Hallo zusammen
Leider für alle H-Kennzeichen Fahrer steht in den Richtlinien
"R-15 Strassenverkehrsabgaben"
, genauer im
"R-15-02-01 Allgemeines, Abgabepflicht (inkl. Befreiungen) und Tarif"
unter "3.2 Veteranenfahrzeuge" folgendes:
"...
3.2 Veteranenfahrzeuge
Veteranenfahrzeuge sind Zeitzeugen. Die Halter betreiben für deren Erhaltung einen be-
trächtlichen Aufwand. Sie werden in der Regel nur noch zu besonderen Anlässen oder zur
Verhinderung von Standschäden im Strassenverkehr eingesetzt. In der Schweiz wird der Ve-
teranenstatus erteilt, wenn folgende Voraussetzungen kumulativ erfüllt sind:
• die erste Inverkehrsetzung erfolgte vor mindestens 30 Jahren;
• die Fahrzeuge dürfen nicht regelmässig in Betrieb stehen und die jährliche Fahrleistung
ist auf durchschnittlich ca. 2ꞌ000 bis 3ꞌ000 km beschränkt;
• sie müssen der ursprünglichen Ausführung entsprechen. Umbauten müssen ebenfalls
aus der Epoche des Fahrzeugs stammen;
• die Fahrzeuge müssen optisch und technisch in einwandfreiem Zustand, sowie über-
durchschnittlich gut gepflegt und unterhalten sein;
• sie dürfen nur für private Zwecke und ohne Entgelt verwendet werden.
Im Ausland gelten zwar ähnliche aber nicht die gleichen Bestimmungen wie in der Schweiz.
Ausländische Fahrzeuge, die im Fahrzeugausweis als Veteranenfahrzeug, Oldtimer usw. be-
zeichnet sind, werden nur dann von der Schwerverkehrsabgabe befreit, wenn sie die oben
aufgeführten schweizerischen Voraussetzungen kumulativ erfüllen.
..."
Der vom Zoll in Thayngen hatte also eigentlich recht, es wird aber oft nicht so genau genommen