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Nova befreiung in Österreich

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Re: Nova befreiung in Österreich

30 Aug. 2018 14:25
#28622
In Österreich gilt für womo steyr 11,5 Ton kein LKW Fahrverbot!
Es gelten nur verbote an Gewicht oder Abmessungen!
In Österreich unterscheidet man zwischen personentransport (Womo Buse) und Gütertransport LKW!
Gibt’s auch einen Trade darüber!
Gruß Manfred
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Re: Nova befreiung in Österreich

30 Aug. 2018 14:32
#28623
Moin,
nichts anderes hatte ich geschrieben ;).

Nur, für Wohnmobile gibt es auch in D kein Sonn- und Feiertagsfahrverbot. Das gilt nur für gewerblichen Verkehr.

Grüße

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Re: Nova befreiung in Österreich

30 Aug. 2018 14:42
#28625
Habe davon nichts geschrieben.
Ein Bus fährt auch am Wochenende!
Gruß Manfred
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Re: Nova befreiung in Österreich

24 Okt. 2018 22:51
#29286
Hallo Leute,

mir ist da noch eine Idee gekommen: laut Novag §1Z3Absb. ...
"....ausgenommen es wird ein Nachweis der Entrichtung der Normverbrauchsabgabe in jener Höhe erbracht, die im Zeitpunkt der erstmaligen Verwendung im Inland zu entrichten gewesen wäre."

Eigentlich könnte jeder sich so einen Nachweis selber schreiben, ungefähr so:
___________________________________________________________
Nachweis der Entrichtung der Normverbrauchsabgabe
FIN:
Baujahr:
Datum Erstzulassung / erstmalige Verwendung im Inland:

Festsetzung der Höhe der Normverbrauchsabgabe zum Zeitpunkt der erstmaligen Verwendung im Inland (§1Z3Abs.b): EUR 0,-*

*Erklärung: Inkrafttreten des Normverbrauchsabgabegesetzes 1.1.1992, vgl.NOVAG § 15. (1) "Dieses Bundesgesetz ist auf Vorgänge nach dem 31. Dezember 1991 anzuwenden."

Dieses Schreiben dient als Nachweis dass zum Zeitpunkt der erstmaligen Verwendung des Fahrzeuges im Inland die Höhe der zu entrichtenden Normverbrauchsabgabe mit Eur 0,- anzusehen ist (vgl. NovaG §1Z3Abs.b) da zum Zeitpunkt der erstmaligen Verwendung des Fahrzeuges im Inland das NovaG nicht rechtskräftig bzw. nicht in Kraft war.

Damit ist der Nachweis erbracht dass die Höhe der Normverbrauchsabgabe zum Zeitpunkt der erstmaligen Verwendung des Fahrzeuges EUR 0,- ist / gewesen wäre und daher als entrichtet angesehen werden kann.

NovaG §1Z3Abs.b
Als erstmalige Zulassung gilt auch die Zulassung eines Fahrzeuges, das bereits im Inland zugelassen war, aber nicht der Normverbrauchsabgabe unterlag oder befreit war, sowie die Verwendung eines Fahrzeuges im Inland, wenn es nach dem Kraftfahrgesetz zuzulassen wäre, ausgenommen es wird ein Nachweis der Entrichtung der Normverbrauchsabgabe in jener Höhe erbracht, die im Zeitpunkt der erstmaligen Verwendung im Inland zu entrichten gewesen wäre.

Anlage:
Nachweis erstmalige Verwendung des Fahrzeuges im Inland (Erstzulassung)
______________________________________________________________________

Was sagt Ihr dazu?

LG, Andreas
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Re: Nova befreiung in Österreich

06 Nov. 2019 15:32
#34857
Hallo !
gerade gefunden NOVA !
LKW-PKW vom unabhängigem Finanzsenat

GZ.RV/3304-W/10

FINDOK 58423

Entscheidung
UFS Wien 20.3.2012, RV/3304-W/10

Speziell auf Seite 7
Zitat:
Für die Abgrenzung zwischen NoVA-pflichtigem Pkw und nicht NoVA-pflichtigem Lkw ist
demnach – bezogen auf den hier vorliegenden Sachverhalt – ausschließlich die zolltarifische Einordnung im Zeitpunkt der erstmaligen Zulassung entscheidend. Keine Rolle spielt hingegen
die kraftfahrrechtliche Zulassung.
Folgende Benutzer bedankten sich: Cosmo, Christian_AT

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Re: Nova befreiung in Österreich

07 Nov. 2019 08:49
#34865
Hallo,

Leider setzen sich die Finanzämter darüber und ignorieren solche Entscheidungen, indem sie die Formulierung "erstmalige Zulassung" interpretieren: sobald Du zum Finanzamt gehst und das Fahrzeug finanztechnisch ändern lässt (vom LKW zum PKW) ist dies für das Finanzamt eine "finanztechnische erstmalige Zulassung": und damit ist die tatsächliche erstmalige Zulassung zum Verkehr für das Finanzamt irrrelevant und wird ignoriert und dadurch in Folge NOVA vorgeschrieben bzw. eingehoben, egal ob tatsächliche erstmalige Zulassung zum Verkehr vor oder nach dem Zeitpunkt der Einführung der NOVA 1992 lag und egal welche zolltarifliche Einordnung zu diesem Zeitpunkt für das KFZ gegolten hat.

