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Ablastung auf 7,49t - Möglich oder nicht

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Ablastung auf 7,49t - Möglich oder nicht

28 Apr. 2016 11:21 - 28 Apr. 2016 11:37
#15470
Hallo zusammen,
nachdem das Thema 7,5t immer wieder hoch kommt (aktuell auch bei mir), lasst uns mal diskutieren wie es gesetzlich ist und wie Ihr die 7,5t geschafft habt (gerne auch die Unter-schiede zwischen A und D)

Leergewicht:
In D (laut Wikipedia):
Zur Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr wurde in Deutschland in den bis 2005 ausgegebenen Fahrzeugscheinen (unter Ziffer 14) und Fahrzeugbriefen nach der Fahrzeug-Zulassungsverordnung ebenfalls das Leergewicht des Fahrzeugs eingetragen. In der ab 2005 gültigen Zulassungsbescheinigung (Teil I) wird der Begriff im Feld G als „Masse des in Betrieb befindlichen Fahrzeugs in kg Leermasse“ verwendet. Das Leergewicht umfasst hierbei das Fahrzeug inklusive vollem Kraftstofftank, Fahrergewicht (75 Kilogramm), Bordwerkzeug, Er-satzrad, Verbandkasten und Warndreieck. Für Fahrzeuge, die ab Juli 2003 erstmals zugelas-sen wurden, wird für die Kraftstofffüllung nur noch 90 Prozent des Kraftstofftankfassungs-vermögens berücksichtigt.[1]

STVZO §42 (3): www.juris.de/purl/gesetze/_ges/StVZO
Das Leergewicht ist das Gewicht des betriebsfertigen Fahrzeugs ohne austauschbare La-dungsträger (Behälter, die dazu bestimmt und geeignet sind, Ladungen aufzunehmen und auf oder an verschiedenen Trägerfahrzeugen verwendet zu werden, wie Container, Wechselbehälter), aber mit zu 90 Prozent gefüllten eingebauten Kraftstoffbehältern und zu 100 Prozent gefüllten Systemen für andere Flüssigkeiten (ausgenommen Systeme für gebrauchtes Wasser) einschließlich des Gewichts aller im Betrieb mitgeführten Ausrüstungsteile (zum Beispiel Ersatzräder und -bereifung, Ersatzteile, Werkzeug, Wagenheber, Feuerlöscher, Aufsteck-wände, Planengestell mit Planenbügeln und Planenlatten oder Planenstangen, Plane, Gleit-schutzeinrichtungen, Belastungsgewichte), bei anderen Kraftfahrzeugen als Kraftfahrzeugen nach § 30a Absatz 3 zuzüglich 75 kg als Fahrergewicht. 2Austauschbare Ladungsträger, die Fahrzeuge miteinander verbinden oder Zugkräfte übertragen, sind Fahrzeugteile.

Hier stellt sich mir die Frage ob fest eingebaute Wasserbehälter unter den Punkt „gefüllten Systemen für andere Flüssigkeiten“ fallen oder ob sich dies nur auf Bremsflüssigkeit, Kühlwasser usw. bezieht. Ich vermute ersteres da ein normales Fahrzeug kein System für gebrauchtes Wasser hat.

Ablastung: (Bisher keine andere Quelle gefunden auf dem dieser Eintrag basiert)
Laut [Wikipedia]

Das geänderte, also das abgelastete zulässige Gesamtgewicht (Zulassungsbescheinigung Teil I „F1, F2“) darf nicht weniger als 125 % des unter „G“ eingetragenen Leergewichts betragen.

Dies würde bedeuten das bei 7490Kg = 125% das Leergewicht bei max. 5992Kg (7490/1,25) liegen darf.


Wenn man nun also annimmt das man einen Steyr auf 5000kg Leergewicht bringt (hat das überhaupt einer geschafft ? - laut aktuellem Beitrag von Kawahans hat er seinen komplett gestrippt auf 5500kg gebracht) + Fahrer 75KG, bleibt für den kompletten Koffer inkl. Flüssigkeiten gerade mal 917Kg übrig, in Kawahans Beispiel nur noch 417Kg.

Daher frage ich mich wie es tatsächlich welche gibt (egal welcher Steyr 10S, 12M ), die 7,49t eingetragen haben und wie die es geschafft haben.

Bitte hier keine Antworten wie „Schaffste eh nicht oder Hab ich doch schon immer gesagt“ posten sondern nur Fakten die eine Möglichkeit bzw. Unmöglichkeit aufzeigen.

