Ich möchte im Fahrerhaus einen dritten Sitz eintragen lassen. Dabei soll es sich um einen Schnierle-Sitz handeln, also entsprechend geprüft usw.
Allerdings bekomme ich diesen nicht so einfach in Heidelberg eingetragen, hierzu ein Auszug aus der Mail meines Karosseriebauers:
... ich hatte heute nochmal Rücksprache mit unserem TÜV-Sachverständigen (dieser hat auch nochmal mit seinem Chef Rücksprache gehalten)
Der TÜV Heidelberg nimmt uns einen nachträglichen Sitzeinbau leider nicht ab ! Den Sitz bekommen wir stabiler fest als der Originale - da ist sich der TÜV-Prüfer auch sicher - aber abnehmen darf er es trotzdem nicht - laut Vorschrift müsste in eine zerstörenden Prüfung die Rückhaltekraft nachgewiesen werden - (was ein Quatsch - aber ich komme nicht weiten..)
Er weiß auch, dass andere Prüfstellen Dies tun - das ist auch seinem Chef bewusst - ich konnte die Herren leider nicht überreden/überzeugen....
Habt Ihr einen Tipp für mich welcher TÜV im Rhein-Main-Gebiet oder Rhein-Neckar-Raum etwas verständnisvoller an die Aufgabenstellung herangeht!?
Das Baujahr unserer Steyrs ist 10/86, darauf brauche ich aber auch nicht den TÜV hinweisen.
Mein Vorbesitzer hat in D einen dritten Sitz im Fahrerhaus am Getriebetunnel problemlos eintragen lassen.
Dazu hat er ein Prüfgutachten vom TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH vom Sitzhersteller (Greiner, Antragsteller) vorgelegt, 14 Seiten lang (10 Seiten alleine welche Konsole für welches Automodell): Gutachten Nr. XXANXXXX-XX zur Erteilung eines Nachtrages zur ABE Nr. XXXXX nach § 22 StVZO in Verbindung mit § 20 StVZO (siehe unten).
Zusammenfassung: Der oben beschriebene Einzelsitz erfüllt die Anforderungen der oben genannten Prüfgrundlage und ist zum Einbau in Personenkraftwagen geeignet.
Eine Abnahme nach § 22 Abs. 1 Satz 3 StVZO wird nicht für erforderlich gehalten.
Gegen die Erteilung einer Allgemeinen Betriebserlaubnis nach § 22 StVZO für den Einzelsitz bestehen keine technischen Bedenken. Die mit dem Einzelsitz ausgerüsteten Fahrzeuge dürfen in bezug auf die oben genannte Prüfgrundlage nicht von der Serie abweichen.
Die Prüfgrundlage sind ein Haufen Paragraphen, Richtlinien, etc...
Des weiteren gibt es eine zweiseitige ABE vom Kraftfahrt-Bundesamt Nr. XXXXX nach § 22 StVZO in Verbindung mit § 20 StVZO (siehe oben):
Inhaber der ABE und Hersteller: Greiner Gmbh, Gerät: Fahrzeugsitz (Einzelsitz), Typ: Sportline N / Sportline GT
FAZIT:
Der Sitzhersteller hat Dir eine ABE und ein Gutachten mitzugeben: damit dürfte der Einbau dann beim TÜV ohne Probleme abzunehmen sein ...
LG, Andreas
Gemeinschaft bedarf der Bereitschaft anderen zuzuhören und die eigene Meinung nicht für die einzig wahre zu halten ...
Vielen Dank, damit hast Du mir schon mal geholfen!
Dann wechsle ich vielleicht den Sitz. Der Schnierle-Sitz hätte mir ganz gut gefallen, da er klappbar und mit fester, fast ebener Rückseite ist, somit wäre auch der Zugang zum Durchstieg einfacher. Ich schau mich jetzt mal bei Greiner um.
So, innerhalb von 5 Minuten(!) war der Sitzeinbau vom TÜV abgenommen, am längsten hat es dann gedauert den Bericht zu schreiben.
Dass der Sitz „mobil“ ist war überhaupt kein Problem. Wird der Sitz nicht benötigt kommt er raus, oder geht in die „Parkposition“ hinter den Beifahrersitz. Für diesen Vorgang brauche ich ca. 2-3 Minuten. Ich bin zufrieden, jetzt passt alles.
Es handelt sich um einen Schnierle HT1 Sitz aus dem Rettungswagenbereich, mit entsprechender ABE ... Es kann die Rückenlehne nach vorne und die Sitzfläche nach oben geklappt werden.
Der Sitz ist auf einem massiven Winkelkprofil aufgesetzt, das durch das Blech des Motortunnels verschraubt ist. Insgesamt wird der Sitz von 4 Schrauben gehalten.
Das Projekt 3. Sitz ist jetzt für mich beendet.
Harald