wie oben schon beschrieben.....aber wo kein Kläger da kein Richter
man erfahrt halt in deinem post nicht was du vor hast ?!
Ob Reisen oder Stellplatz,Halle zum umbauen suchen, dort stehen und oder Wohnen können, um herziehen in Österreich, Campingplätze anfahren oder ins Niemansalnd aufbrechen, all das wäre wichtig für den ausbau ...
oder aber auch vor der arbeit stehen und fett geld verdienen da keine miete bezahlen...
all das solltest du in deine Ausbaupläne mit ein fliesen lassen um deinen Bedürfnissen gerecht anpassen zu können wenn du diese auch kennst ??! ansonst wirst wieder umbauen oder ein nach paar jahren Bedürnissgerecht durch Erfahrung dir ein neues wagl zulegen wollen um den wohnraum auf dich anzupassen ´´??!!!ICH kann dir quasi allgemein tips geben !!
diese Spezialkraftwagen Typisierungen an sich werden auch immer weniger vorgenommen da beim Vaterstaat keine genaue Definition damit in Verbindung steht, früher war das eher egal...da gab es die ganzen Bürokratie Probleme wie heute nicht, sprich der Wagen kann alles und nichts seien aber ersichtlich ist und bleibt es ein Lkw (daher ist meist der Zusatz N2 angeführt) und jede 2te Versicherung wird sich beim anmelden eher querstellen oder dies verneinen ebenso auch beim Expeditionsmobil,diese zu versichern da es dafür keine Richtlinien gibt kostet dich der wagen halt dann meistens Ordentlich Versicherung... ?!
ich würde als Wohnmobil typisieren,da ist klar was du bist, beim Polizist und bei der Versicherung !! Zahlst halt mehr Versicherung aber bist auf der sicheren Seite, klar kann bei womos auch das Fahrverbot für alte kommen, wer weiß.... und bei den Mautstellen weltweit brauchst aber nicht glauben das du Wohnmobil zahlst da ein Lkw ersichtlich ist und den Herrn an der Mautstelle deine Typisierung wurscht ist, reihe dich lieber in den Lkw Fahrstreifen ein oder zahl auf der Tanke zur Sicherheit die Lkw maut, sonst wird´s noch teurer... bist durch dein Kennzeichen ein gefundenes fressen (Ausländer mit Geld in Lkw auf Reise
?!...
Womo typisieren hast aber vorgaben bzw.Auflagen bezüglich umbauten (die würde ich beim Tüf vor Ort via infoTermin bezüglich Typisierung schriftlich mit stempel und unterschrift vom tüf abklären , das das alles klar geht dann beim auftauchen mit´n Wagl)
anbei kannst du ja vorab auf Wochenden schauen das du stehst und unter der Woche fährst, ebesno mit dem parken.. und den Nachtfahrverboten...durch Verbote kannst du dich besser anpassen als wie durch nicht Wissen
Ich rate dir aber Industrie gebiete oder eine gemietete (Ab)Stellflächen zu bevorzugen wenn das nicht geht oder du nur auf der durchreise bist benutze am Abend zu vor Google Earth das du dir unter tags das anschauen fahren kannst
...parke nicht wo du schlafst und penn nicht dort wo du parkst wenn du in Ruhe umher ziehen magst, kostet aber mehr Sprit und tägliche Planung...
(Abstellflächen müssen auch als Lager und Abstellfläche gewidmet seinen,da das Fahrzeug flüssigkeiten mit sich bringt und kein Hänger ist, sprich wenn du neidische Nachbarn hast können die dich ebenso anzeigen weil ein Lkw am Privatgrund allias Baugrund nicht stehen darf wegen Flüssigkeitsverlust...
schau das du halt die 25 meter von Häusern entfernt ein haltest um Anrainer Stress zu vermeiden..
stell dich nicht gerade in den Wald oder Windschutzgürtel ,den Jäger sind oft ziemlich beschwerliche Menschen..
mit der zeit weist du schon was du suchst, zum anfahren und stehen ein paar tage
Sobald im Zullassungschein ein N2 oder N3 AUCH SPEZIALKRAFTWAGEN vermerkt ist darfst du nicht mehr fahren...gibt seit 2019 neue regeln bezüglich Eurozonen
ich finde leider gerade die lese quelle nicht, habe mich da aber genauestens informiert weil meiner ein N2 Spezialkraftagen ist und ich wissen will was ich darf und nicht und ich darf nicht mehr viel durchfahren !!
das mit dem N (besagt nur das es kein Pkw sondern ein Lkw ist egal ob selbstfahrende Arbeitsmaschine Spezialkraftwagen,Rally Begleitfahrzeug,Expeditionsmobil usw. drin steht--wobei die Versicherungen im privat Sektor diese Fahrzeugbescheinigungen nicht sehr gerne versichern wollen da kein Lkw in Firmenbesitz und kein Pkw im Privatbesitz,was dann wieder zu anmelde Hürden kommt...(rate dir die Zürich Versicherung.....die Allianz &Wüstenrot wollte meinen Spezialkraftwagen N2 nicht zulassen da nicht ermessbar bzw. un Sicherheiten ...
der Polizist haltet dich so oder so schon auf weil er einen Lkw von weitem sieht und eben nicht einen Pkw oder Spezialkraftwagen ....ist halt Auslegungssache den auch wenn´s nicht drin steht ist und bleibt es ein Lkw wie ersichtlich vom Herrn der Behörde...
hoffe das konnte dir helfen, ist auf Erfahrung bezogen und sry für den text aber soll ja verständlich seien