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Steyr mit 7,5T

  • Rainer
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Steyr mit 7,5T

01 Dez. 2015 21:33
#13148
Hallo! Ist es möglich einen 12m18 mit einer 4,5m langen ausgebauten komfortablen Wohnkabine und reichlich vorrat an Diesel und Wasser unter 7,5T zu halten?

Besten Dank für Eure Antwort.

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Re: Steyr mit 7,5T

01 Dez. 2015 21:53
#13149
Moin,

definiere komfortabel und reichlich.

Gruß Dirk
"One life, live it!"

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  • Daktari
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Re: Steyr mit 7,5T

02 Dez. 2015 08:03 - 02 Dez. 2015 08:07
#13152
Hallo Rainer
Grundsätzlich ist es möglich wird aber sehr knapp.
Es kommt aber, wie Dirk schon gesagt hat, darauf an wie du Komfort definierst (die Espressomaschine und das 10 kVA Notstromagregat sollten zu Hause bleiben :) ) mit wie viel Personen du reisen willst, und die Menge an Wasser(kann man notfalls ablassen) und Diesel muss du dann auch noch durchrechnen.
Mein Fahrzeug ist als 7,5 t zugelassen.(Bin aber reisefertig bei ca. 8t)
Um das zu erreichen musst du das Fahrgestell von allem unnötigen Ballast befreien.
Ich habe auch den Shelter kompl. ausgeschlachtet (Zurrschienen, Boden, Hecktüre, ganze hintere Wand, Gleitschienen unter dem Fm2) danach nur noch ca. 850 kg zu 1050 kg.
Den Ausbau habe ich aus Pappelsperrholz 10-15 mm gefertigt. (keinesfalls Multiplex oder Dreischichtplatte verwenden, viel zu schwer)
Das ganze ist hier im Forum schon heiß diskutiert worden und eine Glaubensfrage. ;)
In den Fahrzeugpapieren sollte nach der Ablastung aber noch die zulässige Gesamtmasse mit 11,5 t drin stehen, dann ist das Fahrzeug technisch nicht überladen.
Ein Problem sehe ich nur wenn man keinen LKW-Schein hat und man mit mehr Gewicht erwischt wird.
LG Norbert

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Letzte Änderung: 02 Dez. 2015 08:07 von Daktari.
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Re: Steyr mit 7,5T

02 Dez. 2015 08:34
#13153
Servus,

ohne deine Definition genau zu kennen, sag' ich jetzt trotzdem mal NEIN.
Ich hab's zwar auch unter 7.5t geschafft und kann auch reisefertig die 7.5t einhalten, da dürfen aber meine nur 80l Wasser nicht voll sein, nur ein Reservekanister mit 10l voll sein und so weiter.
Von einem Fahrradständer oder so ganz zu schweigen ...
Ach ja, eine Dusche inkl. Boiler haben wir natürlich auch nicht an Bord.

2% über 7.5t schaffe ich in Mitteleuropa aber schon ganz gut und damit kommen wir in meinen Augen zum für mich wichtigsten Punkt: In Europa im Notfall mit vertretbarer Strafe (wenn überhaupt) ohne Ausladen von essentiellen Sachen davon zu kommen.

In D bist du mit 8t zwar noch billig dabei, die Chance, dass man dich so weiterfahren lässt (du bist nun einmal überladen, auch wenn der Steyr mehr kann) schätze ich aber als eher gering ein, habe aber glücklicherweise noch keine praktischen Erfahrungen damit gesammelt.

VG

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Re: Steyr mit 7,5T

02 Dez. 2015 09:23
#13154
Hallo,
ist es nicht so dass es auch ein Fahren ohne Fahrerlaubnis ist wenn der LKW schwerer als 7,5 t und ich keinen C-Schein habe.

