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file Frage H-Kennzeichen für Fahrzeug und Kabine

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03 Apr 2019 16:37 #31666 von hbf
Hallo liebe Mitglieder,
ich bin neu im Forum. Wir waren bislang mit einem Iveco Daily 4x4 unterwegs und wollen uns jetzt einen Steyr 12m18 Baujahr 1987 anschaffen.
Wir würden gerne für das Fahrzeug und Kabine ein H-Kennzeichen erhalten.
Könnt Ihr mir sagen was ich beachten und tun muss um das Ziel zu erreichen.
Muss die Kabine speziellen Anforderungen entsprechen und wo kann ich diese erhalten.
Vielen Dank im voraus für Eure Hilfe.

Bernd

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03 Apr 2019 17:24 #31667 von KlausU
Erst einmal Herzlich Willkommen im Forum.
Zu deiner Frage wegen H- Kennzeichen sind die Rahmenbedingungen unterschiedlich.
Zum Einlesen bemüh mal die Suchfunktion.
Da kommen dann gefühlt 300 Beiträge.

Viele Grüße
Klaus

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  • Steyr 680. Der Ursprüngliche
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03 Apr 2019 17:35 - 03 Apr 2019 17:35 #31668 von PaulchenPanther
PaulchenPanther antwortete auf H-Kennzeichen für Fahrzeug und Kabine
Hallo Bernd,
wie es immer so ist, hängt es davon ab......
Wenn Du ein Wohnmobil bauen willst und das auch mit "H" zugelassen werden soll, muss es erstmal normal als Wohnmobil zugelassen werden um dann später (wieviel später weiß ich nicht genau) eine "H"Zulassung zu bekommen.
Das haben auch einige hier schon praktiziert.
Erst H und dann auf Wohnmobil umschreiben geht lt. Gesetz nicht mehr.

Wenn dir ein "LKW-geschlossener Kasten" reicht, kannst du eigentlich jede "Kiste" draufbauen, die zum Baujahr passt oder die es, wie die TÜVer sich immer ausdrücken "damals gegeben haben könnte". (Shelter)
Wohnmobile mit H haben in einigen Ländern Europas (z.B. Österreich) Vorteile, da du mit einem Wohmobil gewisse Straßen befahren darfst, die du mit einem LKW -und das meint dort über 3,5 Tonnen- nicht nutzen darfst.
Soweit ein kleiner Umriss der Theorie.
In der Praxis ist es immer am besten, sich einen kompetenten TÜVer mit einem faible für alte Autos zu suchen und mit dem zu reden und dann klappt das schon.
Sicher kommen jetzt auch noch viele nützliche, weitere Tips hier.
Liebe Grüße und viel Spaß und Glück,
Christoph
Letzte Änderung: 03 Apr 2019 17:35 von PaulchenPanther.

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03 Apr 2019 19:09 - 04 Apr 2019 11:56 #31669 von Gilly
Hallo Bernd,
den 12M18 als Wohnmobil zulassen und dann noch das Ganze mit H-Kennzeichen ist ein sehr schweres Projekt. Den 12M18 gab es zu keiner Zeit (vor 20 Jahren und älter) als Wohnmobil, daher hast du auch rechtlich keinen Anspruch für eine Oldtimerzulassung. Wenn du einen Gutachter findest, der alle vier Augen zudrückt, es dir aus Unkenntnis Bescheinigt und du dann nicht in Hessen wohnst, dann bist du ein Glückspilz. Und denk daran, Oldtimer mit moderner Elektronik und LEDs geht gar nicht (eigene Erfahrung).
Einfacher mit dem "H", ist es einen ausgebauten Shelter auf die Pritsche zustellen, oder den 12M18 mit Shelter als Wechselaufbau und dann als LKW zulassen.

Es gibt hier etliche, die die zweite Variante gewählt haben.
Kommst am besten auf das nächste Pfingsttreffen, da kannst du sicher mit mehreren reden.


