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file Frage Steyr m Containerlocks: Womo ja/nein ??

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26 Sep 2013 19:26 - 26 Sep 2013 19:28 #4723 von guenni
Steyr m Containerlocks: Womo ja/nein ?? wurde erstellt von guenni
Die Überschrift sagt schon was ich nicht weiss......
und und diese Runde frage:::::
Steyr MIT Containerlocks am Zwischenrahmen,
und den darauf gepackten Wohnmobilaufbau mit eben diesen Containerlocks auch fest gemacht.
Wenn ich dann zum TÜV fahre,
drängt der dann drauf das der
Koffer oben die "Beladung" ist und will "LKW" in den Brief eintragen,
oder definiert der das auf meinen Wunsch hin auch als "Womo" (also SoKfz.Wohnmobil)..
????

Wer hat Erfahrungen zu Eintragungen mit Containerlocks ??
Gruss
guenni
Letzte Änderung: 26 Sep 2013 19:28 von guenni.

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26 Sep 2013 20:27 #4728 von weitweg
Hei Günther,

ich weiß es noch nicht mit Sicherheit. Nur soviel: Wenn du den Aufbau egal welcher Art mit den bekannten Containerverriegelungen aufsetzt, gilt er als Ladung und du bekommst das Auto als LKW zugelassen. Willst du ihn als Womo zulassen, mußt du den Aufbau "fest" mit dem Rahmen verbinden. Den meisten TÜVlern reicht wohl eine zusätzliche Schraube an den vier Blöcken.

Daher habe ich die Befestigung mit den Containerverschlüssen gewählt. So kann ich mit dem Auto mit dem Zwischenrahmen zur Abnahme fahren, so dass mit ein zGG von 7,5 t sicher ist. Sollte ich dann irgendwann auf die Idee kommen, das Auto doch als Womo zulassen zu wollen, ist das schnell erledigt.

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26 Sep 2013 20:31 #4730 von Koenigsdorf
Koenigsdorf antwortete auf Steyr m Containerlocks: Womo ja/nein ??
Hallo Günther,
meiner ist mit Containerlocks und ohne etwas zusätzlichem als Womo eingetragen....

Christian

Et hät noch emmer joot jejange

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26 Sep 2013 20:34 #4731 von msk
Genauso ists bei mir. Sind zwar keine normalen Twistloks, aber vom Prinzip gleich. hatte das bei nem Sprinter und nem LT verbaut. Die Formulierung beim TÜV-Nord-Faltbaltt heißt m.W. auch "eine überweigende Nutzung als Wohnmobil".
Ich habe den Leuten erklärt, das die Absetzmöglichkeit v.a. wegen Verschiffung und co nötig sei, dann hat keiner mehr was gesagt.

Martin

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26 Sep 2013 21:03 #4734 von weitweg

Ich habe den Leuten erklärt, das die Absetzmöglichkeit v.a. wegen Verschiffung und co nötig sei, dann hat keiner mehr was gesagt.


Gutes Argument; muss ich mir merken. B)

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27 Sep 2013 11:31 #4741 von DaMehringa
DaMehringa antwortete auf Steyr m Containerlocks: Womo ja/nein ??
Hallo zusammen,
im Süden schaut´s genau so aus, Womo-Zulassung mit Befestigung durch Containerlocks ohne Problem. Wenn du wie ich beispielsweiseLPG im Rahmen hängen hast und somit eine feste Leitung (hier Gas) in den Container brauchst, ist es sinnvoll, den Shelter gegen Verschieben zu sichern. Bei Vollbremsungen kanns schon vorkommen, dass der Shelter ein, zwei Zentimeter rutscht, wenn die Locks nicht fest angezogen sind. Die Dinger lockern sich dann und wann bei längeren Geländefahrten, zumindest bei mir.
Gruß
Bernd.

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27 Sep 2013 12:06 - 27 Sep 2013 12:08 #4742 von Qtreiber
Qtreiber antwortete auf Steyr m Containerlocks: Womo ja/nein ??
Wie mir von mehreren TÜVern gesagt wurde ist es ganz streng genommen so.

Kraftschlüssige Verbindung - Bestandteil des Fahrzeuges und damit WOMO möglich.
Formschlüssige Verbindung - Kein Bestandteil des Fahrzeug und somit als Ladung zu sehen - LKW

Nun ist es aber so das der "Ermessensspielraum" des TÜVs dem Prüfer viel kreative Freiheit lässt.
Es kommt also darauf an wie glaubhaft man es ihm machen kann und wie er zu der Sache steht.

Verschiffung ist sicher ein Argument das zieht, auch wenn es RORO-Verschiffungen (Roll on / Roll of) gibt ;) Übrigens ein Standard Seecontainer (40ft) ist 2,44 Breit, der Shelter passt, das Fahrzeug - naja......

Ich habe nun schon einige gesehen die Twistlocks haben und keine Probleme hatten das Fahrzeug als "Sonstige KFZ Wohnmobil" einstufen zu lassen. Und wenn einer nicht will, es gibt ja auch noch andere TÜVer ;)

LG,
Scott
Letzte Änderung: 27 Sep 2013 12:08 von Qtreiber.

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27 Sep 2013 17:09 #4744 von Halvar
Servius Gueni,
ob du deinen Aufbau mit Containerlocks oder wie auch immer befestigst ist egal.Die TÜV Regel besagt nur das der Aufbau so befestigt werden muß,das er nicht ohne Aufwand bzw.Werkzeug getrennt werden kann.
Bei Containerlocks eine gängige und wohl auch von jedem TÜV anerkannte Methode ist einfach durch Mutter und Spindel ein Loch bohren ,Schraube durch, mit Schraubenmutter sichern und fertig.
Unter Werkzeug versteht man aber nicht den Montageschlüssel.
Zur Not tuts auch ein Schweisspunkt.
Gruß Günther

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