Diese Berechnung ist UNZULÄSSIG: ÖAMTC hat nur Ahnung mit KFZ bis 3,5 Tonnen!!!!
"Klein-Lkw (N1) sowie sonstige Kfz (hzG 3,5 Tonnen) mit Erstzulassungsdatum vor dem 1. Oktober 2020
Für sonstige Kraftfahrzeuge mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht bis 3,5 Tonnen, wie Klein-Lkw (N1) aber auch Quads, richtet sich die Höhe der motorbezogenen Versicherungssteuer nach der
Leistung (kW) des Verbrennungsmotors und der
Zahlungsweise (monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich). Bei jährlicher Zahlungsweise beträgt die motorbezogene Versicherung für diese Fahrzeuge mindestens 74,40 Euro je Jahr und ist mit 864 Euro je Jahr gedeckelt."
BIS 3,5 Tonnen!!! Quelle: ÖAMTC
"Niedrigere Steuer für Wohnmobile ab Juni 2023
Ab 1. Juni 2023 richtet sich die motorbezogene Versicherungssteuer (mVSt) für
Wohnmobile der Aufbauart SA (bis 3,5t hzGG)
, bei denen das Basisfahrzeug ein Kraftfahrzeug der Klasse N ist, nach
der Leistung des Verbrennungsmotors in kW. Dies gilt auch für jene Wohnmobile, die bereits nach 30. September 2020 erstmalig zum Verkehr zugelassen wurden. Eine Steuerrückzahlung für die zuvor bereits entrichtete, höhere motorbezogene Versicherungssteuer ist nicht möglich."
AUCH HIER: bis 3,5 Tonnen!!! Quelle: ÖAMTC
Man bezahlt ja auch nicht motorbezogene Versicherungssteuer, sondern Kraftfahrzeugsteuer die direkt beim Finanzamt abzuführen ist, genauso wie für LKW, weil eben über 3,5 Tonnen.
Die korrekte CO2-Berechnung - da Angaben fehlen - müsste über den Verbrauch gerechnet werden, bei Fahrzeugen über 3,5 Tonnen passiert das so: Quelle:
www.nova-rechner.at/index.php/import/wohnmobile
" Zum Thema Wohnmobile über 3,5 Tonnen ergänzend:Jede Prüfstelle in Österreich stuft Wohnmobile in die Klasse M1 ein (und NICHT als LKW N1!), und zwar auch solche über 3,5 Tonnen, ja sogar über 12 Tonnen höchstzulässiges Gesamtgewicht. Die NoVA richtet sich ganz generell nach dem Zolltarif; es ist daher auch für ein Wohnmobil über 3,5 Tonnen NoVA zu entrichten.
WoMo über 3,5t (vom TÜV als Klasse M1 eingestuft):
NoVA: JA Go-Box: JA
WoMo über 12t (von der Landesprüfstelle als M1 eingestuft):
NoVA: JA Go-Box: JA
Fehlender Durchschnittsverbrauch oder fehlender CO2 Ausstoß - Ersatzformel:Wenn keine CO2 Werte oder Verbrauchswerte vorliegen, sieht der Gesetzgeber Ersatzformeln für die Berechnung der NoVA vor:
Wenn es keinen CO2 Wert gibt, wird aus dem Kraftstoffverbrauch der CO2 Ausstoß ermittelt. Dazu wird bei Benzin mit dem Faktor 25 und beim Diesel mit dem Faktor 28 multipliziert. Das Ergebnis ist der fiktive CO2 Wert der dann zur Anwendung kommt.
Nun gibt es auch Fälle, wo weder Verbrauch noch CO2 Werte vorhanden sind - dann wird der Verbrauch über die kW-Leistung errechnet. Dazu wird der kW Wert (zB 66 kW bei einem 90 PS Motor) durch 10 dividiert und das Ergebnis mit +2 bei Diesel und mit +3 bei Benzin addiert. Das ist dann der fiktive Kraftstoffverbrauch der wiederum in die obige Formel eingetragen werden kann und den fiktiven CO2 Ausstoß ergibt."
Beispiel: 130kW Fahrzeug hat daher:
als
DIESEL:
130/10 =13 + 2 = 15 Liter fiktiven Diesel Verbrauch
15 Liter fiktiver Diesel Ausstoß entspricht 15 * 28 = 420g CO2 Ausstoß
als
BENZINER:
130/10 =13 + 3 = 16 entspricht 16 * 25 = 400g CO2 Ausstoß
Setzt man diese Zahlen in die Nova-Berechnung für Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen ein ergibt sich eine noch höhere Summe!
Allerdings: die Berechnung gilt nur für Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen, tatsächlich kenne ich keine Berechnung für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen ...
Inwieweit eine Berechnung der NOVA für Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen einfach auch für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen herangezogen werden kann weiss ich nicht!