Gruß,
Gerhard

The STEYR keeps what a M A N promises.
Letzte Änderung: 04 Apr 2019 11:56 von Gilly. Grund: Ergänzung

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04 Apr 2019 06:42 #31672 von EXL
Hallo Bernd,

in Ergänzung zu Gerhards Ausführungen Folgendes:

Bei uns wurde vom zuständigen Prüfer angeführt, das „es zur damaligen Zeit theoretisch möglich gewesen sein musste, aus den vorhandenen Komponenten ein Wohnmobil zu erstellen“.

Hier war dann das Typenschild auf dem FM2 hilfreich, dass ein Baujahr auswies, ähnlich zum Fahrzeug.

Und wie die anderen schon sagten: Überzeugungsarbeit leisten und wenn möglich Bilder von älteren Fahrzeugen als Beleg vorlegen.

Gutes Gelingen und viele Grüße
Axel

Aller Laster Anfang ist die Stoßstange...

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04 Apr 2019 08:30 #31676 von skyfly
Also was Ich bisher herausgefunden habe:
LKW mit Pritsche und Shelter der mit Ketten befestigt ist -> Hier gilt der Shelter als Ladung und beeinträchtigt die H-Zulassung nicht (kann ja jederzeit abgenommen werden)
LKW mit verschraubten Aufbau -> Der Aufbau muss ebenfalls die H-Richtlinien erfüllen

Als Tip: Es gibt ein Bild das einen originalen Steyr mit Expeditionskoffer Aufbau zeigt. Findest Du hier im Forum. Das ist ein erster Schritt für den TÜV Prüfer Richtung H-Kennzeichen.
Da es keine Bundesweite Regelungen gibt bzw. die vorhandenen sehr unterschiedlich ausgelegt werden musst Du mit deinem zuständigen TÜV Prüfer das H-Kennzeichen besprechen. In Berlin scheinen sie sehr Eintragungsfreundlich zu sein, in Bayern sehr streng. Wenn Du eine Eintragung hast, kann diese beim nächsten TÜV durchaus wieder gestrichen werden falls dem TÜV Prüfer dann was nicht gefällt z.B. bei nachträglichen Umbaumaßnahmen.

Mit hat ein KÜSS Prüfer erklärt, dass wenn er ein H-Kennzeichens unberechtigt Einträgt er wegen "Beihilfe zur Steuerhinterziehung" verklagt werden kann. Daher ist er sehr vorsichtig mit der Eintragung.

Was durchaus positiv wäre:
wenn sich alle Besitzer mit H-Kennzeichen sich mit einem Bild im Forum verewigen (H-Kennzeichen ersichtlich auf dem Foto). Je mehr Bilder und Fahrzeuge mit H-Kennzeichen vorhanden sind desto leichter haben es andere. Die Bilder sollte man ausdrucken können und seinem TÜV Prüfer vorlegen. Vielleicht lässt er sich ja umstimmen wenn er die verschiedenen Umbauten und Fahrzeuge sieht und vergibt das Kennzeichen.

Viel Glück mit dem H-Kennzeichen
Jörg

Aktuelles Spassmobil: Steyr 10S18

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04 Apr 2019 10:23 #31678 von Swamper



Was durchaus positiv wäre:
wenn sich alle Besitzer mit H-Kennzeichen sich mit einem Bild im Forum verewigen (H-Kennzeichen ersichtlich auf dem Foto). Je mehr Bilder und Fahrzeuge mit H-Kennzeichen vorhanden sind desto leichter haben es andere. Die Bilder sollte man ausdrucken können und seinem TÜV Prüfer vorlegen. Vielleicht lässt er sich ja umstimmen wenn er die verschiedenen Umbauten und Fahrzeuge sieht und vergibt das Kennzeichen.

Viel Glück mit dem H-Kennzeichen
Jörg


Das würde ich auf alle Fälle unterlassen !!!
Es gab schon Fälle, da wurde es den Anderen aberkannt.
Wäre nicht das erste Mal, dass der TÜV was austrägt.