Ich freu mich schon auf die Antworten.

Viele Grüße
Jörg

P.S.: Gerne könnt Ihr auch die Leergewichte eurer Koffer hier posten um mal ein Feeling zu bekommen. Ebenso eurer Zwischenrahmen.
P.S.S: Vielleicht kann einer mal Auskunft über die Rechtslage in A geben und ob eine Eintragung aus A in D gilt (Müsste eigentlich da Sie ja im Schein eingetragen ist). Vielleicht kann man auf diese Wiese noch an ein paar Kilo drehen.
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Letzte Änderung: 28 Apr. 2016 11:37 von skyfly.

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Re: Ablastung auf 7,49t - Möglich oder nicht

28 Apr. 2016 12:51
#15471
Hallo Jörg,
du machst dir jetzt die Gedanken, die ich mir vor einem Jahr auch gemacht hast. Da bei vermischst du Äpfel, Birnen, Apfelsinen und Bananen zu Obst. Du kannst aber bei deiner Zulassungsstelle kein Obst zulassen sondern nur Äpfel, Birnen, Apfelsinen oder Bananen.
Was soll dein Steyr werden, LKW geschl. Kasten, LKW Wechselaufbau, Wohnmobil, Sonstiges Begleitfahrzeug oder was für eine Art von Fahrzeug.
Du solltest nicht den zweiten Schritt vor dem ersten machen. Für die verschiedenen Arten von Fahrzeugen gibt es auch verschiedene Definitionen was das Leergewicht ist.
Es ist müßig sich über alle mögliche Definitionen von Leergewicht Fahrzeugen auszulassen.
Also erst die Frage, was willst du für ein Fahrzeug.

Gruß,
Gerhard
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Re: Ablastung auf 7,49t - Möglich oder nicht

28 Apr. 2016 13:45 - 28 Apr. 2016 14:01
#15472
Hallo Gerhard,
meines Erachtens spielt es keine Rolle ob ich einen LKW, ein WOMO oder sonstiges Ablaste.
Ablasten heißt runter vom Gewicht um die Vorteile der niedrigeren Gewichtsklasse zu nutzen. Hierbei muss die Beschaffenheit der Technik zum Gewicht passen.
Laut EG siehe 2007/46/EG sprechen wir natürlich von der Fahrzeugklasse M - Zur Personenbeförderung ausgelegte und gebaute Kraftfahrzeuge mit mindestens vier Rädern (umgangssprachlich Automobile, Wohnmobile und Busse).
Folgende Klassen will ich natürlich nicht betrachten:
L : Zweirädrige oder dreirädrige Kraftfahrzeuge sowie leichte vierrädrige Kraftfahrzeuge bis 550KG,
N : Kraftfahrzeuge zur Güterbeförderung mit mindestens vier Rädern (umgangssprachlich Lkw, Lieferwagen) sowie Kraftfahrzeuge zur Güterbeförderung mit drei Rädern und einer zulässigen Gesamtmasse über 1 Tonne.
O : Anhänger
R : R1 bis R4: land- oder forstwirtschaftliche Anhänger
S : S1 und S2: gezogene auswechselbare land- oder forstwirtschaftliche Maschinen
T : Klassen T1 bis T4.3: Zugmaschinen für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke (Verordnung 167/2013/EG)
C : Klassen C1 bis C4: land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen auf Gleisketten (analog zu den Klassen T1 bis T4 definiert)

Wenn es hier tatsächliche Unterschiede innerhalb der Fahrzeugklasse M gibt, wäre es super wenn du diese hier aufführen könntest. Genau deswegen ist der Thread. Um aufzuzeigen wann es geht und wann nicht. Da spielt mein Traum - Historisches Kennzeichen und WOMO erstmal keine Rolle.

Man sollte aber vielleicht hier nicht die Typklasse zwecks Steuer mit dem Ablasten verwechseln. Für eine land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschine gibts andere Steuerliche Regelungen wie für einen WOMO oder ein Begleitfahrzeug.

Vielleicht sehe ich ja hier was falsch aber die Definiton von Leergewicht ist aufgrund der EU ziemlich festgezurrt.

VG
Jörg

P.S.: Ich glaube auch nicht das die Einteilung in Fahrzeugsegmente Minis, Kleinwagen, SUV´s WOMO hier was ändert da es sich hier um eine Einteilung von Personenkraftwagen handelt.
P.S.S auch in der Aufbauklasse finde ich nichts das mich von meiner Vermutung abbringt siehe de.wikipedia.org/wiki/Kraftfahrzeug#Fahr...arten_.28national.29
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Letzte Änderung: 28 Apr. 2016 14:01 von skyfly.

