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12M Motor Modell Einspritzung.JPG
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12M Motor Modell Front.JPG
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12M Motor Modell Kuehlung.JPG
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12M Modell Wechselgetriebe.JPG
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12M Modell Druckluftanlage.JPG
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12M Modell Vorderachse.JPG
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Hallo Kilian,
hätte mich jetzt sehr gewundert, wenn es bei euch in D eine andere Bedeutung hätte als bei uns in Ö.
lt. folgender Internetrecherche darfst in D auch mit den Womo fahren...
verkehrszeichen.kfz-auskunft.de/verkehrs...schriftzeichen3.html
Zitat:
Verbot für Kraftfahrzeuge mit einem Zulässigen Gesamtgewicht über 3,5t, einschließlich ihrer Anhänger, und Zugmaschinen, ausgenommen Personenkraftwagen und Kraftomnibusse
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Dieser Eintrag M1 bzw. neuer M1G macht die Österreichische Zulassung auch so dermaßen wertvoll dass es sich lohnt den einen oder anderen Klimmzug dafür zu machen.
Der normale Österreich-Transit-Fahrer ist gut beraten ein M1(G) oder zumindest Wohnmobil eingetragen zu haben denn sonst greifen die LKW Fahrverbote und das ist mindestens unangenehm (Maut) bis exorbitant (Missachtung Fahrverbote) teuer wenn es zu Strafen nach dem Umweltschutzgesetz kommt kann das mal locker höhere 4 stellige Beträge erreichen.
In Österreich kommt es darauf an was in den Papieren steht.
LG Thomas
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Dieser Eintrag M1 bzw. neuer M1G macht die Österreichische Zulassung auch so dermaßen wertvoll dass es sich lohnt den einen oder anderen Klimmzug dafür zu machen.
Der normale Österreich-Transit-Fahrer ist gut beraten ein M1(G) oder zumindest Wohnmobil eingetragen zu haben denn sonst greifen die LKW Fahrverbote und das ist mindestens unangenehm (Maut) bis exorbitant (Missachtung Fahrverbote) teuer wenn es zu Strafen nach dem Umweltschutzgesetz kommt kann das mal locker höhere 4 stellige Beträge erreichen.
In Österreich kommt es darauf an was in den Papieren steht.
LG Thomas
Hallo Thomas,
wie wird denn in Österreich ein Fahrzeug mit dem Eintrag 21(Feld J) 0500(Feld 4), also SO.KFZ WOHNM.UEB.2,8 T in Bezug auf Beschränkungen und Schilder eingestuft?
Viele Grüße, Jürgen
§ 2. Begriffsbestimmungen
5.
Personenkraftwagen ein Kraftwagen (Z. 3), der nach seiner Bauart und Ausrüstung ausschließlich oder vorwiegend zur Beförderung von Personen bestimmt ist und außer dem Lenkerplatz für nicht mehr als acht Personen Plätze aufweist;
8.
Lastkraftwagen ein Kraftwagen (Z 3), der nach seiner Bauart und Ausrüstung ausschließlich oder vorwiegend zur Beförderung von Gütern oder zum Ziehen von Anhängern auf für den Fahrzeugverkehr bestimmten Landflächen bestimmt ist, auch wenn er in diesem Fall eine beschränkte Ladefläche aufweist, ausgenommen Sattelzugfahrzeuge;
28a.
Wohnmobil ein Fahrzeug der Klasse M1 mit besonderer Zweckbestimmung, das so konstruiert ist, dass es die Unterbringung von Personen erlaubt und mindestens die folgende Ausrüstung umfasst:
–
Tisch und Sitzgelegenheiten,
–
Schlafgelegenheiten, die tagsüber auch als Sitze dienen können,
–
Kochgelegenheiten und
–
Einrichtungen zur Unterbringung von Gepäck und sonstigen Gegenständen.
Diese Ausrüstungsgegenstände sind im Wohnbereich fest anzubringen, mit Ausnahme des Tisches, der leicht entfernbar sein kann;
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