LG Ralf

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04 Apr 2019 13:24 #31682 von KlausU
Moin,
Ralf war schneller, so etwas kann schnell nach hinten los gehen.
Wenn Fotos dann bitte mindestens das Kennzeichen bis auf das hintere H schwärzen und möglichst keine anderen Merkmale die zuzuordnen sind am Fahrzeug abbilden.

Viele Grüße
Klaus
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04 Apr 2019 22:37 #31687 von skyfly
Dann halt nicht. Dann kämpft jeder seinen eigenen Kampf ums H Kennzeichen.
Meiner läuft bereits.

Aktuelles Spassmobil: Steyr 10S18

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04 Apr 2019 23:23 #31688 von hirsel
Hallo Bernd,

das hier kennst du vermutlich...
Liste und Sammlung Varianten H-Zulassungen

Gruss, Mathias

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05 Apr 2019 10:39 #31693 von Weltbummler
Weltbummler antwortete auf H-Kennzeichen für Fahrzeug und Kabine
Hallo Kollegen!
Wenn ich dies hier so lese, frage ich mich, ob das H Kennzeichen wirklich Sinn macht nur um einige Euro zu sparen um bei einer Aberkennung ein Vielfaches wieder drauf zu legen.
Zuzüglich eingeschränkt in um und Ausbau Maßnahmen!
Man weiß auch nie was die Gesetze in Zukunft bringen. Vielleicht geht irgend wann nicht mehr die Zulassung auf Womo!

Einmal womo immer womo!
Ist aber natürlich nur meine Meinung!

Manfred

Gruß Manfred
Begeisterung ist, was uns beharrlich unser Ziel verfolgen lässt.

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05 Apr 2019 13:36 #31694 von skyfly
Hallo Manfred,
der Hauptvorteil eines H-Kennzeichens in Deutschland ist, Du darfst in jede Stadt reinfahren egal welche Umweltbeschränkungen oder Schutzzonen die hat.
München ist ab dem mittleren Ring nur mit grüner Plakete befahrbar. Im Ruhrgebiet betrifft dies mittlerweile schon ganze Autobahnabschnitte.
Teilweise wird dies automatisch per Kamera geprüft und man bekommt ein schönes Bussgeld in Höhe von aktuell 80€.
Anbei eine Grafik wo dies aktuell gilt:


Das wäre z.B. für mich der Grund eines H-Kennzeichens.

Viel Spass im geplanten Urlaub.

Viele Grüße
Jörg

Aktuelles Spassmobil: Steyr 10S18
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05 Apr 2019 14:52 - 05 Apr 2019 14:53 #31695 von skyfly
Und so sieht das bei uns in der Praxis aus:

wobei meist nur der grüne Kreis frei ist (eigentlich kenne ich kein Schild dieser Art wo alle 3 frei sind)

Ein Schild irgendwo am Straßenrand und schon ist Schluss mit weiterfahren ohne H-Kennzeichen :(

Der Aufwand zu einer solchen Plakete zu kommen :
Keine Plakette
Keine Plakette erhalten Fahrzeuge mit folgender Schlüsselnummer:
Benziner: 00, 03-13, 15, 17, 88, 98
Diesel: 0-24, 34, 40, 77, 88, 98
Diesen Fahrzeugen ist das Befahren aller Umweltzonen untersagt.

Rote Umweltplakete:
Zu der Schadstoffgruppe 2 zählen nur Dieselfahrzeuge. Fahrzeuge mit den aufgeführten Schlüsselnummern erhalten die rote Plakette. Das Befahren mit der roten Umweltplakette ist in allen Umweltzonen untersagt.
Folgende Schlüsselnummern ergeben eine rote Umweltplakette:
Diesel: 25-29, 35, 41, 71

