Hallo Feichtinger
Mit dem Herrn Ingenieur würde ich eher streiten, denn mein "historisches" Fahrzeug mit etwas unhistorischem zu verschandeln.
Also in der Schweiz, und sicherlich auch in Österreich, da muss ein historischens Fahrzeug vor allem, - VOR ALLEM, Original sein.
Kein 12 M 18 von den hunderten die es gibt, hat einen Geschwindigkeitsbegrenzer. Ausserdem ist es so, dass Fahrzeuge immer nur dann - z. B. Sicherheitsgurte, Unterfahrschutze und eben auch Geschwindigkeitsbegrenzer brauchen, wenn dies zum Datum der Ersteinlösung eben Gesetz war. In diesem Falle, mein 12M18 hat Jahrgang 1987, hatte noch kein LKW so etwas. Ich verweise da gerne auf einen Artikel in Wikipedia. Siehe Link oder gibt "Seit wann LKW Geschwindigkeitsbegrenzung" in Google ein.
Geschwindigkeitsbegrenzer – Wikipedia
Der Herr Ingenieur hat sicher auch einen Chef...
Haha, ich grüsse mit einem Lachen und wünsche Dir ein originales Oldtimerfahrzeug mit entsprechender Original Zulassung.
Martin mit Taurus