Hallo Thomas,
den Teil mit den 7,49t habe ich nicht verstanden.
Richtig ist: Ein Fahrzeug kann nach 30 Jahren die H-Zulassung erhalten, wenn der Prüfer seinen Segen dazu gibt. Und da kommt es schon wieder darauf an, an wen Du gerätst.
Grundsätlich gilt aber: Das Fahrzeug muss in einem zeitgenössischen Zustand sein, d.h. es dürfen nur Teile verbaut sein, die max. 10 Jahre nach der Erstzulassung erhältlich waren und verbaut wurden. Hierbei werden auch verwendete Farben, GFK-Material eines Koffers (soweit er nicht Ladung ist), Anbauteile, wie Tanks, etc bewertet.
Ferner sollte der Zustand min. einer 3 (gebrauchter Zustand, kleine Mängel, aber vollständig fahrbereit, keine Durchrostungen) entsprechen.
Mir ist nicht bekannt, dass es hiervon Ausnahmen gibt, besonders, wenn es um das Alter geht..
Wichtig ist auch, dass es keinen Bestandsschutz beim H-Kennzeichen gibt. Es kann also bei jeder nomalen TÜV-Untersuchung auch wieder aberkannt werden, wenn der Zustand des Fahrzeugs nicht mehr den Anforderungen entspricht. D.h. auch bei diesem Thema ist ein verständiger Prüfer Gold wert.
Viele Grüße, Hr. Meyr (Kiki & Jürgen)
Viele Grüße, Hr. Meyr
(Kiki & Jürgen)