weiß jemand von Euch ob es Pflicht ist für die Plakette ein Ersatzrad dabei zu haben?
Ich hoffe in den nächsten Wochen meine Plakette zu bekommen und überlege jetzt ob ich das Ersatzrad einfach auf den Dachträger schnalle, (ohne installierten Kran)
oder noch eine aufwändigere Variante wählen muss?
also bei mir hat keine der Tüv Stationen (Tüv Süd) nach einem Reserverad gefragt... Ich glaub das waren bis zur Plankette umd die 5 Stk. Aber ruf doch vorher einfach mal an, wenn Du Dir unsicher bist...
Grundsätzlich möchte ich nicht ohne Ersatzrad im Nirvana stehen, wenn sich einer meiner Reifen verabschiedet hat. Dennoch habe ich dieses Thema kürzlich mit dem Teilhändler meines Vertrauens erörtert. Dieser vertreibt zusätzlich zum Teilegeschäft auch Heizöl. Er teilte mir mit, dass er an seinen Tankfahrzeugen kein Ersatzrad mitführe, weil dies aus Platzgründen nicht möglich sei. Eine Pflicht zur Ersatzradmitnahme erscheint somit fraglich. Im Umkehrschluss ist jedoch nicht auszuschließen, dass Ausnahmeregelungen für Tankfahrzeuge etc. existieren, die auf unsere Fahrzeuge nicht unbedingt zutreffen müssen.
Im Zusammenhang mit Stefans Schilderungen bestärkt sich jedoch die Annahme, dass ein Ersatzrad nicht zwingend mitgeführt werden muss. Klarheit könnte tatsächlich ein TÜV-Prüfer schaffen...
Bei einem Mitführen des Ersatzrades auf dem Dach sollte man sich meines Wissens zufolge Gedanken über die Fahrerhauslagerung und die Kipphydraulik machen. Immerhin wiegt bereits ein originales Ersatzrad knappe 150 kg!
ich habe beim TÜV in München eine Anfrage laufen und werde berichten, wenn ich eine verlässliche Aussage habe.
Aber so wie es aussieht werde ich es ebenfalls ohne versuchen und mir dann in Ruhe Gedanken machen wie und wo ich es unterbringe.
LG Tobi
(Stefan sag auch Grüße an die "Rasselbande" und hoffentlich bis bald)
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