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file Frage Rückverzollung LKW von Amerika nach Deutschland

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08 Mär 2016 16:30 #14703 von lunebaba
Liebe Forumsmitglieder,
schon länger schaue ich immer wieder gerne in Euer wirklich nettes Forum rein. Besonders gefällt mir, dass man hier überwiegend einen anständigen Umgangston miteinander pflegt - entgegen so manch anderem Forum, wo es auf eine gestellte Frage schnell in Palaver und Angriffen ausartet.
Bevor ich meine aktuell drängende Frage stelle, eine kurze Vorstellung meinerseits:
Wir haben uns nach vielen Jahren Afrika, zuletzt mit eigenem Fahrzeug, einem Toyota Landcruiser ein neues Ziel gesetzt und dazu vor etwa 2 Jahren einen Steyr 12M18 zugelegt. Es kommt uns immer noch wie ein Sprung ins kalte Wasser vor, ist doch vieles mit diesem wuchtigen Fahrzeug so ganz anders (LKW-Technik!)
Dennoch, wir wagen es und werden das Fahrzeug jetzt dieses Jahr endlich aus- und umbauen! Der Steyr soll mit einem Zeppelin-Shelter verheiratet werden und dann irgendwann auf dem amerikanischen Kontinent sein Unwesen treiben können.
Freunde von uns haben dies mit ihrem Sprinter eher vor und haben mir jetzt diese Info (telefon. Zollamt) zu einer Rückfuhrsteuer gestellt, die ich gerne an Euch weiterreichen möchte (im Forum habe ich dazu nichts gefunden):
Für die Autos, die mit dem Carnet de Passage unterwegs sind, fällt keine Einfuhrsteuer an, solange das Carnet bei Einreise noch gültig ist. Aber, wenn wir unsere Autos nach Amerika (egal wo) hinverschiffen und das Auto erst nach Ablauf von drei Jahren zurückbringen, fällt definitiv die Einfuhrsteuer an. Das gilt für alle Länder, die nicht zur EU gehören und für die kein Carnet de Passage vorgeschrieben ist. An Gebühren fallen dann 19 % Einfuhrumsatzsteuer zuzüglich 10 % Zollgebühren an, d.h. insgesamt 29 %, ausgehend vom Wert des Fahrzeugs bei Wiedereinfuhr. Und diesen Wert legt der Zoll fest, nicht wir. Es ist auch völlig egal, ob der Wagen die gesamte Zeit in Deutschland angemeldet war und man KFZ-Steuern und Versicherung dafür gezahlt hat. Es handelt es sich um sogenannte Rückware. Und es gibt keine Ausnahmeregelungen oder Verlängerungsmöglichkeiten der 3 Jahre.

Das klingt schrecklich und inbesondere teuer, geht man mal von einem geschätzten Marktwert eines ausgebauten Steyrs von mehreren 10t Euros aus!
Ist diese Info korrekt?
Gibt es Mittel und Wege, diesem Damoklesschwert zu entgehen?
Eure Erfahrung zu diesem Thema würde mich interessieren!
Liebe Grüße
Michael

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08 Mär 2016 18:22 #14704 von Gilly
Hallo Michael,
schau dir mal diese Seite vom Zoll an.

Rückwaren

Gruß,
Gerhard

The STEYR keeps what a M A N promises.

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08 Mär 2016 18:41 #14705 von elmstop
Hallo Michael,
schau mal ins Allrad LKW Forum. Dort wurde das Thema schon ausführlich behandelt.
Gruß
Peter

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08 Mär 2016 22:18 #14712 von lunebaba
Vielen Dank Gerhard und Peter für die schnelle Rückmeldung!
Gerhard: das mit den Rückwaren ist wohl differenzierter zu betrachten. Anscheinend gibt es mit den Rückwaren aber eine Einschränkung.
(wiederum Zollamt:)
Nach 3 Jahren ist keine zollfreie Rückführung mehr möglich. Es behandelt Waren, die man mit in den Urlaub nimmt und dann zurückbringt. Z. B. eine wertvolle Goldkette. Damit man einem hinterher nicht nachsagt, dass man diese z. B. Kette im Urlaub gekauft hat, brauchst man einen Nachweis. Wenn man sein Auto mit in den Urlaub nimmt, könne man das Auto natürlich zollfrei zurückführen, aber nur innerhalb von 3 Jahren. Danach muss eine Einfuhrumsatzsteuer und Zollgebühr gezahlt werden.

Hat niemand praktische Erfahrungen mit dem Zoll bei der Rückführung seines Fahrzeuges gemacht?
Werde aber auch mal im Allradforum nachsehen, ob mir da jemand dazu etwas sagen kann.

Grüsse
Michael

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