Eine "finanztechnische erstmalige Zulassung" ist eine Erfindung des Finanzamtes und hat keinerlei Grundlage oder Erwähnung in den geltenden Gesetzen: es ist laut einem Verkehrsanwalt eine "äusserst gefinkelte, intelligente und bemerkenswert erfinderische Auslegung der geltenden Gesetze".

LG, Andreas
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Re: Nova befreiung in Österreich

07 Nov. 2019 09:33
#34866
Sozusagen,...... generell könnte dies nur ein Endgültiges Gerichtsurteil zum Fallen bringen!
Gruß Manfred
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Re: Nova befreiung in Österreich

07 Nov. 2019 09:46
#34868
Stimmt.
Die Rechtsabteilung des ÖAMTC (siehe ADAC) hat auch einen Fall juristisch verfolgt:
Ein BMW 2002, Baujahr 1972, erstmalige Zulassung zum Verkehr in Österreich 1972, wurde 25 Jahre lang stillgelegt. Dann restauriert und neu angemeldet: das Finanzamt wollte NOVA, da die Totalrestauration einem Neufahrzeug gleicht und somit eine "finanztechnische erstrmalige Zulassung" gleichkommt, meinte das Finanzamt.
Das haben die Juristen vom ÖAMTC bekämpft, da das Fahrzeug doch 1972 erstmalig zum Verkehr zugelassen wurde, lange vor der NOVA.

Sie haben verloren.

Seitdem wird keine Rechtsschutzversicherung oder der ÖAMTC einen Fall von NOVA-Willkür des Finanztamtes vertreten.

LG, Andreas
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Re: Nova befreiung in Österreich

20 März 2021 10:13 - 20 März 2021 10:14
#40743
Weltbummler schrieb: Sozusagen,...... generell könnte dies nur ein Endgültiges Gerichtsurteil zum Fallen bringen!
Und bis dahin wird es ab 1. Juli 2021 nur noch schlimmer...

Habe gerade hier gesehen:

####

Personenkraftwagen (Klasse M1):
  • (CO2 Emissionen in g/km – 112) : 5 = Steuersatz
Für diese Kraftfahrzeuge wird ab 1. Juli 2021:
  • der Höchststeuersatz auf 50 Prozent angehoben (bisher 32 Prozent)
  • der Malusbetrag auf 50 Euro pro g/km angehoben (bisher 40 Euro)
  • der Malusgrenzwert auf 200 g/km gesenkt (bisher 275 g/km)
und

Sonderregelung für Wohnmobile:

Wie auch nach der bisher geltenden Rechtslage, werden Ersatzberechnungen für jene Fälle festgelegt, in denen kein CO2-Emissionswert vorliegt. Für Wohnmobile wird die bisherige Sonderregelung fortgeschrieben. Bei diesen kann wahlweise der tatsächliche CO2-Ausstoß oder die doppelte Motorleistung als CO2-Ausstoß herangezogen werden. Wird der CO2-Ausstoß nach der doppelten Motorleistung verwendet, gilt immer ein Mindeststeuersatz von 16 Prozent.

####

Somit kommen auf jeden Steyr, der die Nova nicht abwenden kann, nochmal 50% Nova (oder als Wohnmobil mit 180PS ohne CO2 Wert "nur" 49,6%) vom Kaufpreis drauf, zzgl. 10.000€ Malusgrenzwertbetrag, wenn ich das richtig sehe...

Gruß, Peter
Letzte Änderung: 20 März 2021 10:14 von Buntbaer2001.

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Re: Nova befreiung in Österreich

20 März 2021 14:11
#40744
Jo, es wird so richtig krass in Österreich!
Zum besseren Verständnis: in den von Peter verlinkten Erörterungen zu den gültigen Gesetzestexten wird von einer Steuer oder Besteuerung gesprochen, diese Benennung trifft natürlich nicht auf die NOVA zu, weil Österreich laut EU-Regeln nicht Steuern erheben darf die die Österreicher zu anderen EU-Bürgern erheblich benachteiligt oder den Automobilherstellern den Absatz in Österreich erschwert: deswegen wurde die Steuer nach EU-Klage in "Abgabe" umgenannt und das ist dann für die EU ok: deswegen auch der Name: NOVA = NOrmVerbrauchsAbgabe, ist keine Steuer im rechtlichen Sinn. Für den Zahler eigentlich egal, oder? Zahnlose EU ....

