Moin,
zuerst mal:
Der Einbau des LLK an sich bringt gar nix, ausser dass sich der Motor über eine bessere Kühlung freut.
Ein Diesl läuft mit Luftüberschuss, (kältere und dadurch mehr) Luft werden wohl keinerlei Leistunssteigerung bringen,
(Damit erübrigt sich eine Eintragung eigentlich auch
)
Um das Ganze zu einem sinnvollen Ergebnis zu bringen, muss dann auch an der Pumpe gedreht werden, ausser man hat eine z.B. aus einem M21 oder S 21/ 23.
Wenn man die Pumpe verändert, will der TÜV auch wissen, was nun an Leistung da ist, deshalb der Prüfstand (man könnte das auch mit ausgebauter vorderer Kardanwelle und gesperrtem Mittendiff machen)
Wenn man allerdings nur Teile aus einem anderen Motor verbaut, könnte man bestimmt mit dem Sachverständigen reden.....
...wenn man die Papere des Spenders hat.
Im deutschen Schein (EU-Papiere) steht nur "Diesel"; im österr. Einzelgenehmigungsnachweis steht m.W. wesentlich mehr, könnte sein, dass der LLK dort aufgeführt ist,
Beim Erlöschen der Betriebserlaubnis wird die Haftpflichtversicherung, falls ein Zusammenhang zwischen Mangel/Änderung besteht, Regress anmelden, die Kasko zahlt auch ohne Zusammenhang NICHTS.
Punkte und Geldbussen gibts natürlich auch, ob man das Risiko tragen mag?
Natürlich wird ein Dorfpolizist nix merken, ein Gutachter nach einem Unfall aber wohl schon...
Und bei der nächsten HU könnte es auch zu Problemen führen.
Muss jeder selber wissen.
Gruß Claus