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Re: Ablastung auf 7,49t - Möglich oder nicht

28 Apr. 2016 14:02
#15473
Servus,

es kommt natürlich sehr wohl auf die Zulassungsart an und du hast die Antwort dazu selbst eigentlich schon zitiert.
Wenn du den Steyr als LKW für ATL (AusTauschbaren Ladungsträger) zulässt, dann zählt nur der nackte Steyr inkl. HIlfsrahmen z.B. für einen FM2 Container zum Leergewicht. Und das bringt man locker unter die Grenze.
Damit ist der Container/ Wohnaufbau Ladung wird aber in den Papieren nicht betrachtet.

Bei den anderen Zulassungsarten schaut das natürlich wieder anders aus ...

Deshalb ist die Frage nach der Zulassungsart der wichtigste Ausgangsfrage ...

VG

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Re: Ablastung auf 7,49t - Möglich oder nicht

28 Apr. 2016 14:10 - 28 Apr. 2016 14:11
#15474
Hallo,

meiner hat voll reisefertig knapp 9,5 to. Ich habe auf 9,6 to abgelastet.

Mit konsequenter Leichtbauweise und sparen an Gewicht schaffen es offensichtlich manche auf 7,49 to zu kommen.

Ich nicht, das war mir von vornherein klar. Wer es auch nicht schafft und trotzdem ablastet, verhält sich ganz klar rechtswidrig. Das muß jeder für sich wie bei allen Dingen im Leben selbst entscheiden.

Diskutieren braucht man da meiner Meinung nach nicht großartig. Ich bin da ziemlich knallhart in meiner Auffassung. Ich hab in 34 Jahren Feuerwehrdienst viele böse Dinge sehen müssen. Wenn ich mir vorstelle, daß Leute mit LKWs durch die Gegend fahren ohne jemals das Fahren gelernt zu haben, fehlt mir jedes Verständnis. Insbesondere auch deshalb, da ich 3 Kinder im Straßenverkehr unterwegs habe - wenn ich mir vorstelle, jemand würde ohne Führerschein mit einem LKW einen Unfall verursachen....

Ein ganz kleines bisschen Verständnis habe ich bei den Leuten, die den LKW Schein haben und aus Sparsamkeitsgründen ablasten.

Das mag jeder anders sehen und hängt vielleicht von den persönlichen Lebenserfahrungen ab. Ich bin da in meiner Ansicht rigoros. Wer soviel Geld für ein Fahrzeug ausgibt, sollte auch damit legal unterwegs sein, sprich dafür den Schein machen.

Wer aus gesundheitlichen Gründen den Schein nicht bekommen würde und deshalb mit Trickserei ablastet, verhält sich in meinen Augen ziemlich unfair und egoistisch.

Sorry, ich bin da recht hart in meiner Auffassung und entschuldige mich gleich vorweg falls sich jemand auf den Schlipps getreten fühlt. :whistle:

Gruß
Tom

PS: Ich musste übrigens bei der TÜV Abnahme auf die Waage. Anschließend hat der Prüfer geschaut, was im Fahrzeug ist und wie die Füllstände sind und hat diese in seiner Kalkulation des Gewichts eingerechnet.
Letzte Änderung: 28 Apr. 2016 14:11 von tomtom112.

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Re: Ablastung auf 7,49t - Möglich oder nicht

28 Apr. 2016 14:24
#15475
Hallo Muecke,
somit unterscheiden wir anscheinend nur noch 2 Arten: LKW und WOMO.
Letztendlich ist es zwar beim LKW einfacher auf die geforderten 5992 Kg inkl. Zwischenrahmen zu kommen. Jedoch steht da auch wieder eine Kabine auf dem Zwischenrahmen und zählt in Richtung 7,49T.

Fazit 1:
als LKW ablasten - ist machbar wenn Styer + Zwischenrahmen + obengenanntes Zubehör (Bordwerkzeug usw.) auf max. 5992kg kommen.
als LKW - mit Wohnkabine als Ladung - ist offen wegen der 7,49T Gesamtgewicht
als WOMO - ist offen wegen Ablastung + 7,49T Gesamtgewicht

Hat es bisher einer geschafft einen Steyr mit Womo Zulassung als 7,5 Tonner einzutragen?
Wie realistisch ist es den Steyr mit Zwischenrahmen auf die 5992 zu bringen?