LG Michael

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Re: Steyr mit 7,5T

02 Dez. 2015 10:34
#13155
Hallo,
ich sehe das so wie Michael, wer mit einem Abgelasteten LKW überladen fährt handelt vorsätzlich.
Also fahren ohne Führerschein und Versicherungsschutz.
Wer den C1 (7,5to) Schein schon hat braucht ca. 5 Fahrstunden und etwa 700-1000€ für den C Führerschein,
In anbetracht der Kosten für ein fertiges Fernreisefahrzeug würde ich es am Führerschein nicht scheitern lassen, bzw. eine hohe Strafe und/oder Führerscheinentzug in Kauf nehmen.
Wenn wein Unfall passiert kommt man bei Vorsatz (grob fahrlässig) von Haus und Hof oder in den Knast.
Toni
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Re: Steyr mit 7,5T

02 Dez. 2015 10:48
#13156
Hallo Toni,

ich meine es sind ein paar Stunden mehr. Es gibt Pflichtstunden.

LG Michael

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Re: Steyr mit 7,5T

02 Dez. 2015 10:52
#13157
Servus,

hast du Belege für deine Aussagen?
Dieses Märchen, dass man mit einem überladenen 7.5t und altem 3er Schein ohne Fahrerlaubnis unterwegs ist, hält sich leider hartnäckig ...
Frag doch mal erst einen Juristen (z.B. beim ADAC) ... der wird dir dann sagen, dass für das Thema Führerschein nur das zGG in den Papieren zählt.
Und da ist es völlig egal, ob das Fahrzeug technisch mehr kann oder sogar aufgelastet wurde.
Für den Führerschein hat das erstmal keine Auswirkungen, da man "nur" überladen ist.

Nachdem selbst 10% Überladung mit nur 10€ in D geandet werden (Ordnungswidrigkeit) sehe ich zumindest bei irgendwas zwischen 7.5t und 8t das Thema Vorsatz auch ziemlich gelassen.
Ausnahme wäre höchstens da zu sehen, wenn das Leergewicht so nah an den 7.5t dran ist (oder gar drüber), dass man es wissentlich gar nicht einhalten kann.

Und das Risiko bei einem Unfall? Gerade mit dem Steyr, der technisch viel mehr kann, würde ich dem sogar eher gelassen entgegen sehen. Den Gutachter möchte ich dann nämlich sehen, der nachweisen kann, dass ein selbst auf 9t beladener Stey, der technisch 11.5t verträgt, wegen dem Zusatzgewicht den Unfall verursacht hat bzw. bei Einhaltung der 7.5t den Unfall hätte vermeiden können.

Ich bin ja sonst auch eher der Schwarzseher und verzichte bewusst auf einige Annehmlichkeiten (Fahrradträger, Dusche, ...), aber übertreiben braucht man es in meinen Augen auch nicht.

Und 7.490kg haben halt schon auch ihre Vorteile in Europa (Zufahrtsbeschränkungen, etc.) ... egal ob man sich den Führerschein leistet oder nicht.

VG

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Re: Steyr mit 7,5T

02 Dez. 2015 11:04
#13158
Hallo Rainer,
bezüglich Deiner Anfrage: Ein klares NEIN. Mit einer 4,5 m langen Kabine und ausreichendem Wasser- und Kraftstoffvorrat kommst Du immer über 7,49 t., hiermit meine ich natürlich beladen. Im unbeladenen Zustand kannst Du es unter 7,49 t schaffen.
Und nun zu dem anderen Problem, bevor hier noch weitere Gerüchte kursieren.
Wenn man einen Lkw, Wohnmobil oder sonstiges Fahrzeug mit einem eingetragenen zGG von 7,49 t hat und bei der Kontrolle wird festgestellt, dass das tatsächliche Gewicht darüber liegt, ist das NIE ein Fahren ohne Fahrerlaubnis, falls man nur die Klasse B oder C1 besitzt.
Bei der Kontrolle ist dann zunächst die Überschreitung in Prozent maßgebend und was der kontrollierende Beamte bzügl. der Weiterfahrt unternimmt. Bußgelder sind nach Prozente festgelegt. Nach dem Gesetz sollte normalerweise durch Ausladen das zul. Gesamtgewicht erreicht werden.
Wenn man dies nicht schafft, liegt es am kontrollierenden Beamten, ob er einen weiterfahren lässt, oder ob er sogar zur Überprüfung des Fahrzeuges bzgl. des Gesamtgewichtes ein TÜV-Gutachen erstellen lässt. Wenn nun der TÜV feststellt, dass das Fahrzeug nie mit einem zGG von 7,49 t zugelassen sein kann und dieses höher setzt, dann bleibt das Fahrzeug natürlich so lange stehen, bis ein geeigneter Fahrer mit der erforderlichen Fahrerlaubnis kommt. ABER! Ein Fahren ohne Fahrerlaubnis bis zu diesem Zeitpunkt ist es nicht.

