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Ablastung auf 7,49t - Möglich oder nicht

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Re: Ablastung auf 7,49t - Möglich oder nicht

28 Apr. 2016 22:24
#15498
Gilly schrieb: Hallo Jo,
wenn du mit dem, wie es ist zufrieden bist, dann ist doch alles gut.

Als was ist dein Steyr zugelassen.
Warum must du da groß diskutieren wegen einer Anlastung?


Gruß,
Gerhard

Hallo Gerhard,

meine Angaben habe ich themenspezifisch für die Allgemeinheit veröffentlicht. Mit den Gewichten bin ich absolut zufrieden, insbesondere, wo ich mich vor dem Ausbau explizit dazu entschieden hatte, mich nicht an einer zGm i. H. v. 7,49 t zu orientieren.

Die Entscheidung basierte darauf, dass ich in Kontrollen eben keine Diskussionen wegen latenter Überladung führen möchte. Im Übrigen kann ich bestätigen, dass es überaus hilfreich ist, grundsätzlich eine "technisch mögliche zGm. von 11.500 kg" in den Papieren eintragen zu lassen.

Mein Fahrzeug ist als WoMo zugelassen. Das ist im Unterhalt zwar etwas teurer, aber es gibt keine Fahrverbote. Somit ist in jeder Hinsicht stressfreies Reisen möglich B) ...

Beste Grüße,

Jo

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Re: Ablastung auf 7,49t - Möglich oder nicht

29 Apr. 2016 08:32
#15503
Daktari schrieb: Und über Fahrqualität u. können entscheidet nicht der Führerschein! ;)
LG Norbert

Hallo Norbert,

daß sehe ich schon auch so, aber ich bin der Meinung das man in der Fahrschule zum LKW Führerschein doch einiges lernt, von dem beim PKW Schein überhaupt nicht die Rede ist.

Z.B. das Thema Bremsen, Motorbremse etc.

In einem anderen Thread hab ich mal was gelesen, daß jemand sine Motorbremse ausbauen wollte :ohmy:
Oder im allrad-forum hört man immer wieder, daß Leute unten am Berg mit glühenden Bremsen ankommen.

Woher kommt sowas? Ganz einfach, weil die Leute es nicht gelernt haben und nicht wissen können, daß es beim LKW halt doch etwas anders ist. Und da gibt es viele Dinge mehr.

Natürlich gibt es Leute, die kennen sich mit dem 3er 10x besser aus, als Leute die den 2er haben. Das bestreite ja gar nicht. Aber ein LKW ist etwas anderes als ein PKW. Und wenn man nichts über das Fahren eine LKW lernen müsste, frage ich mich, warum soviel in der Ausbildung gefordert wird? Nur um ein Gesetz zu erfüllen? Ich glaube es macht schon Sinn.

Und darum gehts mir. Nicht um das perfektionierte Fahren, das lernt man durch üben und nicht in der Fahrschule.

Außedem hatte skyfly glaub ich geschrieben, der Thread soll Neulingen ein Nachschlagewerk sein um festzustellen was geht und was nicht. Und ich finde man sollte das nicht abtun. Wer einen LKW fährt, mit Trickserei ablastet und keinen LKW Schein hat, ist eindeutig illegal unterwegs. Da braaucht man nicht drum rumreden.

Und wehe es passiert was und man gerät an den Falschen.

Ich finde das sollte jedem klar sein. Nur "überladen" ist wohl eher nicht so schlimm, denn das Fahrzeug kann es ja. Im anderen Fall kann es böse enden.

Gruß
Tom

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  • skyfly
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Re: Ablastung auf 7,49t - Möglich oder nicht

29 Apr. 2016 10:29
#15505
Hallo zusammen,
danke schon mal für die Beiträge.

Was haben wir bisher:
Das geänderte, also das abgelastete zulässige Gesamtgewicht (Zulassungsbescheinigung Teil I „F1, F2“) darf nicht weniger als 125 % des unter „G“ eingetragenen Leergewichts betragen.
weitweg: aber in Deutschland ist das Verhältnis von 125 % von zlGM. zum Leergewicht keine bindende Pflicht. Das ist lediglich als Empfehlung für die beteiligten Organe zu verstehen (soll, nicht muss).

