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12M Motor Modell Einspritzung.JPG
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12M Motor Modell Front.JPG
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12M Motor Modell Kuehlung.JPG
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12M Modell Wechselgetriebe.JPG
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12M Modell Druckluftanlage.JPG
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12M Modell Vorderachse.JPG
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Wieso darf überhaupt eine Weiterfahren untersagt werden, wenn das Fahrzeug technisch 12t haben darf und ein entsprechender Führerschein vor liegt? Beide Umstände sind doch zweifelsfrei belegbar und das Argument der Verkehrssicherheit sollte dann doch ausgeräumt sein, oder?
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Zulassung, Punkt F1: Techn. Gesamtgewicht, Punkt F2: höchstzul. GGEs gibt im Zulassungschein vermekt die "technische zul. Gesamtmasse". Die beschreibt das tatschlich, konstruktiv erlaubte Gesamtgewicht. Und dann gibt es das höchste zulässige Gesamtgewicht, das eben durch die Zulassung vorgeschrieben wird. Es gibt ja viele Transporter (gerade bei den Kleintransporteuren) die Sprinter oä fahren mit hzGG 3,5t aber eigentl9ch sind das die gleichen Fahrgestelle die auch 5t tragen. Aber aus Versicherungs,-zulassungs,-führerschein usw Günden 3,5t zugelassen sind. Also insofern könnte der Exekutivbeamte tatsächlich ganz leicht mit einem Blick in den Zulassungschein feststellen ob das Fzg die Überladung aus technischer Sicht aushält.
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