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file Frage Ladeluftkühler - TÜV-Abnahme

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26 Aug 2014 22:07 - 26 Aug 2014 22:11 #7781 von Kuhtreiber74
Ladeluftkühler - TÜV-Abnahme wurde erstellt von Kuhtreiber74
Hallo Zusammen,

mich würde mal interessieren wer einen Ladeluftkühler am 12M18 verbaut, den er auch vom TÜV hat eintragen lassen?

Natürlich kann man den Kühler auch so verbauen. Das muss jeder mit sich selbst ausmachen und ich will hier auch keine Oberlehrerhaften Ratschläge geben...
Mich hat das Thema interessiert und habe deshalb mal beim TÜV vorgesprochen. Er hatte gemeint, das das grundsätzlich kein Problem sei, er aber folgende Dinge brauchen würde:

1. Leistungsmessung auf einem Prüfstand - Verständlich, allerdings ist ein Allradprüfstand nicht ganz so häufig.
2. Standgeräuschmessung - auch ok (könnte er auch selbst durchführen)
3. Fahrgeräuschmessung (Diese kann er nicht machen und muss auf einer Prüfstrecke erfolgen - über die Kosten einer solchen Messung mag ich mich hier aber nicht weiter auslassen... :( ). Den Vorschlag das aktuelle Fahrgeräusch zu nehmen und/oder da noch 1 bis 2 dB drauf zu addieren verneinte er. Es muss eine ordnungsgemäße Messung sein. Der Witz an der Geschichte ist aber, das selbst wenn bei der Messung raus käme, das der Motor um einige dB lauter ist, das keinerlei Relevanz auf die Eintragung hätte.

Kann man verstehen, muss man aber nicht...

Vielleicht hat ja der ein oder andere Erfahrungen mit einer Eintragung gemacht und kann hier den ein oder anderen Tip geben.

Lg Stefan

P.S.: Ach ja, von Seiten MAN Österreich kann man nicht auf eine Unterstützung hoffen. Die sagen unser Motor ist dafür nicht ausgelegt...
Letzte Änderung: 26 Aug 2014 22:11 von Kuhtreiber74.

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26 Aug 2014 22:45 #7782 von Magnus
Magnus antwortete auf Ladeluftkühler - TÜV-Abnahme
Hallo Stefan,

spannende Frage!

Was ist eigentlich bei der Mehrleistung durch den LLK bezüglich Versicherungsschutz / nicht mehr gegebener ABE bei einem Unfall? Muss z. B. im Zweifelsfall der Unfallgrund in direktem Zusammenhang mit dem Umbau zusammen hängen?

Sachdienliche Hinweise sind Willkommen :lol:

MAN sagt, der Motor sei dafür nicht geeignet?? Hä??
Lorenz

Wege sind überall!

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26 Aug 2014 23:11 #7784 von ClausLa
ClausLa antwortete auf Ladeluftkühler - TÜV-Abnahme
Moin,
zum einen gab es den Steyr wohl auch als 12M21, der den WD 612 mit LLK besitzt, wenn man an die Daten eines Eigentümers eines solchen kommt, sollte das Eintragen wohl kein Problem sein...

...wenn man dem aaSoP klarmachen kann, dass man genau dessen Teile verbaut hat.

Der Motor des 12M18 heisst WD 612.74 oder 612.79; der des 12M21 WD 612.76; Unterschiede einzelner Teile sucht Euch aus dem ELDOS bitte seber heraus.

Erfahrungsgemäss hätte ich keine Bedenken gegen das Verbauen enes LLK, die Belastubg des Motors wird m.E. dadurch teils sogar verringert.

Gruß Claus

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27 Aug 2014 13:02 #7785 von tomtom112
tomtom112 antwortete auf Ladeluftkühler - TÜV-Abnahme

Was ist eigentlich bei der Mehrleistung durch den LLK bezüglich Versicherungsschutz / nicht mehr gegebener ABE bei einem Unfall? Muss z. B. im Zweifelsfall der Unfallgrund in direktem Zusammenhang mit dem Umbau zusammen hängen?


Ich hatte gerade ein Gespräch mit einem Verkehrsjuristen bezüglich dem Thema abgelastete Fahrzeuge (meine Frau muß ja evtl. den Schein machen). Das Ergebnis passt aber auch hier:
Die Betriebserlaubnis erlischt z.B., wenn Veränderungen vorgenommen werden, die das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird. Daher die Lärmmessung.

Nun kann man sicher über alles diskutieren, aber ich würde mich eher nicht auf eine Diskussion einlassen. Sollte die Betriebserlaubnis erloschen sein, hätte man bei einem Crash wohl ein erhebliches Risiko.

Gleiches gilt übrigens mit der Überladung der abgelasteten Fahrzeug. Der Jurist sagt hierzu, wenn der Halter wissentlich das Risiko für die Versicherung über längere Zeit erhöht (und von einem 9,5 to geht offensichtlich mehr Risiko aus als von einem 7,49 to - allein schon wenn der Halter keine Ausbildung zum Führen von LKW hat), kann die Versicherung ganz oder teilweise von der Leistungspflicht bei der Kasko frei werden und bei der Haftpflicht einen Regressanspruch haben.