LG
Bodo

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Re: Steyr mit 7,5T

02 Dez. 2015 11:14
#13159
MUeCke schrieb: Servus,

hast du Belege für deine Aussagen?
Dieses Märchen, dass man mit einem überladenen 7.5t und altem 3er Schein ohne Fahrerlaubnis unterwegs ist, hält sich leider hartnäckig ...
Frag doch mal erst einen Juristen (z.B. beim ADAC) ... der wird dir dann sagen, dass für das Thema Führerschein nur das zGG in den Papieren zählt.
Und da ist es völlig egal, ob das Fahrzeug technisch mehr kann oder sogar aufgelastet wurde.
Für den Führerschein hat das erstmal keine Auswirkungen, da man "nur" überladen ist.

Nachdem selbst 10% Überladung mit nur 10€ in D geandet werden (Ordnungswidrigkeit) sehe ich zumindest bei irgendwas zwischen 7.5t und 8t das Thema Vorsatz auch ziemlich gelassen.
Ausnahme wäre höchstens da zu sehen, wenn das Leergewicht so nah an den 7.5t dran ist (oder gar drüber), dass man es wissentlich gar nicht einhalten kann.

Und das Risiko bei einem Unfall? Gerade mit dem Steyr, der technisch viel mehr kann, würde ich dem sogar eher gelassen entgegen sehen. Den Gutachter möchte ich dann nämlich sehen, der nachweisen kann, dass ein selbst auf 9t beladener Stey, der technisch 11.5t verträgt, wegen dem Zusatzgewicht den Unfall verursacht hat bzw. bei Einhaltung der 7.5t den Unfall hätte vermeiden können.

Ich bin ja sonst auch eher der Schwarzseher und verzichte bewusst auf einige Annehmlichkeiten (Fahrradträger, Dusche, ...), aber übertreiben braucht man es in meinen Augen auch nicht.

Und 7.490kg haben halt schon auch ihre Vorteile in Europa (Zufahrtsbeschränkungen, etc.) ... egal ob man sich den Führerschein leistet oder nicht.

VG

MUeCke

Stimmt, Du hast Recht.

Der nötige Führerschein richtet sich AUSSCHLIEßLICH nach dem im Fahrzeugschein angegebenen zul. Gesamtgewicht. Eine Überladung hat keine Auswirkungen auf Zulassung bzw. fahren ohne Fahrerlaubnis. Da lag ich dann definitiv falsch!

LG Michael

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Re: Steyr mit 7,5T

02 Dez. 2015 15:21
#13160
Besten Dank für Eure hilfreichen Infos! Wie stehts denn mit maut und weiteren kosten oberhalb von 7,5t?

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  • trabuco11
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Re: Steyr mit 7,5T

03 Dez. 2015 10:01
#13163
Hallo,
ich will auch noch SENF dazugeben :sick:

Führerschein: ich hatte den alten 3er, und somit den C1E, also bis 7,5t (im Gespann bis 12t). Habe im Frühjahr den C (ohne E) gemacht. Das sind 10 Pflichtstunden. Zusatzstunden habe ich nicht gebraucht. Kosten ca. 1500€. Hat richtig Spaß gemacht.

Überladen oder nicht wurde ja schon diskutiert. Das Versicherungsrechtliche könnte aber ganz anders aussehen. Ich kontruiere mal: LKW bis 7,5 zugel., tatsächlich 8t, Fahrerlaubnis bis 7.5t. Versichert auch nur bis 7.5t.
- Kind rennt über Zebrastreifen, LKW kommt....
- LKW ramm Öltransporter. 10.000l. Öl versickern im Erdreich.
--> Versicherung zahlt keinen Cent?!
Das sollte man vielleicht auch bedenken, nicht nur das Überladen an sich!


Kilian
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