Gelbe Umweltplakete:
Für Dieselfahrzeuge, die der Schadstoffgruppe 3 angehören, wird die gelbe Plakette ausgegeben. In fast allen Städten ist das Befahren der Umweltzonen mit einer gelben Plakette verboten. Neu-Ulm ist die einzige Stadt in Deutschland, in der die gelbe Feinstaubplakette noch erlaubt ist.
Folgende Schlüsselnummern ergeben eine gelbe Feinstaubplakette:
Diesel: 30-31, 36, 37, 42, 44-52, 72

und über grün brauchen wir nicht mal nachzudenken:
Eine grüne Feinstaubplakette erhalten Fahrzeuge der Schadstoffklasse 4.Mit dieser Umweltplakette dürfen alle Umweltzonen ohne Einschränkung befahren werden.
Folgende Schlüsselnummern ergeben eine grüne Feinstaubplakette:
Benziner: 01, 02, 14, 16, 18-75, 77
Diesel: 32, 33, 38, 39, 43, 53, 55-59, 60-70, 73-75

Für die Ermittlung der Schadstoffgruppe des Fahrzeugs wird der Fahrzeugschein benötigt. Dieser enthält die notwendigen Angaben zur Fahrzeugart, Antriebsart und den Emissionsschlüssel. Mit der Fahrzeugart ist gemeint, ob es sich um einen Pkw, ein Wohnmobile bis 2,8 t (EG Fz-Klasse M1) oder / und einen Lkw, Kraftomnibusse, eine Zugmaschinen, ein Wohnmobile über 2,8t (EG Fz-Klassen M2,M3,N) handelt.

Die Emissionsschlüsselnummer ist ebenfalls im Fahrzeugschein abgebildet. Da neben dem neuen Fahrzeugschein auch der alte Fahrzeugschein existent ist und diese unterschiedlich aufgebaut sind, findet man die Emissionsschlüsselnummer jeweils an anderer Stelle (siehe Abb. 1). Im alten Fahrzeugschein befindet sich die Schlüsselnummer im Feld 1. Im neuen Fahrzeugschein ist die Schlüsselnummer im Feld 14.1 zu finden. Es handelt sich dabei um die letzten beiden Ziffern des jeweiligen Feldes.

Aktuell fahren wir eine schwarze Plakete:


Grüße
Jörg

Aktuelles Spassmobil: Steyr 10S18
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Letzte Änderung: 05 Apr 2019 14:53 von skyfly.
Folgende Benutzer bedankten sich: Jakut68

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05 Apr 2019 20:11 #31697 von Weltbummler
Weltbummler antwortete auf H-Kennzeichen für Fahrzeug und Kabine
Mein Gott wo führt das alles noch hin?!

Jörg, Danke für die Info!
Hoffentlich ändern sie morgen nichts bezüglich Oldtimer!

Manfred

Gruß Manfred
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05 Apr 2019 22:00 - 05 Apr 2019 22:02 #31698 von HotelIndia
HotelIndia antwortete auf H-Kennzeichen für Fahrzeug und Kabine
Jörg, kleine Korrektur bei den EG Fahrzeugklassen (auch wenn es für ne Plakette nicht hilft):

>>Wohnmobile bis 2,8 t (EG Fz-Klasse M1) oder / und einen Lkw, Kraftomnibusse, eine Zugmaschinen, ein Wohnmobile über 2,8t (EG Fz-Klassen M2,M3,N)<<

Gewicht spielt bei M1 keine Rolle:
M1: Personenkraftwagen (auch WoMo) bis 8 Personen
M2: ..... über 8 Personen bis 5 to.
M3: ...., über 8 Personen mehr als 5 to.

Das N gibt es nur bei Nutzfahrzeugen:
N1: Kraftfahrzeuge zur Güterbeförderung bis 3.5to.
N2: ..... 3.5 bis 12 to.
N3: ..... über 12 to.

Wir sind z.B. M1G - Geländefz.Pers.bef. Wohmobil -, mit 11.5to

Nur der Vollständigkeit halber ;)

Grüße aus dem Norden, Hilmar
Letzte Änderung: 05 Apr 2019 22:02 von HotelIndia.

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