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Ablastung auf 7,49t - Möglich oder nicht

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Re: Ablastung auf 7,49t - Möglich oder nicht

28 Apr. 2016 15:20
#15482
Nun die Einschränkungen,
die ich habe, sind Höhenbegrenzung bis 3,60m, Geschwindigkeit Land-Bundesstraßen 80km/h, Autobahn 80km/h, Fahrverbote an Sonn- und Feiertage keine.
Mein Steyr mit dem Koffer, der zur Zeit Teilausgebaut ist, hat 6875kg. Der Rest wird Ladung.

Gruß,
Gerhard
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Re: Ablastung auf 7,49t - Möglich oder nicht

28 Apr. 2016 15:40
#15483
Hallo Tom,
bei deinem Gewicht musst du aber auch sagen, dass du auch eine Winde von c.a. 500kg drinnen hast.

Gruß,
Gerhard
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Re: Ablastung auf 7,49t - Möglich oder nicht

28 Apr. 2016 16:06
#15484
Hallo
Ich von meiner Seite denke, dass es egal ist ob ein LKW 7500 oder 8000 kg hat um ihn fahren zu können. Es geht nur um das dürfen und sich an das Gesetz zu halten. Für mich ist es eher gefährlich, Wohnmobile zu bauen die mit 3.500 kg (AUT) Gesamtgewicht den PKW Führerschein nicht überschreiten.
Dadurch gibt es extrem Leichtbau die keinerlei Sicherheit mehr aufweisen. Kann man sich auf Youtube ansehen wie es die Schachteln bei einem Unfall zerreißt. Da möchte ich keine Kinder sitzen haben obwohl es rechtlich korrekt ist.
Jeder der ablastet und dies nicht wirklich erreicht hat, sollte auch die rechtliche Seite bei einem Verkauf des Fahrzeuges bedenken. Da könnte es schnell zu einer Klage durch den Käufer kommen, speziell wenn da mal ein Unfall sein sollte! Und dies kosten dann wirklich Geld!
Es wird kaum jemand einen Kaufvertrag unterschreiben, wo er darauf hingewiesen wurde, dass das Fahrzeug die Gesetzlichen Vorgaben nicht erfüllt.

Wir sollt hier, im offenem Forum, auch ein wenig vorsichtig sein. Zu viele Informationen bezüglich Ablastung, wie - wann - wo!
Auch Behördenangehorige oder Neider können hier ihre Informationen abrufen und weiter verwenden. Dann steht ständig jedes Unserer LKW wohnmos auf der Polizeiwage, und dies wollen wir auch nicht!

Mein Steyr hat Womo Typisierung und auch noch die original Tonnen. Wenn ich mal Zeit finde kommt er Randvoll auf die Wage und auf dieses Gewicht wird er abgelastet. Ich hoffe auf ca. 9.5 Ton. Damit sind alles Gewichtsbeschränkungen ab diesem Gewicht, Rechtlich korrekt zu befahren.

Gruß Manfred
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Re: Ablastung auf 7,49t - Möglich oder nicht

28 Apr. 2016 16:17 - 28 Apr. 2016 16:18
#15485
Hi,
man sieht schon das es hier zu Rückfragen/Missverständnissen kommt.
Mir ist gerade unklar wie es sein kann dass Robert ein eingetragenes Leergewicht von 6870 Kg hat, die Vorschrift, wenn ich diese korrekt interpretiere, 5990 Kg vorgibt und er trotzdem eine 7,5T Womo Zulassung hat. Somit zählt ja der komplette Koffer usw. zum Leergewicht, daher ist dies ja so hoch.
Da kann man komplett anders planen als wenn man auf die 5990 hinarbeiten muss (ich schätze der Koffer hat dann ca 1T)
Ob die 7,5T natürlich ausreichen muss jeder selbst wissen. Dies ist abhängig vom Einsatz, wieviele Tage autark, Zubehör wie Winde, Motorradträger usw.

@ Manfred: Da hast Du Recht mit dem offenen Forum aber dies kann jedem bei jeder Kontrolle passieren. Dieses Risikos muss sich jeder selbst bewusst sein wenn das Fahrzeug tatsächlich mehr wiegt und die 7,5T nur auf dem Papier stehen. Aber wir können den Beitrag auch gerne in den internen Bereich umziehen.

VG
Jörg
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Re: Ablastung auf 7,49t - Möglich oder nicht

28 Apr. 2016 16:37
#15486
So, nachdem jetzt alles rechtliche durch ist kann ich mich auch dazu äussern.
Die Ablastung erfolgte schon in Deutschland durch PADH.
Da gibt es auch in den Zulassungunterlagen einen Eintrag das die Ablastung durch den Deutschen Tüv gemacht wurde.
Die Zulassungsart ist Spezialkraftfahrzeug / M1G mit dem Zusatz "Expeditionsfahrzeug mit Wohneinrichtung"
Durch das G ist alles was Unterfahrschutz angeht hinfällig ich benötige dazu aber eine Herstellerbescheinigung über die Geländegängigkeit, ich ja will meinen Prüfer von der Landesprüfstelle nicht in Schwierigkeiten bringen.
Durch das Spezialkraftfahrzeug sind fast alle normalen Regeln was Zuladung usw. angeht ausgehebelt.
Folglich bleiben 500 kg für 2 Personen (wovon schon 1 Person in das Gewicht des Autos eingerechnet ist) + ein bisschen Gepäck und ein paar Vorräte das sollte leicht reichen.

