Unterfahrschutz
- Krinara
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Unterfahrschutz
30 Aug. 2016 14:24nachdem ich mich in das Thema etwas eingelesen habe und auch die Forumssuche verwendet habe, möchte ich jetzt doch noch einmal nachfragen, welche Möglichkeiten es gibt, den Unterfahrschutz hinten zu umgehen (TÜV). Ich werde aus der gefundenen Info nicht wirklich schlau.
Zur Info: Meine Kabine wird 4,82m lang, bei 4,20m hinten abgeschrägt (45°), also liegen auch diese 4,20m auf dem federgelagerten Hilfsrahmen auf.
LG,
Peter
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- Letnei
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Re: Unterfahrschutz
30 Aug. 2016 14:34da benötigst du eine Bestätigung von MAN wegen des Unterfahrschutzes
Die müssen die Richtlinie nach 70/156/EWG bestätigen:
mehr als 50% angetriebene Räder
Diff Sperren
Steigfähigkeit
Überhangwinkel
Rampenwinkel
Bodenfreiheit
Dann kommt noch der Passus: Fahrzeug entspricht ab Werk einem Geländefahrzeug (N2G) gem Richtlinie 70/156/EWG ein Unterfahrschutz (vorne, hinten, seitlich) ist daher nicht erforderlich und mit dem Verwendungszweck nicht vereinbar.
LG Thomas
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- Letnei
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Re: Unterfahrschutz
30 Aug. 2016 14:40BEGRIFFSBESTIMMUNGEN FÜR FAHRZEUGKLASSEN UND
FAHRZEUGTYPEN
......
4. GELÄNDEFAHRZEUGE (Symbol G)
4.1. Fahrzeuge der Klasse N1 mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht
mehr als 2 Tonnen und Fahrzeuge der Klasse M1 gelten als Geländefahrzeuge,
wenn sie wie folgt ausgestattet sind:
— mit mindestens einer Vorderachse und mindestens einer Hinterachse,
die so ausgelegt sind, dass sie gleichzeitig angetrieben werden können,
wobei der Antrieb einer Achse abschaltbar sein kann;
— mit mindestens einer Differenzialsperre oder mindestens einer Einrichtung,
die eine ähnliche Wirkung gewährleistet; als Einzelfahrzeug müssen
sie eine Steigung von 30 % überwinden können, nachgewiesen
durch Berechnung.
Außerdem müssen sie mindestens fünf der folgenden sechs Anforderungen
erfüllen:
— der vordere Überhangwinkel muss mindestens 25 Grad betragen,
— der hintere Überhangwinkel muss mindestens 20 Grad betragen,
— der Rampenwinkel muss mindestens 20 Grad betragen,
— die Bodenfreiheit unter der Vorderachse muss mindestens 180 mm
betragen,
— die Bodenfreiheit unter der Hinterachse muss mindestens 180 mm
betragen,
— die Bodenfreiheit zwischen den Achsen muss mindestens 200 mm
betragen.
4.2. Fahrzeuge der Klasse N1 mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als
2 Tonnen sowie Fahrzeuge der Klassen N2 und M2 und der Klasse M3 mit
einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 12 Tonnen gelten als
Geländefahrzeuge, wenn alle Räder gleichzeitig angetrieben werden können,
wobei der Antrieb einer Achse abschaltbar sein kann, oder wenn die
drei folgenden Anforderungen erfüllt sind:
— Mindestens eine Vorderachse und mindestens eine Hinterachse sind so
ausgelegt, dass sie gleichzeitig angetrieben werden können, wobei der
Antrieb einer Achse abschaltbar sein kann,
— es ist mindestens eine Differenzialsperre oder mindestens eine Einrichtung
vorhanden, die eine ähnliche Wirkung gewährleistet;
— als Einzelfahrzeug müssen sie eine Steigung von 25 % überwinden
können, nachgewiesen durch Berechnung.
4.3. Fahrzeuge der Klasse M3 mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als
12 Tonnen und Fahrzeuge der Klasse N3 gelten als Geländefahrzeuge,
wenn alle Räder gleichzeitig angetrieben werden können, wobei der Antrieb
einer Achse abschaltbar sein kann, oder wenn die folgenden Anforderungen
erfüllt sind:
— Mindestens 50 % der Räder sind angetrieben;
— es ist mindestens eine Differenzialsperre oder mindestens eine Einrichtung
vorhanden, die eine ähnliche Wirkung gewährleistet,
— als Einzelfahrzeug muss das Fahrzeug eine Steigung von 25 % überwinden
können, nachgewiesen durch Berechnung,
und mindestens vier der folgenden sechs Anforderungen erfüllt sind:
— der vordere Überhangwinkel muss mindestens 25 Grad betragen,
— der hintere Überhangwinkel muss mindestens 25 Grad betragen,
— der Rampenwinkel muss mindestens 25 Grad betragen,
— die Bodenfreiheit unter der Vorderachse muss mindestens 250 mm
betragen,
— die Bodenfreiheit zwischen den Achsen muss mindestens 300 mm
betragen,
— die Bodenfreiheit unter der Hinterachse muss mindestens 250 mm
betragen.
.......
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- skyfly
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Re: Unterfahrschutz
30 Aug. 2016 14:54In D gilt laut STVZO folgendes:
§32b Unterfahrschutz
(1) Kraftfahrzeuge, Anhänger und Fahrzeuge mit austauschbaren Ladungsträgern mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 25 km/h, bei denen der Abstand von der hinteren Begrenzung bis zur letzten Hinterachse mehr als 1 000 mm beträgt und bei denen in unbeladenem Zustand entweder das hintere Fahrgestell in seiner ganzen Breite oder die Hauptteile der Karosserie eine lichte Höhe von mehr als 550 mm über der Fahrbahn haben, müssen mit einem hinteren Unterfahrschutz ausgerüstet sein.
