Ich glaube ich werde das trotzdem weiterhin einfach wie wohl die meisten ignorieren. Ich denke, diejenigen, die sich am meisten für den Fahrtenschreiber interessieren sind wohl die BAG - und die interessieren sich wiederum nicht für Wohnmobile.
Da würde ich mir mehr Sorgen machen, wenn ich mit einem abgelastetem 7,49 Tonner und einem Gewicht von 9 oder mehr Tonnen unterwegs wäre
Gruß
Tom
Hallo Tom,
Auch ich habe meine Entscheidung pro großem Führerschein und zGg. >7,5 t gewählt, weil ich kein Interesse habe, überladen durch die Gegend zu fahren. Das ist nun offensichtlich mit einigen Begleiterscheinungen verbunden, auf die auch ich eher zufällig gestoßen bin.
Bzgl. ignorieren der gesetzlichen Regularien habe ich im www leider an nicht amtlicher Stelle gelesen, dass gewerblich und nicht gewerblich fahrende Tachoscheibensünder angeblich unterschiedlich geahndet werden:
Wo der Gewerbliche - so wurde behauptet - lediglich ein Bußgeld zu zahlen hat, soll der Private zusätzlich noch einen Punkt gutgeschrieben bekommen. Klingt unglaublich, ist rechliche Ungleichbehandlung, daher eigentlich unmöglich, aber es wäre in meinen Augen eine empfindliche Strafe. Es war wie gesagt keine offizielle Quelle, sodass die Richtigkeit nicht als gesichert angesehen werden kann.
Auch mich würden zu entsprechenden Kontrollen die Erfahrungen aus dem Forum interessieren.
@ Oschi: Vielen Dank für die Info, ich werde meinen lokalen Fahrzeugbauer zu seinen Möglichkeiten befragen. Wo wurde bei Dir die Plakette angebracht? Hast Du eine verplombte Plakette oder wird sie beim Entfernen zerstört?
....Was mich derzeit wirklich ein wenig beunruhigt, ist § 57c StVZO (2): Alle Kraftomnibusse sowie Lastkraftwagen, Zugmaschinen und Sattelzugmaschinen mit einer zulässigen Gesamtmasse von jeweils mehr als 3,5 t müssen mit einem Geschwindigkeitsbegrenzer ausgerüstet sein.
Unser 12M18 haben keinen solchen Geschwindigkeitsbegrenzer und laufen alle min. 100 km/h. Bisher habe ich noch keine Ausnahmeregelung gefunden. Ich vermute und hoffe, dass es hier eine auf das Datum der Erstzulassung bezogene Sonderregelung gibt. Kann dies jemand bestätigen und eine rechtliche Grundlage hierzu liefern?
.....
wenn der 12M ein Womo (und damit lt. geltenden (österr.) Recht automatisch ein Klasse M1 (PKW) Fahrzeug) ist fällt er durch den Raster und benötigt keinen Begrenzer.
Auch bei einem heutigen Neufahrzeug kannst du ihn entfernen lassen, ohne rechtliche Konsequenzen.
LG Thomas
Steyr - Was sonst?!?
Steyr ist wenn er trotzdem fährt!
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