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file Frage Fahrverbot Spezialkraftfahrzeug

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23 Mai 2020 21:18 #36960 von Grisu
Fahrverbot Spezialkraftfahrzeug wurde erstellt von Grisu
Hallo alle zusammen

Benötige mal die Schwarmintelligenz des Forums im speziellen der Österreichischen Kollegen.

Wenn ich meine Ex Feuerwehr (12S21 L34 ) als Spezialkraftwagen Verwendungszweck Expeditions Mobil typisiert bekomm hab ich da irgendwelche Einschränkungen abgesehen der Schadstoffklasse, sprich Fahrverbot Wochende, Parken Wohngebiet.... usw und macht es einen großen Unterschied wenn ich unter 7,5 Tonnen bleiben kann??
Bitte keine 7,5 Tonnen Diskusion mir geht's nur um die Einschränkungen - Unterschiede zur Wohnmobiltypisierung

Steh noch ganz am Anfang unseres Umbau, bin Grad mal dabei die Feuerwehr Reste zu entfernen bzw demontieren.

Danke an alle die mir etwas an Infos zukommen lassen.

Liebe Grüße aus wunderschönen Triestingtal, Martin

STEYR WAS SONST: Steyr Puch Haflinger, SteyrPuch Noriker, Steyr 12S21.....- schön wenn Mann wählen kann!

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23 Mai 2020 21:43 #36962 von ThomasE
ThomasE antwortete auf Fahrverbot Spezialkraftfahrzeug
Hallo, habe meinen Typisiert als Sonder kfz M1G.
Wochenendfahfverbot ist für mich kein Thema, ebenso Lkw Fahrverbot.
Allgemeine Gewichtsbeschränkungen sind natürlich einzuhalten.
Meiner bringt 9,5 t auf die Waage.
Grüße Thomas
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24 Mai 2020 10:22 #36967 von Geko
Geko antwortete auf Fahrverbot Spezialkraftfahrzeug
Hallo Martin,
Meiner ist auch als Spezialkraftwagen typisiert. Meines Wissens nach gibt es keine Fahrverbote. Ich hatte auch noch nie Probleme damit. Ich habe gehört, dass es ein Fahrverbot in den IG-L Zonen geben soll. Dort bezieht man sich aber ausschließlich auf die „N“ Klassen. Deshalb ist es wichtig, dass keine Fahrzeugklasse neben „Spezialkraftwagen“ eingetragen ist.
Grüße Dieter

repariere nichts, was nicht kaputt ist!
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24 Mai 2020 11:13 #36969 von Grisu
Grisu antwortete auf Fahrverbot Spezialkraftfahrzeug
Danke mal für die ersten Antworten

... aber wie sieht's dann aus wenn N statt M in den Papieren steht also das alles noch Lkw bleibt.

Gruß Martin

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24 Mai 2020 11:47 #36971 von kawahans
kawahans antwortete auf Fahrverbot Spezialkraftfahrzeug
Mein 12m18 ist als Sonderkraftfahrzeug "Expeditionsfahrzeug" typisiert und ist in der Fahrzeugkategorie M1G, da "vorwiegend zum Personentransport bestimmt".

Damit fällt es aus dem WE und Feiertagsfahrverbot und aus der Nacht - 60er-Geschwindigkeitsbeschränkung auf den Autobahnen (22:00 - 6:00 Uhr) heraus.

Allerdings Achtung wegen der Nova-Abzocke, weil die Finanz nun das Datum der Umtypisierung als "Neuzulassung" definiert und in voller Länge zugreift.

"Absolut-Leergewicht" mit Kabine: 7000kg, zulässiges Höchstgewicht 10000kg

Parken ist problematisch:
§24 STVO 1960
(3) Das Parken ist außer in den im Abs. 1 angeführten Fällen noch verboten:

f) in der Zeit des Fahrverbotes gemäß § 42 Abs. 1 sowie sonst von 22 Uhr bis 6 Uhr im Ortsgebiet weniger als 25 m von Häusern entfernt, die ausschließlich oder vorwiegend Wohnzwecken dienen oder die Krankenanstalten, Kuranstalten oder Altersheime sind, mit Lastkraftwagen, Spezialkraftwagen, Anhängern und Sattelzugfahrzeugen mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von jeweils mehr als 3,5 t,

Auf eigenem Grund ist es aber möglich (in Ö)

(§42: WE-Fahrverbot etc.)