BLICK IN DIE ZUKUNFT: jährlich noch mehr!!!!
Die Werte der Berechnung (der Nova, Anmerk. d. Autors) werden ab 1. Jänner 2022 jährlich für Personenkraftwagen und leichte Nutzfahrzeuge (LKW) angepasst. Die letztmalige Änderung erfolgt mit 1. Jänner 2024
  • CO2-Abzugsbetrag:
    • PKW: Sinkt von 112 g/km jedes Jahr um 5 g/km auf 97 g/km
    • LKW: Sinkt von 165 g/km jedes Jahr um 5 g/km auf 150 g/km
  • Malusgrenzwert:
    • PKW: Sinkt jedes Jahr von 200 g/km um 15 g/km auf 155 g/km
    • LKW: Sinkt jedes Jahr von 253 g/km um 15 g/km auf 208 g/km
  • Malusbetrag: Steigt jedes Jahr von 50 Euro um 10 Euro auf 80 Euro
  • Höchststeuersatz: Steigt jedes Jahr von 50 Prozent um 10 Prozentpunkte auf 80 Prozentpunkte
Das heisst: ein PKW, z.B. Wohnmobil, egal wie schwer (PKW M1) wird unter Umständen ab 2024 bei max. Berechnung der NOVA mit einem Aufschlag von 80% des Kaufpreises versehen.
Quelle: ebenso hier 

Natürlich, wie weiter oben beschrieben, vollkommen wurscht wann erstmalig zum Verkehr zugelassen, die Umschreibung von LKW auf PKW Wohnmobil gilt als erstmalige Zulassung - laut Finanzamt.

Ergänzung für unsere Deutschen Freunde: LKW Zulassung in Österreich fällt auf jeden Fall, egal ob gewerblich oder nicht, unter Umwelt-Fahrverbot, Nachtfahrverbot, Wochenendfahrverbot, Aufzeichnungspflicht, Fahrerruhezeiten, etc. da in Österreich LKW immer gewerblich sind da sie über eine Nutzfläche/Ladefläche/Zuladungsmöglichkeit verfügen die gewerblich genutzt werden könnte.
Den Unterschied D<->Ö könnt ihr an den Verkehrszeichen mit LKW drauf erkennen: in D heisst das KFZ über 3,5 Tonnen, in Ö heisst das LKW über 3,5 Tonnen ...

WAS HEISST DAS ALLES JETZT?
Hier ein Beispiel, heutige Berechnung die schon sehr bald sehr viel teurer wird:

Annahme: Steyr LKW (inkl. Feuerwehr, BH, etc.) soll erstmals als Wohnmobil angemeldet werden ODER ein Steyr (Wohnmobil als LKW zugelassen) soll aus D nach Österreich und hier als Wohnmobil angemeldet werden:
Wert: € 100.000,00 (damit es einfach zu sehen ist)
Leistung: 230 PS (mit LLK)
"errechnete" CO2 Emmission mit Ausnahme Wohnmobil: 460g/km
-> Ergebnis:
Bemessungsgrundlage: €100.000,00
NoVA - Satz in %: 32,00 = NoVA Grundbetrag €32.000,00 (bald bis zu 50%, in 2024: 80%)
– Abzugsposten: € 350,00
+ Maluszuschlag: € 7.400,00 (weil zuviel Co2, über Malusgrenzwert, das "zuviel" multipliziert mit Malusbetrag)
= zu entrichtende NoVA: €39.050,00
zu entrichtende motorbezogene Versicherungssteuer jährlich: €4.440,96
Quelle: offizieller NOVA Rechner hier


So ist die Situation in Österreich, keine Ausnahmen, historische Zulassung so gut wie unmöglich.
Dazu kommt noch: Mautpflicht für KFZ über 3,5 Tonnen auf Autobahnen, teuerste Kategorie (CO2): z.B. Wien-Salzburg, ca. 300km: ca. € 80,-

LG, Andreas
 
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Re: Nova befreiung in Österreich

20 März 2021 20:42
#40745
Hi Andreas,
eine einzige Korrektur: Motorbezogene Versicherungssteuer fällt keine an, stattdessen KFZ-Steuer.

Die Frechheit dieser Erhöhung und gleichzeitig die Sinnlosigkeit, den Erwerb der Fahrzeuge zu verteuern und gleichzeitig die Benutzung künstlich günstig zu halten oder generell die Idee, 30 Jahre alte Autos mit einer Steuer von 80% zu belegen ist ja ohnehin beispiellos.

Wenn man nur wüsste, wohin man auswandern soll...

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Re: Nova befreiung in Österreich

20 März 2021 21:36
#40746
Jo, ich wollte das nicht auch noch spezifizieren:
Wohnmobile PKW bis 3,5 Tonnen: motorbezogene Versicherungssteuer, wird von der Versicherung gemeinsam mit der Prämie vorgeschrieben.
Wohnmobile PKW und LKW über 3,5 Tonnen: KFZ Steuer, Selbstberechnung und Bezahlung beim Finanzamt
Wechselkennzeichen: das steuermässig teuere KFZ muss bezahlt werden, das andere ist befreit ...
Und ja, Du hast vollkommen recht, immer öfter ist Österreich zugleich Balkan und Bananenrepublik.
LG, Andreas
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