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file Frage Hallo Forum und Guten Morgen aus Kassel

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19 Mär 2021 06:39 - 19 Mär 2021 07:18 #40728 von KlausU
Moin Horst,
mit der orginalen Kupplung.

Zum Sonntagsfahrverbot gilt Absatz 3 Satz 1 des § 30 STVO.

Viele Grüße
Klaus
Letzte Änderung: 19 Mär 2021 07:18 von KlausU.

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19 Mär 2021 07:19 - 19 Mär 2021 07:20 #40729 von KlausU
Letzte Änderung: 19 Mär 2021 07:20 von KlausU.
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21 Mär 2021 13:47 #40752 von Horst
Hallo,
das lese ich bei allen Verlinkungen immer als erstes.

"An Sonntagen und Feiertagen dürfen in der Zeit von 0.00 bis 22.00 Uhr zur geschäftsmäßigen oder entgeltlichen......"

Ich schliese daraus freie Fahrt für Privatpersonen und in meiner Zulassung steh ich auch selber drin,privater geht nicht .

Wie sieht das eigentlich in den Nachbarländern aus (Östereich-Schweiz-Niederlande)?
Gruß
Horst

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21 Mär 2021 16:37 - 21 Mär 2021 19:44 #40755 von rdhrkns
Hallo Horst,

In Pays-Bas auch Kein problem. Einfach fahren, ohne Tacho scheibe usw bis das bier kalt genugend is um der motor wieder ab zu stellen. Gleiches Fur Belgien: Viapass Freistellung, Kein Tacho Pflicht , weil wir nirgendwo gewerblich unterwegs sind. 

Möchte es mal passieren das jemand von euch in NL von Polizei oder ITL (BAG equivalent) zur zeite gesteld wirdt dazu, Bitte asap mich anrufen. (Auch bei andere problemen oder Stellenplatz suche, oder zum grillen an die Nordseeküste)

–R

EDIT
Erganzung fur die Hollandische beamten mit die richtige tekst mbz Verordening (EG) nr. 561/2006Vrijstelling van de tachograafNiet iedere bestuurder van een vrachtauto hoeft een tachograaf te gebruiken. Er zijn een aantal internationale vrijstellingen en een aantal nationale vrijstellingen. Als u voldoet aan de voorwaarde van de vrijstelling, dan is deze op u van toepassing. Voor alle vrijstellingen geldt dat u deze niet kunt aanvragen. Tijdens een controle moet u wel kunnen aantonen dat u aan de voorwaarden voldoet.

www.ilent.nl/onderwerpen/digitale-tachog...ruik-en-vrijstelling
Letzte Änderung: 21 Mär 2021 19:44 von rdhrkns. Grund: Erganzing mbz Verordening (EG) nr. 561/2006
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21 Mär 2021 17:16 #40756 von Weltbummler
Weltbummler antwortete auf Hallo Forum und Guten Morgen aus Kassel
@Horst
hier die Info über LKW Fahrverbote in Österreich! 

www.wko.at/service/verkehr-betriebsstand...eich_Ueberblick.html

In Österreich sind Wohnmobile (M1) wie Steyr über 7,5Ton. von jedem LKW Fahrverbot ausgenommen! 
Verbote gelten rein nur für Gewichtsbeschränkungen oder Größe L, B, H welche auch für PKWs oder Busse gilt. 
 

Gruß Manfred
Begeisterung ist, was uns beharrlich unser Ziel verfolgen lässt.

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21 Mär 2021 18:10 - 21 Mär 2021 18:13 #40762 von Beestone
Beestone antwortete auf Hallo Forum und Guten Morgen aus Kassel
@ Horst: Österreich:
Wie Weltenbummler schon geschrieben hat:

In Österreich werden Wohnmobile ausnahmlos als PKW der Klasse M1 zugelassen: egal welches Gewicht.

Und für PKW gibt es in Österreich keine speziellen Fahrverbote: weder Umwelt- noch Wochenende- noch Park-, Regional- oder Nachtfahrverbote - und natürlich auch keine Fahreraufzeichnung notwendig.


Aber Achtung: als Kraftfahrzeug mit über 3,5 Tonnen:
* bist Du mautpflichtig mit Go-Box, Vignette gilt nicht.
* darfst nicht am Gehsteig parken wenn markiert (nicht für über 3,5 t ausgelegt)
* hast Du Mitführpflicht Schneeketten von ca. November bis April
* gelten andere allgemeine Geschwindigkeitsbegrenzungen (50-70-80)

Im Gegensatz zu Deutschland ist das LKW-Symbol in oder unter Verkehrszeichen in Österreich wirklich nur für LKW gültig und nicht, wie in D, für alle KFZ mit über 3,5 Tonnen - wie Weltenbummler schon ausgeführt hat.

LG, Andreas
 

Gemeinschaft bedarf der Bereitschaft anderen zuzuhören und die eigene Meinung nicht für die einzig wahre zu halten ...
Letzte Änderung: 21 Mär 2021 18:13 von Beestone.

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21 Mär 2021 21:09 #40765 von Horst
Danke für Eure schnellen Antworten.

@Ruud : das klapt bestimmt mal

@Weltenbummler: ich habe kein Unterschied erlesen zwischen privat und geschäftlich.
Das ist ja doof vor allem weil ja meine deutsche LKW-Zulassung keine Östereicher M1 sein wird und der Veteran des Bundesheers wird wahrscheinlich auch nicht anerkannt.

@Andres:Bringt denn das Deutsche H-Kennzeichen wenigstens etwas und die Schneeketten muß man die für alle 4Räder bei haben?