Liebe Grüße aus Graz!
kawahans
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24 Mai 2020 22:29 - 25 Mai 2020 00:03 #36976 von OBELIX
OBELIX antwortete auf Fahrverbot Spezialkraftfahrzeug
wie oben schon beschrieben.....aber wo kein Kläger da kein Richter ;-)

man erfahrt halt in deinem post nicht was du vor hast ?!
Ob Reisen oder Stellplatz,Halle zum umbauen suchen, dort stehen und oder Wohnen können, um herziehen in Österreich, Campingplätze anfahren oder ins Niemansalnd aufbrechen, all das wäre wichtig für den ausbau ...
oder aber auch vor der arbeit stehen und fett geld verdienen da keine miete bezahlen...

all das solltest du in deine Ausbaupläne mit ein fliesen lassen um deinen Bedürfnissen gerecht anpassen zu können wenn du diese auch kennst ??! ansonst wirst wieder umbauen oder ein nach paar jahren Bedürnissgerecht durch Erfahrung dir ein neues wagl zulegen wollen um den wohnraum auf dich anzupassen ´´??!!!ICH kann dir quasi allgemein tips geben !!



diese Spezialkraftwagen Typisierungen an sich werden auch immer weniger vorgenommen da beim Vaterstaat keine genaue Definition damit in Verbindung steht, früher war das eher egal...da gab es die ganzen Bürokratie Probleme wie heute nicht, sprich der Wagen kann alles und nichts seien aber ersichtlich ist und bleibt es ein Lkw (daher ist meist der Zusatz N2 angeführt) und jede 2te Versicherung wird sich beim anmelden eher querstellen oder dies verneinen ebenso auch beim Expeditionsmobil,diese zu versichern da es dafür keine Richtlinien gibt kostet dich der wagen halt dann meistens Ordentlich Versicherung... ?!

ich würde als Wohnmobil typisieren,da ist klar was du bist, beim Polizist und bei der Versicherung !! Zahlst halt mehr Versicherung aber bist auf der sicheren Seite, klar kann bei womos auch das Fahrverbot für alte kommen, wer weiß.... und bei den Mautstellen weltweit brauchst aber nicht glauben das du Wohnmobil zahlst da ein Lkw ersichtlich ist und den Herrn an der Mautstelle deine Typisierung wurscht ist, reihe dich lieber in den Lkw Fahrstreifen ein oder zahl auf der Tanke zur Sicherheit die Lkw maut, sonst wird´s noch teurer... bist durch dein Kennzeichen ein gefundenes fressen (Ausländer mit Geld in Lkw auf Reise ;-)?!...

Womo typisieren hast aber vorgaben bzw.Auflagen bezüglich umbauten (die würde ich beim Tüf vor Ort via infoTermin bezüglich Typisierung schriftlich mit stempel und unterschrift vom tüf abklären , das das alles klar geht dann beim auftauchen mit´n Wagl)


anbei kannst du ja vorab auf Wochenden schauen das du stehst und unter der Woche fährst, ebesno mit dem parken.. und den Nachtfahrverboten...durch Verbote kannst du dich besser anpassen als wie durch nicht Wissen ;-)

Ich rate dir aber Industrie gebiete oder eine gemietete (Ab)Stellflächen zu bevorzugen wenn das nicht geht oder du nur auf der durchreise bist benutze am Abend zu vor Google Earth das du dir unter tags das anschauen fahren kannst ;-)...parke nicht wo du schlafst und penn nicht dort wo du parkst wenn du in Ruhe umher ziehen magst, kostet aber mehr Sprit und tägliche Planung...
(Abstellflächen müssen auch als Lager und Abstellfläche gewidmet seinen,da das Fahrzeug flüssigkeiten mit sich bringt und kein Hänger ist, sprich wenn du neidische Nachbarn hast können die dich ebenso anzeigen weil ein Lkw am Privatgrund allias Baugrund nicht stehen darf wegen Flüssigkeitsverlust...

schau das du halt die 25 meter von Häusern entfernt ein haltest um Anrainer Stress zu vermeiden..

stell dich nicht gerade in den Wald oder Windschutzgürtel ,den Jäger sind oft ziemlich beschwerliche Menschen..

mit der zeit weist du schon was du suchst, zum anfahren und stehen ein paar tage ;-)

Sobald im Zullassungschein ein N2 oder N3 AUCH SPEZIALKRAFTWAGEN vermerkt ist darfst du nicht mehr fahren...gibt seit 2019 neue regeln bezüglich Eurozonen
ich finde leider gerade die lese quelle nicht, habe mich da aber genauestens informiert weil meiner ein N2 Spezialkraftagen ist und ich wissen will was ich darf und nicht und ich darf nicht mehr viel durchfahren !!