Danke und Grüße
Jörg
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Re: Ablastung auf 7,49t - Möglich oder nicht

28 Apr. 2016 14:25
#15476
Entschuldige Bitte Tom,
aber deine Auffassung finde ich auch etwas daneben.
Wenn dir ein Steyr-Fahrer, der vor 30 Jahren mal beim Bund den Zweier gemacht hat und danach nie mehr im LKW gesessen hat auf der Straße Lieber ist, als jemand, der seit 30 Jahren beruflich einen 7,5 Tonner fährt.

Gruß,
Gerhard
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Re: Ablastung auf 7,49t - Möglich oder nicht

28 Apr. 2016 14:30
#15477
Servus,

meiner ist LKW für ATL und ohne Probleme so eingetragen worden.
Leergewicht waren glaube ich ca. 5600kg ...
Mein leichter und eher sparsamer FM2 Ausbau hat aktuell zu einem reisetauglichen Gewicht ohne Personen von ca. 7300kg geführt.
Eine Eintragung als WoMo wäre damit bei einem nur 84l großem Wassertank ebenfalls denkbar.
Damit sind aber defnitiv so Sachen wie Motorrad-/ Fahrradträger, etc. nicht darstellbar.

VG

MUeCke

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Re: Ablastung auf 7,49t - Möglich oder nicht

28 Apr. 2016 14:37
#15478
Jörg,
ich habe weder LKW noch Wohnmobil.
Es gibt auch Fahrzeuge die sind als Sonstige, (18, 9000) zugelassen.
Da wird das Leergewicht eingetragen, was es zu dem Zeitpunkt der Abnahme hatte.
Als Sonstige, gibt es keine Vorgaben, was in dem Koffer drinnen zu sein hat.
Alles was nach der Eintragung in den Koffer kommt, ist Ladung.
Du hast keine Vorgaben, wie bei der Wohnmobil Zulassung.

Gruß,
Gerhard
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Re: Ablastung auf 7,49t - Möglich oder nicht

28 Apr. 2016 14:50
#15479
Danke MUeCke,
das ist doch mal eine Aussage mit der man arbeiten kann.
Somit Fazit 2:
als LKW ablasten - ist machbar wenn Styer + Zwischenrahmen + obengenanntes Zubehör (Bordwerkzeug usw.) auf max. 5992kg kommen.
als LKW - mit Wohnkabine als Ladung - möglich mit starken Einschränkungen in Sachen Komfort
als WOMO - möglich mit starken Einschränkungen in Sachen Komfort

@Gerhard
welche Einschränkungen hast Du mit dieser Eintragung (Feiertag+Sonntagsfahrverbot, Geschwindigkeit usw. ?

@all,
gerne noch andere Meinungen, Daten usw. Ich vermute mal in den Thread werden auch viele zukünftigen Mitglieder reinschauen und man kann wunderschön später auf diesen verweisen :cheer: weiter so
Danke und Grüße
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Re: Ablastung auf 7,49t - Möglich oder nicht

28 Apr. 2016 15:02
#15480
Gilly schrieb: Entschuldige Bitte Tom,
aber deine Auffassung finde ich auch etwas daneben.
Wenn dir ein Steyr-Fahrer, der vor 30 Jahren mal beim Bund den Zweier gemacht hat und danach nie mehr im LKW gesessen hat auf der Straße Lieber ist, als jemand, der seit 30 Jahren beruflich einen 7,5 Tonner fährt.

Gruß,
Gerhard

Hallo Gerhard,

da hast Du natürlich auch ein bisschen Recht. Aber der mit dem Zweier hat nach dem Kauf des Steyr sehr schnell wieder Farhrpraxis und ist legal unterwegs.

Derjenige mit 30 Jahren 7,49 to kann noch soviel Erfahrung haben, wird aber bei unrechtmäßiger Ablastung niemal legal unterwegs sein.

Wie ich gesagt habe, muß jeder für sich Entscheiden wo er das Gesetz bricht...... :whistle:

Gruß
Tom

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Re: Ablastung auf 7,49t - Möglich oder nicht

28 Apr. 2016 15:20
#15481
Hallo
Ich habe eine Eintragung als WOMO mit 7,49t
Eingetragenes Leergewicht 6870 kg.

also Zulassungstechnisch kein Problem.
ob ein Leergewicht von 6870 zu erreichen ist muss jeder für sich nachrechnen.

Gruß
Robert
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