LG Thomas
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Re: Ablastung auf 7,49t - Möglich oder nicht

28 Apr. 2016 16:49
#15487
Hallo Jörg
Mir ist es egal da ich rechtlich im grünen Bereich bin. Ich würde hier nicht angeben wie oder wo man zu einer unrechtlichen Eintragung kommt.
Es gibt auch in der Gesetzesauslegung bei den TÜV Mitarbeiter viel unterschiedliche Auffassungen. Ist ja oft gut wenn man jemanden kennt, der weiß wo der TÜV Verständnis für unsere Anliegen hat und dies nicht verkompliziert.
Da gibt es z.B. Beispiele mit Unterfahrschutz beim Steyr!
In Österreich gibt es Stellen die einen Planenaufbau als Wohnmobil Typisieren und andere eben wieder nicht. Ist nur eine Auslegungssache vom Gesetz.
Sind wir eben froh, dass dem TÜV ein Wigeschein ausreicht und nicht jedes Fahrzeug selbst nachwiegt...... , Wasser kann man leicht ablassen, bei Treibstoff wird es da schon schwieriger!

Manfred
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Re: Ablastung auf 7,49t - Möglich oder nicht

28 Apr. 2016 16:50 - 28 Apr. 2016 16:55
#15488
Hallo Jörg,

ich weiß nicht, wie es in Österreich ist, aber in Deutschland ist das Verhältnis von 125 % von zlGM. zum Leergewicht keine bindende Pflicht. Das ist lediglich als Empfehlung für die beteiligten Organe zu verstehen (soll, nicht muss). Es gibt durchaus Fahrzeuge, wo sich die zulässige Gesamtmasse und das Leergewicht kaum unterscheiden bzw. gleich sind. Wie du bereits an den Ausführungen oben sehen kannst, gibt es auch einige praktische Beispiele.

Die einfachste Art, ohne viel Gehirnschmalz eine 7,5 t-Zulassung für den 12M18 zu bekommen, ist ein "Lkw mit Wechselaufbau" oder "LKW mit Pritsche". Bei beiden Varianten wird bei ähnlicher Leermasse der Wohnkoffer als Ladung oben draufgestellt und für die Ermittlung der Leermasse nicht berücksichtigt. Für die Ladung ist dann der Fahrer verantwortlich. Es ist auch keine Gasabnahme wie bei einem So.KFZ Wohnmobil nötig. Auch dafür bist du selbst verantwortlich.

Ich selber habe die Fahrzeugklasse "LKW mit Wechselaufbau". Der Wohnkoffer entstand aus einem wechselbaren Kühlkoffer. Gleiches gilt für die Militärcontainer oder auch z.B. die Aufbauten der Firma Bissmobil.
Mein Fahrgestell des 12M18 hat eine eingetragene Leermasse von 5735 kg. Darin enthalten ist ein Zwischenrahmen mit Containerverschlüssen (ca. 300 kg), ein Fahrer (75 kg), ein neuer 400 l-Tank (ca. 50 kg) aus Alu mit Konsolen und Tankfüllung (400 x 0,9 x 0,85 = 306 kg) und die Leermasse des alten 180 l-Tanks mit Konsolen (ca. 50 kg, die Füllung hat der Prüfer vergessen).
Es fehlten das Reserverad mit Aufhängung, die Anhängerkupplung, die originalen Staukästen und einige kleinere Dinge. Mein Fahrzeug hat keine Winde.

Es ist durchaus technisch und rechtlich sauber machbar, einen Steyr 12M18 mit Wohnausbau reisefertig unter 7,5 t zu halten.
Dabei ist folgendes zu berücksichtigen:
- Die Pritsche muss runter
- Keine Winde
- Keine größeren Räder (z.B. 14.00R20, plus 200 kg bei 5 Rädern)
- Keine größeren Tanks
- Kein Dachträger
- Kein Heckträger
- Kein zweites Ersatzrad
- Leichtbau des Wohnkoffers
- Leichtbau im Wohnkoffer (Möbel, technische Einrichtungen etc.)
- Kleine Frischwassertanks

Du siehst, dass ein Leichtbau im Voraus eine saubere Planung braucht. Du mußt die Massen der verbauten Teile recht sauber bestimmen und noch ein wenig Spielraum freilassen. Die o.g. Punkte kann man, wenn noch Luft ist, nach Bedarf streichen.
Desweiteren muss du vorher festlegen, wie viel Zuladung für die Reise noch freibleiben muss.
Damit legst du auch dein Reiseverhalten fest. Es ist nur schwer möglich, ein Fernreisemobil auf Basis eines 12M18 zu bauen, bei dem du alle Möglichkeiten für eine lange Reise einplanst.

