Servus,
bei meinem Steyr steht demnächst die (Koffer-)TÜV-Abnahme an. Daher wollte ich zum
hinteren Unterfahrschutz nochmal nachfragen. Mein Steyr ist Bj 1986. Und er wird wohl erst mal noch LKW, weil der Koffer noch nicht ausgebaut ist. Ich habe dann vor, so schnell wie möglich die für ein Wohnmobil geforderten Einbauten (Bett, Tisch, Sitz- und Staugelegenheit, Kochmöglichkeit) provisorisch vorzunehmen und dann auf Wohnmobil umzuschlüsseln.
Generell wurde das Fahrgestell schon von Excap erstmalig vor gut einem Jahr durch den TÜV gebracht. Jetzt ist der Kofferbauer dran. Und es geht um die Zulassung in Deutschland.
Wie ist das jetzt mit dem Unterfahrschutz, da ich aus dem Thread nicht ganz schlau geworden bin. Und auf meinen Bildern, die ich von Steyr-Fahrzeugen habe, ist mal ein Unterfahrschutz zu sehen, mal aber auch nicht.
1. Braucht man als LKW und/oder WoMo IMMER einen Unterfahrschutz? Lt. §32b würde ich das bejahen. Die Ausnahme mit §32b (3) 5 trifft ja wohl für ein Steyr-WoMo nicht zu, oder?
2. Wenn einer benötigt wird, muss dieser aufgrund der jetzigen Abnahme mit Koffer (in 2022) der geänderten neuen Norm (also 450mm Höhe; verstärkte Aufnahmekräfte) entsprechen oder kann der noch 550mm hoch sein (weil das Fahrgestell ja schon 10/2020 vom TÜV abgenommen wurde? Oder gilt das was Werner/SteyrFan12M18 geschrieben hat:
- UFS hinten immer notwendig (ab BJ 1976) BJ bis 12/1986 Höhe 70 cm; ab 01/1987 Höhe von 55 cm.
3. Von Werner/SteyrFan12M18 (oder auch anderen) würde mich interessieren: Wie habt ihr beim TÜV die geforderten Parameter des UFS nachgewiesen?
4. Können sich die Anforderungen je nach TÜV-Stelle auch im Nachhinein mal ändern? Sprich: Der TÜV vom Kofferbauer sagt, brauchen wir nicht. Oder er sagt: 70cm sind ausreichen. Und meiner hier vor Ort meint dann in einem Jahr, um Gottes willen, so nicht!
Interessieren würde mich auch, wie die, die keinen Unterfahrschutz haben/brauchen, diesen vermieden haben. Die gerne auch mit PN.
Danke und Grüße, Peter