Gruß
Horst
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21 Mär 2021 21:25 #40769 von Darkwave
Darkwave antwortete auf Hallo Forum und Guten Morgen aus Kassel
@Ruud

bevor ich nach Österreich fahre um die Kollegen dort zu besuchen - komm ich sicherlich vorher bei Dir auf ein Bier und Lakritz vorbei....
Wenn ich mir das so durchlese, was man in Österreich alles darf und was nicht.....
dann fahr ich lieber in die Niederlande :-)

fg
Frank

Leute - nicht böse sein aber das ist alles schwer zu verstehen
Leider kann ich meinen Steyr in D nicht als PKW anmelden, mann wäre das schön
und einfach.
Wobei- ich versuch das einfach mal, Freitag wird mein DEKRA Mann mich dann wohl erwürgen :-)
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21 Mär 2021 23:02 #40770 von Beestone
Beestone antwortete auf Hallo Forum und Guten Morgen aus Kassel
Leute,

Nur keine Angst - die Nova- und Zulassungsbestimmungen gelten für in Österreich zugelassene KFZ, nicht für D Fahrzeuge.
benso das D H-Kennzeichen wird in Österreich als auch in der ganzen EU als normale D Zulassung betrachtet ...

Was die Rennleitung betrifft: schwierige Frage: wird ein 12 Tonnen Wohnmobil, in D als LKW zugelassen, in Ö als Wohnmobil oder als LKW betrachtet?
Einerseits gilt nationales Recht: LKW = Fahrverbote, etc.
Andererseits gilt auch EU-Recht: ein KFZ muss/kann bei der Anhaltung als das angesehen werden ,als das es benutzt wird und nicht als das es zugelassen ist.
D.h.: ein Wohnmobil, als LKW zugelassen, wird bei bestimmungsgemässer Nutzung als Wohnmobil in Ö wahrscheinlich keine Schwierigkeiten bekommen aufgrund einer etwaigen LKW-Zulassung und etwaiger Verstösse gegen die nationalen Bestimmungen des LKW-Verkehrs.
Inwieweit ich mich mit meinem Steyr in D auf meinen PKW-Status berufen kann: fraglich, ich muss auf jeden Fall auf alle Bestimmungen Rücksicht nehmen die für KFZ über 3,5 Tonnen erlassen sind.

Schneeketten: ja, müssen mitgeführt werden als KFZ über 3,5 Tonnen für mindestens eine angetriebene Achse, d.h. auch für ein Allradfahrzeug reichen 2 Ketten.
Ich verweise auf einen früheren Post: hier

LG, Andreas

 

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22 Mär 2021 11:33 - 22 Mär 2021 12:06 #40774 von Weltbummler
Weltbummler antwortete auf Hallo Forum und Guten Morgen aus Kassel
@Horst
Unterschied LKW Fahrverbote über 7,5T , ob gewerblich oder privat in Österreich, kenn ich nicht! 
www.weingarten.ihk.de/branchen/verkehrsw...-oesterreich-1946886
Sollte dies so sein, würde sich jeder einen Sattelzug kaufen und Freundschaftstrasporte durchführen! 

Gruß Manfred
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Letzte Änderung: 22 Mär 2021 12:06 von Weltbummler.

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22 Mär 2021 13:13 #40776 von Darkwave
Darkwave antwortete auf Hallo Forum und Guten Morgen aus Kassel
Ich bin mal gespannt, wann das EU mäßig angeglichen wird.
Es geht ja auf keine Kuhhaut, das ich in einem Land legal unterwegs bin
und im nächsten EU Land illegal und mit schweren Bußgeldern rechnen
muß.... Ist doch Idiotie
Da steht übrigens geschrieben, das Eiertransporte nicht vom Nacht und Wochenendfahrverbot betroffen sind...... NOCH habe ich meine fg

Frank

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22 Mär 2021 13:28 #40777 von MiCo
Moin,
...ich fürchte, die Ausnahme gilt nur für "Frischeitransporte"...

LG Micha


 

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22 Mär 2021 17:02 #40779 von Darkwave
Darkwave antwortete auf Hallo Forum und Guten Morgen aus Kassel
Hey
wie bitte soll ich das denn jetzt verstehen ? :-)
Frisch.........

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22 Mär 2021 17:20 #40780 von MiCo
Hey Frank,
nur im freundlichsten Sinne...ich hab aber nicht "alter Sack" gemeint oder so...  

Dir einen schönen Abend.
Micha

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22 Mär 2021 17:34 - 22 Mär 2021 23:07 #40782 von KlausU
Ohne entsprechende Papiere wie Warenbegleitschein geht da mal gar nix.
Da bin ich ja mal gespannt was Frank da für eine Zolltarifnummer eintragen will.
Und bevor noch jemand auf die Idee kommt: Mit Pilzen in den Ausnahmeregeln ist weder Fuß- noch Nagelpilz gemeint.

Viele Grüße
Klaus
Letzte Änderung: 22 Mär 2021 23:07 von KlausU.

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22 Mär 2021 17:40 - 22 Mär 2021 17:41 #40784 von Beestone
Beestone antwortete auf Hallo Forum und Guten Morgen aus Kassel
Ich denke nicht dass ein Transport von frischen Eiern in alten Säcken in der Regel eine Ausnahme darstellt .... 

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Letzte Änderung: 22 Mär 2021 17:41 von Beestone.

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23 Mär 2021 08:31 #40785 von Darkwave
Darkwave antwortete auf Hallo Forum und Guten Morgen aus Kassel
Na vielen Dank
IHR seit echte Kollegen :-)
Wie schon gesagt, das sollte vielleicht mal Europaweit angeglichen werden

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