ich habe zur Zeit ein paar Probleme mit dem TÜV wegen dem Umrissleuchten. Ich habe welche montiert, aber nur am Heck an der Unterkante der Kabine, die sowohl nach Hinten als auch nach Vorne leuchten.
Der TÜV besteht aber darauf, dass ich welche an der Vorderseite der Kabine nach Vorne leuchtend und an der Rückseite der Kabine nach Hinten leuchtend montiere, und zwar so weit oben und so weit Aussen wie möglich.
Aktuell suche ich noch einer Möglichkeit da herum zu kommen. In der Galerie habe ich gesehen, dass viele von Euch auch keine Umrissleuchten so weit Oben montiert haben, also weder an der Kabine noch auf dem Fahrerhaus (bei Pritsche oder abnehmbarer Kabine).
Gibt es eine Argumentation warum man die nicht benötigt, oder ist das nur Glück?
Guter Hinweis.
Aktuell ist die Kabine noch leer, deswegen soll er ersteinmal zugelassen werden als LKW mit geschlossenem Kasten in Deutschland. In ein paar Montane ist dann die Zulassung in der Schweiz angedacht.
In Deutschland haben wir das schon bei 2x 12m18 nachgerüstet. ..die 10s aus ähnlichen Baujahre haben das alle serienmäßig. ..also die drei die hier stationiert sind. Ich denke also , dass die militärischen da Sonderrechte hatten. ...jetzt zivil, jetzt vorbei...mein Lieblings tüvler War dann selbst verwundert, dass er das vorher immer übersehen hatte. Es ging um die vorne an der Fahrer kabine.
Gruß markus