Zulassungsarten:
LKW für ATL (AusTauschbaren Ladungsträger) – Sonntagsfahrverbot
LKW mit Wechselaufbau (vermutlich gleich mit LKW für ATL (AusTauschbaren Ladungsträger)
Sonstige, (18, 9000) – kein Sontagsfahrverbot
Spezialkraftfahrzeug / M1G mit dem Zusatz "Expeditionsfahrzeug mit Wohneinrichtung"
SoKFZ WOMO – kein Sontagsfahrverbot
So. Kfz Begleitf.

Bisherige Leergewichte -> aktuelles Gewicht:
5600kg -> ???
6870kg -> 7,49t
??? -> ca. 9,5t
5735kg -> ???
6350kg -> 7110kg (mit Shelter, reisefertig)
7520kg -> 9200kg
6350 kg -> 8,4t
8155 kg -> 9600kg

aktuelles Fazit
Somit kann man es schaffen als LKW oder WOMO unter die 7,49t zu kommen. Allerdings muss man während dem Umbau auf die Leichtbauweise achten und muss sich im Komfort einschränken (Menge der Flüssigkeiten, Verzicht auf zusätzliche Anbauten wie Heckträger usw.)
Vielleicht gibt es einen Unterschiedlich ob man zuerst ablastet und danach das WOMO einträgt oder ob dies in einem Zuge passiert?

Hinweis von meiner Seite:
Grundsätzlich würde ich jedem Empfehlen diese 7,49t dann tatsächlich nicht zu überschreiten. Dies könnte in D als Steuerbetrug, und im Falle eines Unfalls mit Verletzten oder Todesopfern zu massiven Problemen seitens der Versicherung führen.
Bußgeldauszug:
Schon ab einer Überschreitung des zugelassenen Gesamtgewichts von mehr als 5 Prozent müssen die LKW-Fahrer und Halter mit 80 bis 140 Euro Bußgeld und 1 Punkt in der Flensburger Sünderkartei rechnen. Mit zunehmender Überladung steigt das Bußgeld auf maximal 425 Euro, insbesondere wenn eine Gefährdung durch das verkehrsrechtliche Falschverhalten erzielt wird. Der Gesetzgeber hat in Bezug auf Delikte wie Auto überladen, Anhänger überladen oder eine Überladung vom Wohnmobil einen Toleranzbereich von 2% des Gesamtgewichtes festgelegt.
Wobei hier darauf zu achten ist das der Fahrer und der Halter ein getrenntes Bussgeld erhalten.

Gerne könnt Ihr noch weiter Daten bekanntgeben um das Bild zu vervollständigen.
Insbesondere interessant sind die verschiedenen Zulassungsarten und die damit verbundenen Einschränkungen.
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Re: Ablastung auf 7,49t - Möglich oder nicht

29 Apr. 2016 14:39
#15511
Moin,

Hinweis: der Toleranzbereich von 2% gilt auch für LKW.

Gruß Dirk
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Re: Ablastung auf 7,49t - Möglich oder nicht

29 Apr. 2016 17:31
#15515
Hallo,
die 125% werden aber nur bei LKW der zum Transport von Gütern geeignet ist angewendet.
Das Sontags-Fahrverbot, gilt auch nur ab 7,5t und auch nur für den Transport von Gütern. Zugmaschinen ohne Aufleger u.w. dürfen Sontags fahren.
Ausnahmen gibt es ohne Ende, sie müssen nur bekannt sein. ;)

Gruß,
Gerhard
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Re: Ablastung auf 7,49t - Möglich oder nicht

04 Mai 2016 13:18
#15606
Hier noch eine Anmerkung von TomTom112 die ich in einem anderen Thema "Ladeluftkühler - TÜV Abnahme" gefunden habe:

Gleiches gilt übrigens mit der Überladung der abgelasteten Fahrzeug. Der Jurist sagt hierzu, wenn der Halter wissentlich das Risiko für die Versicherung über längere Zeit erhöht (und von einem 9,5 to geht offensichtlich mehr Risiko aus als von einem 7,49 to - allein schon wenn der Halter keine Ausbildung zum Führen von LKW hat), kann die Versicherung ganz oder teilweise von der Leistungspflicht bei der Kasko frei werden und bei der Haftpflicht einen Regressanspruch haben.
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Re: Ablastung auf 7,49t - Möglich oder nicht

13 Okt. 2016 16:47
#17895
Ergänzung zum Thema:
Nachdem ich nun meinen kompletten Aufbau zum Schrotthändler gefahren habe, komme ich auf 4780 kg.
Ohne Zwischenrahmen aber mit Doppelbereifung und einem halb vollen Tank. Mal sehen was ich mit dem Gewicht anfangen kann.
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