tonnen, wie Klein-Lkw (N1) aber auch Quads, richtet sich die Höhe der motorbezogenen Versicherungssteuer nach der Leistung (kW) des Verbrennungsmotors und der Zahlungsweise (monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich). Bei jährlicher Zahlungsweise beträgt die motorbezogene Versicherung für diese Fahrzeuge mindestens 74,40 Euro je Jahr und ist mit 864 Euro je Jahr gedeckelt."

BIS 3,5 Tonnen!!! Quelle: ÖAMTC

"Niedrigere Steuer für Wohnmobile ab Juni 2023
Ab 1. Juni 2023 richtet sich die motorbezogene Versicherungssteuer (mVSt) für Wohnmobile der Aufbauart SA (bis 3,5t hzGG), bei denen das Basisfahrzeug ein Kraftfahrzeug der Klasse N ist, nach der Leistung des Verbrennungsmotors in kW. Dies gilt auch für jene Wohnmobile, die bereits nach 30. September 2020 erstmalig zum Verkehr zugelassen wurden. Eine Steuerrückzahlung für die zuvor bereits entrichtete, höhere motorbezogene Versicherungssteuer ist nicht möglich."

AUCH HIER: bis 3,5 Tonnen!!! Quelle: ÖAMTC

Man bezahlt ja auch nicht motorbezogene Versicherungssteuer, sondern Kraftfahrzeugsteuer  die direkt beim Finanzamt abzuführen ist, genauso wie für LKW, weil eben über 3,5 Tonnen.

Die korrekte CO2-Berechnung - da Angaben fehlen - müsste über den Verbrauch gerechnet werden, bei Fahrzeugen über 3,5 Tonnen passiert das so: Quelle: www.nova-rechner.at/index.php/import/wohnmobile

" Zum Thema Wohnmobile über 3,5 Tonnen ergänzend:Jede Prüfstelle in Österreich stuft Wohnmobile in die Klasse  M1 ein (und NICHT als LKW N1!), und zwar auch solche über 3,5 Tonnen, ja sogar über 12 Tonnen höchstzulässiges Gesamtgewicht. Die NoVA richtet sich ganz generell nach dem  Zolltarif; es ist daher  auch für ein Wohnmobil  über 3,5 Tonnen NoVA zu entrichten.

WoMo über 3,5t (vom TÜV als Klasse M1 eingestuft): 
NoVA: JA Go-Box: JA
WoMo über 12t (von der Landesprüfstelle als M1 eingestuft): 
NoVA: JA Go-Box: JA

Fehlender Durchschnittsverbrauch oder fehlender CO2 Ausstoß - Ersatzformel:Wenn keine CO2 Werte oder Verbrauchswerte vorliegen, sieht der Gesetzgeber Ersatzformeln für die Berechnung der NoVA vor:
Wenn es keinen CO2 Wert gibt, wird aus dem Kraftstoffverbrauch der CO2 Ausstoß ermittelt. Dazu wird bei Benzin mit dem Faktor 25 und beim Diesel mit dem Faktor 28 multipliziert. Das Ergebnis ist der fiktive CO2 Wert der dann zur Anwendung kommt.
Nun gibt es auch Fälle, wo weder Verbrauch noch CO2 Werte vorhanden sind - dann wird der Verbrauch über die kW-Leistung errechnet. Dazu wird der kW Wert (zB 66 kW bei einem 90 PS Motor) durch 10 dividiert und das Ergebnis mit +2 bei Diesel und mit +3 bei Benzin addiert. Das ist dann der fiktive Kraftstoffverbrauch der wiederum in die obige Formel eingetragen werden kann und den fiktiven CO2 Ausstoß ergibt."

Beispiel: 130kW Fahrzeug hat daher:

als DIESEL:
130/10 =13 + 2 = 15 Liter fiktiven Diesel Verbrauch
15 Liter fiktiver Diesel Ausstoß entspricht 15 * 28 = 420g CO2 Ausstoß

als BENZINER:
130/10 =13 + 3 = 16 entspricht 16 * 25 = 400g CO2 Ausstoß

Setzt man diese Zahlen in die Nova-Berechnung für Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen ein ergibt sich eine noch höhere Summe!

Allerdings: die Berechnung gilt nur für Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen, tatsächlich kenne ich keine Berechnung für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen ...
Inwieweit eine Berechnung der NOVA für Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen einfach auch für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen herangezogen werden kann weiss ich nicht!
 
 

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Letzte Änderung: 29 Jan 2024 16:42 von Beestone.

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