ich hätte da eine Frage bezüglich des Wohnkoffers.
Gibt es die Möglichkeit einen Sitzplatz im Wohnkoffer einzutragen, natürlich wird ein Gurt montiert?Wir haben keinen Durchstieg zum Fahrerhaus.
Wir wären auch durchgehend per Funk in Verbindung. Zwischen Fahrer und Wohnkabine.
Kennt, wisst ihr Möglichkeiten dass zu 1 Woche nach AT durchzubekommen?
Meine frau kann derzeit leider krankheitsbedingt nicht in die fahrerkabine steigen, aber in den wohnkoffer. Weis jemnd wie die Zulässigkeit ist bezüglich mitnahme einer Person im wohnkoffer ohne eingetragenen Sitzplatz? Darf man hier personen mitnehmen oder ist hier ein beförderungsschein notwendig?
Hallo Markus
Ich kenne als Schweizer nur die schweizerischen Gesetze. Wahrscheinlich sind sie aber den EU Gesetzen angepasst und deshalb allgemein gültig.
Grundsätzlich müssen Plätze im Wohnkoffer oder überhaupt im Fahrzeug eingetragen werden. Dies findet bei uns in der Regel anlässlich der technischen Prüfung (analog TÜv) statt.
Ja, man kann Personen hinten mitführen und noch besser...
.... wenn der Wagen älter ist als 1999, sind keine Sicherheitsgurte vorgeschrieben.
Es braucht eine Kommunikationsmöglichkeit, die einen Nothalt veranlassen kann.
hier einmal die Gesetzestexte als PDF.
Wenn Du nur eine Woche Zeit hast, um so eine Eintragung zu realisieren, so würde ich mich eher mit dem Bussenkatalog deines Landes auseinandersetzen. Es kann ja sein, dass wenn Du dies illegalerweise machst, die Busse nur ein relativ kleines Geld kostet. Und die Chance auf eine Kontrolle diesbezüglich ist gleich null. Ich wurde auf jeden Fall noch niemals, NIEMALS, diesbezüglich kontrolliert.
Ich hoffe du kannst das PDF aufmachen und wünsche Deiner Frau gute Gesundheit und auf dass Sie bald wieder vorne sitzen kann.
Grüsse aus der Schweiz, Martin
Viel zu spät begreifen viele die versäumten Lebensziele: Freuden, Schönheit und Natur, Gesundheit, Reisen und Kultur. Darum, Mensch, sei zeitig weise! Höchste Zeit ist's! Reise, reise!
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In D gilt: Für Passagiere im Wohnbereich eines Caravans, muss es einen direkte Kommunikationsweg mit dem Fahrenden geben. „Die Aufgabe kann auch eine Gegensprechanlage erfüllen“, sagt Schneider. Allerdings müsse sie es erlauben, gleichzeitig zu hören und zu sprechen sowie eine Kontrollfunktion für die Funktionstüchtigkeit aufweisen. www.tuev-verband.de/mobilitaet/strasse/f...merkblatt-wohnmobile
Vielleicht hilft es ja
Servus Markus
Ich habe drei Sitzplätze in meinem Zeppelin-Koffer.
Einen Sitzplatz gegen die Fahrtrichtung lässt sich relativ leicht eintragen.
Gegen die Fahtrichtung benötigst du einen Gurtbock mit Zertifikat.Ich habe den Gurtbock einfach mir den vorgeschriebenen Schrauben gegen eine 10mm Aluplatte durchgeschraubt.
Ausser der Sprachverbindung benötigst du auch eine Sichtverbindug mit dem Fahrer.
Habe beides einfach mit 2 Fenstern gelöst.
Manche Prüfer verlangen auch das deine Fenster das ESG Zeichen tragen.
Bis Bj92 geht das alles noch relativ human.
Ab Bj92 gibt es wohl mehrere Auflagen.Ich würde mal alles zusammenschreiben und bei einem Prüfer deines Vertrauens nachfragen
Gruß Günther
Habe einen eingetragenen fest verschraubten Sitzbock in der Kabine, 2 Plätze, Sicherheitsgurte, höhenverstellbare Kopfstützen durch Saugnaofpads an der Rückwand ...
Da ein Durchgang zw. Kabine und Fahrerhaus vorhanden ist - Sicht- und Gesprächsverbindung - erübrigt sich eine Kommunikationsanlage.
In D eingetragen, in Ö nicht da nicht benötigt ...
LG, Andreas
Gemeinschaft bedarf der Bereitschaft anderen zuzuhören und die eigene Meinung nicht für die einzig wahre zu halten ...