Hallo zusammen,
wer kann uns hier helfen oder kennt jemanden, der uns hier helfen kann.
Unser "Sonder-KFZ Wohnmobil über 2.8t" ist aktuell auf 7,5t abgelastet (maximal zulässiges Gesamtgewicht).
Achslasten eingetragen sind noch 4,1t vorne und 7,8t hinten.
Technisch maximal zulässiges Gesamtgewicht ist weiterhin mit 11.920t eingetragen.
Laut Auskunft TÜV vor zwei Jahren ist eine Auflastung kein Problem, da er nur eine Bescheinigung ausstellen muss, da sich hier am Fahrzeug ja nichts ändert.
Mit dieser Bescheinigung könnten wir dann zu der Zulassungstelle und das neue Gewicht in der Zulassungsbescheinigung eintragen lassen.
Gestern wollten wir eine "Auflastung" auf 9,5t vom TÜV bestätigen lassen.
Laut jetziger Auskunft ist das doch kompliziert und die wollen Herstellerbescheinigungen sehen.
Eine Kopie von der alten Zulassungsbestätigung (11.900T) zugelassen in Österreich haben wir auch noch.
Was für uns aktuell das schwierige ist, wir haben keine Zeit mehr, da wir unsere Zelte in 3 Wochen hier abbrechen und auf Weltreise mit dem Steyr gehen wollen.
Wer könnte uns hier sehr kurzfristig helfen?
Wir sind etwas verwirrt, da es offensichtlich nun trotz der in der Zulassungsbescheinigung angegebenen Ziffer F.1 11920kg nun doch komplizierter ist, als Anfangs angenommen und uns vor zwei Jahren vom TÜV mitgeteilt.
PS: Laut einer Prüfstelle hat dies auch noch was mit 2.2 auf der Zulassungsbescheinigung (Herstellerkurzbezeichnung) zu tun. Hier ist bei uns eine 00000000 eingetragen.
Liebe Grüße
Eric
Zuhause ist da, wo man sich wohlfühlt: Fels und Wald
hatte im Frühjahr ähnliche Probleme beim auflasten meines Steyr 12M18 von 7,5t auf 11,5t. Knackpunt war, das nirgends in den Papieren der Vermerk "ohne technische Änderungen abgelastet" eingetragen stand. Er meinte er wisse ja nicht ob bei der Ablastung technische Änderungen durchgeführt wurden, was natürlich Quatsch ist, da dann auch die Ziffer F.1 "Technisch zulässiges Gesamtgewicht" hätte angepasst werden müssen.
Wenn bei euch unter F.1 noch das maximal zulässige Gesamtgewicht steht, gibt es eigentlich keinen Grund die Auflastung nicht durchzuführen.
Nachdem ich dann mal genauer gefragt habe was er denn für Unterlagen braucht, kam er auf einmal mit Typenschild oder ähnlichen um die Ecke. Habe ihn dann das Typenschild was im Türfalz der Beifahrertür (beim 12M18) eingenietet ist gezeigt, auf dem auch das zulässige Gesamtgewicht des Fahrzeuges steht. Das hat dann am Ende gereicht um die Auflastung durchzuführen.
Hoffe es hilft euch ein wenig. Wenn gar nichts geht, einfach zu nen anderen Prüfstelle fahren.
Oder nimm einfach wenige Euro in die Hand und geh zu den üblichen Verdächtigen… zu den Stefans oder dem Aigner oder sonst jemand der weiß was er tut.
Beste Grüße
Robert
…immer ist irgendwas…
Letzte Änderung: 02 Aug 2022 17:08 von Wellblechbob.
Ich hab meinen gerade wieder „aufgelastet“ . Fa. Aigner hat‘s, wie immer, professionell vorbereitet. Und dann bin ich zur Zulassung, 11Euro ärmer und fertig.
Gruß Olaf und viel Erfolg
Hallo zusammen, vielen Dank für die Antworten.
Nachdem unser Steyr durch die HU gefallen ist, müssen wir erst dieses Thema lösen.
HR Bremse hat auf einer Seite 50% Abweichung zu der anderen Seite.
Im Herbst letztes Jahr haben wir bei Optimobil neue Bremszylinder montiert und auch fast nicht mehr gefahren.
Wahrscheinlich ist genau das nicht fahren das Problem.
Haben erstmal versucht nachzustellen aber ohne das Rad runter zum machen hat das nicht richtig funktioniert.
Wegen Zeitmangel werden wir ohne neue HU und ohne Auflastung zu Stefan fahren.
Beide Themen werden wir uns dort anschauen und lösen.
Beste Grüße Eric
Zuhause ist da, wo man sich wohlfühlt: Fels und Wald