Er hat mir dringend von dem Weg der Ablastung abgeraten - für mich ist das damit gestorben. Nicht umsonst beschäftigen die Versicherungen eigene Juristen. Solange es nur beim jährlichen Beitrag zahlen bleibt ist alles ok.

Und auch beim LLK würde ich das so sehen und ihn auf alle Fälle eintragen lassen.

Gruß
Tom

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27 Aug 2014 16:08 #7790 von Gilly
Gilly antwortete auf Ladeluftkühler - TÜV-Abnahme
Hallo,
mit dem Eintragen von einem LLK, ist es das gleiche, wie mit dem Eintragen einer nicht originalen Auspuffanlage. Wer hat schon eine Nachbau Auspuffanlage mit Gutachten für dem 12M18.
Solange ich mich in mein Fahrzeug setze und kein schlechtes Gewissen dabei haben muss, ist alles gut.

Lieber mit einen nicht eingetragener LLK fahren, als mit abgefahrenen Reifen oder einem angebrochenen Rahmen.

Was steht dann in dem Schein von einem 12M21 drinnen, ist da der LLK extra erwähnt.

Gruß,
Gerhard

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27 Aug 2014 19:25 #7791 von ClausLa
ClausLa antwortete auf Ladeluftkühler - TÜV-Abnahme
Moin,
zuerst mal:
Der Einbau des LLK an sich bringt gar nix, ausser dass sich der Motor über eine bessere Kühlung freut.
Ein Diesl läuft mit Luftüberschuss, (kältere und dadurch mehr) Luft werden wohl keinerlei Leistunssteigerung bringen, :silly:
(Damit erübrigt sich eine Eintragung eigentlich auch :silly: )
Um das Ganze zu einem sinnvollen Ergebnis zu bringen, muss dann auch an der Pumpe gedreht werden, ausser man hat eine z.B. aus einem M21 oder S 21/ 23.
Wenn man die Pumpe verändert, will der TÜV auch wissen, was nun an Leistung da ist, deshalb der Prüfstand (man könnte das auch mit ausgebauter vorderer Kardanwelle und gesperrtem Mittendiff machen)

Wenn man allerdings nur Teile aus einem anderen Motor verbaut, könnte man bestimmt mit dem Sachverständigen reden.....
...wenn man die Papere des Spenders hat.

Im deutschen Schein (EU-Papiere) steht nur "Diesel"; im österr. Einzelgenehmigungsnachweis steht m.W. wesentlich mehr, könnte sein, dass der LLK dort aufgeführt ist,

Beim Erlöschen der Betriebserlaubnis wird die Haftpflichtversicherung, falls ein Zusammenhang zwischen Mangel/Änderung besteht, Regress anmelden, die Kasko zahlt auch ohne Zusammenhang NICHTS.

Punkte und Geldbussen gibts natürlich auch, ob man das Risiko tragen mag?

Natürlich wird ein Dorfpolizist nix merken, ein Gutachter nach einem Unfall aber wohl schon...

Und bei der nächsten HU könnte es auch zu Problemen führen.

Muss jeder selber wissen.

Gruß Claus

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27 Aug 2014 22:59 - 27 Aug 2014 23:21 #7794 von _f_l_o_
_f_l_o_ antwortete auf Ladeluftkühler - TÜV-Abnahme
falls euch das weiterhilft, hab ich jetzt mal im Typenschein (Einzelgenehmigung) nachgeschaut:

ich hab einen 12S23 (165kW) mit einem 612.93-Motor. Und da steht weder was vom Ladeluftkühler noch vom Turbo. Der Motor ist beschrieben mit "Diesel, Viertakt", Zylinder/Bohrung/Hub/Hubraum, kW bei U/min, Schalldämpfer, Betriebsgeräusch - und aus.

Betriebsgeräusch: Nahfeldpegel in dB(A): 086 bei 1800 U/min, Fahrt 083 dB(A)
Letzte Änderung: 27 Aug 2014 23:21 von _f_l_o_. Grund: Die Daten zur Lautstärke

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27 Aug 2014 23:08 #7795 von ClausLa
ClausLa antwortete auf Ladeluftkühler - TÜV-Abnahme
o.k.,
danke fürs Nachsehen;
wenn man die Teile also aus einem Spenderfahrzeug übernimmt, hätte man Leistung und Betriebsgeräusch, das würde ja die kostenintensiven Messungen ersparen, wenn der Prüfer bereit ist sie aus dessen Papieren zu übernehmen....

gruß Claus

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28 Aug 2014 21:21 #7804 von Kuhtreiber74
Kuhtreiber74 antwortete auf Ladeluftkühler - TÜV-Abnahme
@ Tomtom112:
ich sehe das genau wie Du bzw. der Verkehrsjurist...

@Clausla:
Der Ladeluftkühler ist schon vorhanden. Papiere von dem Fahrzeug gibt es nicht, da vom Schrotter ausgebaut. Das Problem für den Prüfer ist aber die andere Motorennummer aus dem 12S23... Da müsste man eben den richtigen Prüfer finden. Genau darum geht es ja in dem Beitrag, so hate ich es geschrieben...
Evtl. hat das schon jemand durch...

Lg Stefan

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