So sollte der Ausgangspunkt deiner Überlegungen zu den 7,5 t dein Reiseverhalten, die Reiseziele und die Art zu reisen stehen. Mach dir eine Liste, was du unbedingt brauchst, summiere die Massen und entscheide dann, ob die 7,5 t Sinn machen.

Viel Erfolg
Letzte Änderung: 28 Apr. 2016 16:55 von weitweg. Begründung: Tankgwicht korrigiert

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Re: Ablastung auf 7,49t - Möglich oder nicht

28 Apr. 2016 18:06
#15490
Moin,

Meiner ist eingetragen als LKW mit Wechselaufbau und 6.350 kg Leergewicht inkl. Reserverad. Mit Shelter auf der Waage 7.110 kg ohne Reserverad aber reisefertig ( nur keine Klamotten im Schrank).

Insofern scheint sich niemand für die oben hergeleitete Zahl zu interessieren. 5.992 kg halte ich da auch nicht für machbar. Mein Steyr ohne Ladung hat nichts mehr an Ballast außer die serienmäßigen Einrichtungen. Kein UFS, keinen Reserveradhalter, keine Staukisten. Nix.

Gruß Dirk
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Re: Ablastung auf 7,49t - Möglich oder nicht

28 Apr. 2016 19:05
#15491
Nabend zusammen,

unser Steyr wiegt mit ausgebautem Shelter auf einem Hilfsramen, mit Reserverad, 400 Litern Wasser, 10 KG Gas, 180 Litern Diesel 7520 KG leer.
Der TÜV wollte zur Zulassung als Womo 20% Zuladung eintragen.
Also haben wir jetzt ein Wohnmobil mit 9200 KG Gesamtmasse.
Leider haben wir noch nicht reisefertig gewogen.

Für uns ist der Vorteil dieser Zulassung: ordentliche Zuladung, kein Sonn- und Feiertagsfahrverbot.
Einen UFS haben wir nicht.

Beste Grüße

Kim
@ FB: Kim Kamps
FB Gruppe: Allrad LKW Hilfe
FB Gruppe: Steyr 12M18 & 680 Fahrer

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Re: Ablastung auf 7,49t - Möglich oder nicht

28 Apr. 2016 19:45
#15493
Hallo Zusammen
Meine Eintragung, als So. Kfz Begleitf..., und die Ablastung hat die Firma Aigner gemacht.
Im Fahrzeugschein Leergewicht 6350 kg (war noch mit Pritsche, Plane und orig. Tank), Abgelastet auf 7,49 t. Wichtig ist das die Zulässige Gesamtmasse, 11,5 t, im Fahrzeugschein nicht ausgetragen wird.
Ich könnte jetzt auch ein neues Leergewicht von ca. 5,7 t (mit 180 l, 400l Tank und Hilfsrahmen) eintragen lassen, möchte aber keine schlafenden Hunde wecken.
Reisefertig bin ich bei ca. 8,4t mit komplett ausgeschlachtetem Shelter Fm2 und leichtem Innenausbau.
Ich möchte noch anmerken das das Fahrzeug technisch nicht überladen ist, da die Bremsanlage, Achsen Federn Dämpfer u. Reifen,für 11,5 t und zusätzlicher Anhängelast ungebremst von 750 kg aus gelegt ist. :)
Ich habe auch den alten 2er und deshalb kein Problem damit etwas überladen zu sein. :)
Und über Fahrqualität u. können entscheidet nicht der Führerschein! ;)
LG Norbert

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Re: Ablastung auf 7,49t - Möglich oder nicht

28 Apr. 2016 20:59 - 28 Apr. 2016 21:39
#15494
Hallo zusammen,

Aufgrund mangelnden Interesses an Diskussionen mit den Rennleitungen dieser Welt hatte ich mich von vornherein dazu entschlossen, eine Ablastung auf 7,49 t nicht anzustreben.
Mein STEYR mit ausgebautem FMII-Shelter (Zeppelin) auf eigens konstruiertem und hergestelltem Hilfsrahmen, 300 l Wasser und 345 l Diesel weist folgende Massen auf:

Leermasse laut Wiegung: 7.980 kg
Eingetragene Leermasse: 8.155 kg
Zulässige Gesamtmasse: 9.600 kg

Das Fahrzeug verfügt über einen dritten Sitz auf dem Motortunnel, die Möbel im Aufbau sind in 15 mm Birke Multiplex realisiert. Die Möbelplatten im Sichtbereich sind HPL-beschichtet.

Beste Grüße,

Jo
Letzte Änderung: 28 Apr. 2016 21:39 von Latebraker. Begründung: Typo-Korrektur

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Re: Ablastung auf 7,49t - Möglich oder nicht

28 Apr. 2016 22:08
#15497
Hallo Jo,
wenn du mit dem, wie es ist zufrieden bist, dann ist doch alles gut.

Als was ist dein Steyr zugelassen.
Warum must du da groß diskutieren wegen einer Anlastung?


Gruß,
Gerhard
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