(2) Der hintere Unterfahrschutz muss der Richtlinie 70/221/EWG des Rates vom 20. März 1970 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Behälter für flüssigen Kraftstoff und den Unterfahrschutz von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern (ABl. L 76 vom 6.4.1970, S. 23), die zuletzt durch die Richtlinie 2006/96/EG (ABl. L 363 vom 20.12.2006, S. 81) geändert worden ist, in der nach § 30 Absatz 4 Satz 3 jeweils anzuwendenden Fassung entsprechen.
(3) Die Absätze 1 und 2 gelten nicht für
1. land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen,
2. Arbeitsmaschinen und Stapler,
3. Sattelzugmaschinen,
4. zweirädrige Anhänger, die zum Transport von Langmaterial bestimmt sind,
5. Fahrzeuge, bei denen das Vorhandensein eines hinteren Unterfahrschutzes mit dem Verwendungszweck des Fahrzeugs unvereinbar ist.
Und genau der letzte Satz hat beim Vorgespräch meinen TÜV Prüfer dazu gebracht das ich keinen benötigen werde. Für Ihn ist es mit einem Expeditionsfahrzeug nicht vereinbar. Und das war ein bayrischer TÜV die eigentlich relativ streng sind.

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- travelsteyr
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Re: Unterfahrschutz
30 Aug. 2016 19:15
Gruß Michael
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- Vielfahrer
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Re: Unterfahrschutz
30 Aug. 2016 19:43ich bin von meiner örtlichen Prüfungsanstalt zu einer anderen wo unter anderem die Unimog Fraktion sich befindet... und siehe da nicht mit einem Wort irgendwas erwähnt einfach ausgetragen und fertig....
diskutieren bringt nichts einfach irgendwo anders hingehen und fertig ...
so meine Erfahrung ...
Viele Grüße Luke
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Re: Unterfahrschutz
30 Aug. 2016 20:38Er hat mich dann überzeugt. Wie ich schon im anderen Thread geschrieben habe, würde bei einem Auffahrunfall der Pkw Fahrer und/oder Beifahrer mit dem Kopf direkt auf meinen doch ziemlich weit nach hinten überstehenden Zwischenrahmen donnern. Da wollte ich nicht schuld sein und hab den UFS gemacht.
Außerdem ist es auch ein gewisser Eigenschutz. Selbst ein kleiner Auffahrunfall mit geringer Geschwindigkeit wird ohne UFS u.U. die Hinterachse beschädigen, je nach Situation. Mit UFS passiert das hoffentlich nicht.
Warum wollte ich ihn ursprünglich unbedingt vermeiden? 1. wollte ich mir die Kohle sparen und zweitens wollte ich ihn endlich zulassen und der UFS hat mich wieder nach hinten geworfen. Heute ist das alles vergessen und ich bin froh, den UFS zu haben........
Gruß
Tom
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- Wilfried
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Re: Unterfahrschutz
31 Aug. 2016 13:15Preis 200,-
liegt in 41564 Kaarst Tel 01722933635
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- Krinara
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Re: Unterfahrschutz
31 Aug. 2016 23:42Vielen Dank für eure aufschlußreichen Antworten. Ich werde mir das Ganze jetzt noch mal durch den Kopf gehen lassen und danach entscheiden, welche Lösung ich anstrebe. Ich habe schon mal im WWW gesucht und diesen klappbaren UFS gefunden:
www.wap-fahrzeugtechnik.de/de/produkte/n...chutze/wuf-105-k.php
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- Krinara
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Re: Unterfahrschutz
31 Aug. 2016 23:43LG,
Peter
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Re: Unterfahrschutz
13 Sep. 2016 15:15So muss das juristisch interpretiert werden. Ob man den UFS nun sinnvoll oder nicht empfindet, ob man einen dran haben will oder nicht ist wieder eine ganz andere Frage, die letztlich jeder für sich selbst entscheiden muss. Nach derzeitiger Verordnungslage jedenfalls muss jedem Gelände-Fahrzeug * die Zulassung ohne UFS und SSV gewährt werden. Wenn ein TÜV Prüfer das verweigert bspw. mit dem Argument dass ein Wohnmobil ja viel mehr auf der Strasse als im Gelände bewegt wird, mag er vielleicht argumentativ Recht haben, aber erstens ist das nur eine unterstellte Vermutung, und zweitens ändert das auch nichts daran wenn ein Fahrzeug die Kriterien für eine UFS Befreiung erfüllt....
* Die Kriterien:
- mehr als 50% der Räder sind angetrieben
- Diff. Sperren vorhanden
- Steigfähigkeit > 50%
- Böschungswinkel > 25°
- Rampenwinkel > 25°
- Bodenfreiheit > 250mm
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- Daktari
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Re: Unterfahrschutz
15 Sep. 2016 22:17 - 15 Sep. 2016 22:17Und wenn dann noch die Zulassung als So. Kfz. Servicefahrzeug für Motorsportveranstaltungen eingetragen ist dann ist alles was man hinten drauf hat Ladung.
Mein Quadständer steht hinter dem Shelter noch 1,2 m raus. Ladung darf überstehen.
Der LKW mit Holz oder Stahl steht hinten bis zu 2m heraus.
Ich kann Tom verstehen schon aus beruflichen Gründen.


LG Norbert
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