das mit dem N (besagt nur das es kein Pkw sondern ein Lkw ist egal ob selbstfahrende Arbeitsmaschine Spezialkraftwagen,Rally Begleitfahrzeug,Expeditionsmobil usw. drin steht--wobei die Versicherungen im privat Sektor diese Fahrzeugbescheinigungen nicht sehr gerne versichern wollen da kein Lkw in Firmenbesitz und kein Pkw im Privatbesitz,was dann wieder zu anmelde Hürden kommt...(rate dir die Zürich Versicherung.....die Allianz &Wüstenrot wollte meinen Spezialkraftwagen N2 nicht zulassen da nicht ermessbar bzw. un Sicherheiten ...

der Polizist haltet dich so oder so schon auf weil er einen Lkw von weitem sieht und eben nicht einen Pkw oder Spezialkraftwagen ....ist halt Auslegungssache den auch wenn´s nicht drin steht ist und bleibt es ein Lkw wie ersichtlich vom Herrn der Behörde...

hoffe das konnte dir helfen, ist auf Erfahrung bezogen und sry für den text aber soll ja verständlich seien
Letzte Änderung: 25 Mai 2020 00:03 von OBELIX.
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25 Mai 2020 13:18 #36985 von Grisu
Grisu antwortete auf Fahrverbot Spezialkraftfahrzeug
Hallo zusammen

vorerst recht herzlichDank für den breitgefächerten Infos, werd das mal alles sacken lassen, hab ja noch zwei Wochen bis zum ersten vorab Termin mit der Typisierungsstelle in Wien.

Ausserdem gibt's ja noch nächtes Wochesende beim Stefan in Gröding einiges an Infos und Tipps zum sammeln.

Heißt aber jetzt nicht für euch mit den Beiträgen schluszumachen

Danke an alle und Gruß Martin

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03 Jun 2020 16:52 #37068 von Beestone
Beestone antwortete auf Ebay Steyr 10S18
Servus Martin,

In Wien typisieren? Na viel Spass! Die sind unerbittlich!!! Ganz schlechte Idee! Schick mir PN für Lösung ...

Ist ja eigentlich schon alles gesagt worden, wenn Du ein Wohnmobil sein möchtest geht nix um eine M1G Typisierung herum. Als LKW - sprich N1 bzw. N2 Fahrzeugklasse - kannst Du in weiten Gebieten nicht mehr fahren von wegen EURO 0 Fahrverbot, Wochenend-Fahrverbot, etc. etc.

Was die meisten Behörden und Versicherungen nicht begreifen: M1G heisst Du bist ein PKW und hast über 3,5 Tonnen, d.h.:
MAUT wie LKW auf der Autobahn in Ö, Go-Box nötig: achsabhängig, teuerste Variante mit EURO 0
Parkverbot wie von Kawahans beschrieben
SchnekettenMITFÜHRPFLICHT
kein Schrägparken auf Gehsteig: der ist nicht auf Belastung über 3,5 Tonnen gebaut
Steuer: wie LKW, d.h. Du zahlst keine motorbezogene Versicherungssteuer zusammen mit Deiner Versicherungsprämie, sondern musst dem Finanzamt eine Kraftfahrzeugsteuer abliefern, bezogen auf dein Gewicht: Der Steuersatz beträgt je Monat für jede Tonne höchstes zulässiges Gesamtgewicht, bei Fahrzeugen mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht bis zu 12 Tonnen 1,55 Euro, mindestens 15 Euro.
Kein Parkpickerl in Parkraumbewirtschaftungszonen: die sind bis 3,5 Tonnen limitiert!!!
NOVA: wie schon oben beschrieben: Du bist voll novapflichtig, das Finanzamt sieht ohne gesetzliche Grundlage eine finanztechnische Neuzulassung und verordnet Novapflicht, völlig unabhängig vom Baujahr und erstmalige Zulassung zum Verkehr.

Vorteile:
wie oben beschrieben: keine Fahrverbote so wie für LKW
keine Aufzeichnungspflicht wie Fahrtenschreiber
billige Steuer, aber teure Versicherung
WECHSELKENNZEICHEN mit jedem anderen PKW, auch unter 3,5 Tonnen ,möglich!!! Dann bezahlst Du nur die teuere Steuer: also entweder die motorbezogene Versicherungssteuer mit der Versicherungsprämie für deinen PKW unter 3,5 Tonnen oder die Kraftfahrzeugsteuer ans Finanzamt für deinen PKW über 3,5 Tonnen, je nachdem was teurer ist.

Alles klar? Lass hören wie der Termin mit der Typisierungsstelle in Wien gelaufen ist, man kennt da Horrorgeschichten!
LG, Andreas

Gemeinschaft bedarf der Bereitschaft anderen zuzuhören und die eigene Meinung nicht für die einzig wahre zu halten ...
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