Hallo meine alles Zusammen-SteyrVolk!?
Bekäme einen 12M18 mit Ladebordwand..
Denkt ihr, nach aufsetzen einer Wohneinheit (welche auch immer), dass mir dieses kfz auch "geeinzeltypisiert-womomotorradträgerumbau" zugelassen wird?
wegen der ja original hinten angesetzten ABER verkleinerten! dann HYDRAULIKMOTORRADHEBEBÜHNE...
oder DIESES genehmigt wird?
Spielt dieser Anbau beim priv Typisierung eine Rolle? Ich weiss, dass div Sonderwundermechaniksachenkfz beim Übergang in die priv. Typisierung ihren Anspruch verlieren bzw NICHT übernommen werden müssen..
Aber...? Wenn Träume wahr werden
Find ich a Wahnsinn die Möglichkeit...
Hat wörtlich " Vorderachse ein Antriebsgelenk defekt und dadurch ergibt sich beim Anfahren bzw. Schalten ein Geräusch" aber sonst ok...Mein Hund knurrt
!!
Wenn der Verkäufer die Wahrheit gesagt hat.. Kann ja diese(s) Gelenk(e) nicht die Welt kosten... Km weiss ich noch nicht...
Wurde nicht angegeben... Ich sitz ja in Marrokko und selektiere
?!?
Harry... Der mit dem Steyr tanzt? NOCH NICHT!