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file Frage Zulassungsmalör So.KFZ

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08 Jul 2015 10:32 #11520 von Dave
Zulassungsmalör So.KFZ wurde erstellt von Dave
Hallo liebe Leute,

seit einigen Wochen ist mein Steyr zugelassen und macht sich soweit ganz gut. Allerdings ist er momentan als LKW zugelassen da mein Prüfer mit So.KFZ Rally-Begleitfahrzeug nichts anfangen konnte/wollte. Lt. seiner Aussage sei das nicht mehr möglich :blink: (zumindest in BaWü).

Ist da was dran, oder einfach anderen Prüfer suchen ?

Fakt ist das der Steyr bei mir tatsächlich als Rally-Begleitfahrzeug verwendet wird.

Auf fest eingebaute Werkstattgegenstände Wg. SO.KFZ Werkstattwagen hab ich eig. nicht so die Lust.

Grüße
David

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08 Jul 2015 19:54 #11523 von sunndal
sunndal antwortete auf Zulassungsmalör So.KFZ
Hallo David
Ich hab mein Fahrzeug als Sonder KFZ. Werkstattwagen eintragen lassen weil ich keine Wohnmobil Eintragung haben wollte.Ich hab das vorrangig wegen der Steuer und wegen dem Unterfahrschutz gemacht.Der Container gilt als Ladung und interessiert nicht beim Tuev.Bei der Versicherung hab ich aber das Fahrzeug als Wohnmobil laufen und bezahle mit einem kleinen Aufschlag die Wohnmobilversicherung.Um das aber so durchzubekommen ist es aber ein kleiner Kampf mit sehr vielen Gespraechen.Jetzt hab ich meinen ersten Tuev hintermir und er war kein Problem.Ich hoffe das hilft dir ein wenig.
Lg Kai

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08 Jul 2015 21:13 #11524 von Ristretto
Ristretto antwortete auf Zulassungsmalör So.KFZ
Hallo Kai,
bin gerade am selben Thema - was spricht gegen die Wohnmobil Zulassung?

LG aus Kassel - André

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08 Jul 2015 22:11 - 09 Jul 2015 07:51 #11525 von elmstop
elmstop antwortete auf Zulassungsmalör So.KFZ
Hi,
ich versteh den Hype wg. Womo Zulassung nicht. Steuer ist 250 Euro teurer und Versicherung ist ebenfalls teuer.
Dazu Gasprüfung Gedöns und geprüfte Fenster ganz zu schweigen von dem bald möglichen bzw. dann schwierigen H Kennzeichen.
Unserer bleibt LKW, die Kabine ist Ladung.
Gruß
Peter
Letzte Änderung: 09 Jul 2015 07:51 von elmstop. Grund: edit

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09 Jul 2015 09:28 #11526 von sunndal
sunndal antwortete auf Zulassungsmalör So.KFZ
Hi
also bei mir sollte die Lkw versicherung 2000 Euro kosten und die Wohnmobil versicheung 200 Euro und bezahle ich 260 Euro im Jahr.Alles Haftpflichtversicherung da ueberlege ich mir schon wie ich alles zulasse um Kosten zu sparen.
Aber jeder muss das richtige fuer selber rausfinden alles was wir schreiben kann ja nur eine Hilfestellung sein.
Lg Kai

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09 Jul 2015 12:23 #11529 von trabuco11
trabuco11 antwortete auf Zulassungsmalör So.KFZ
Also zur Gasprüfung... da haben wir für den TÜV eine elektrische Kochplatte reingeschraubt. Daß diese über Batterie nicht wirklich zu betreiben ist, ist dem TÜV egal.
Gekocht wird bei uns auf einem Gaskocher, der Innen und Aussen benutzt werden kann.
Somit entfällt zumindest die Gasprüfung.

Bei mir sollte der LKW urspr. auch ca. 2000€ Versicherung kosten, weswegen wir den Steyr als WoMo umgegschlüsselt haben.

Lg
Kilian

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09 Jul 2015 20:27 #11532 von Kimbaland
Kimbaland antwortete auf Zulassungsmalör So.KFZ
Bei einer Zulassung als LKW gilt das Sonntagsfahrverbot, auch bei LKW mit H-Zulassung!
Des weiteren, muss man sich an den EU Grenzen an der LKW Schlange anstellen!

@ FB: Kim Kamps
FB Gruppe: Allrad LKW Hilfe
FB Gruppe: Steyr 12M18 & 680 Fahrer

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09 Jul 2015 20:49 - 09 Jul 2015 20:52 #11533 von elmstop
elmstop antwortete auf Zulassungsmalör So.KFZ
Nur wenn größer 7,5to. Anstellen in der LKW Schlange ? Noch nie und werd ich auch nicht. Ist ja ein Privat genutzter LKW zum wohnen ;)
Letzte Änderung: 09 Jul 2015 20:52 von elmstop. Grund: edit

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19 Aug 2015 16:47 - 19 Aug 2015 16:50 #11961 von matzemeyer
matzemeyer antwortete auf Zulassungsmalör So.KFZ
Na dann mal viel Spaß beim Erklären deiner Sichtweise wenn Dich die Mützenträger rausziehen... :)
Und du dann versuchst den Punkt in Flensburg wegzudiskutieren...Das wohlbekannte LKW überholverbotsschild gilt für
: Zitat
"Ge- oder Verbot
Überholverbot für Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t, einschließlich ihrer Anhänger, und für Zugmaschinen. Ausgenommen sind Personenkraftwagen und Kraftomnibusse."

Und einen PKW oder KOM hast du ja nicht...Wenn LKW in den Papieren steht bist du LKW- egal ob deine Ladung aus einer Wohnkabine besteht. Bei Wechselpritschen und eingetragenen Wechselaufbauten kann es anders aussehen , je nach momentaner Nutzung.
Quelle:
www.sicherestrassen.de/VKZKatalog/Framea...KZKatalog/Kat277.htm

www.bussgeld-info.de/bussgeldkatalog-lkw-ueberholen/

LKW Versicherung muss doch nicht teuer sein- die Meissten sind doch sowieso ab 20 Jahren als youngtimer zu versichern . Dann ist man bei ca. 300.- euro im Jahr ... ist doch ganz in ordnung.
(z.B Madau)

Gruß Matze
Letzte Änderung: 19 Aug 2015 16:50 von matzemeyer.

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19 Aug 2015 21:34 - 19 Aug 2015 21:37 #11964 von elmstop
elmstop antwortete auf Zulassungsmalör So.KFZ
Jo, danke für Deine Meinung :whistle:
Unser Steyr ist jetzt ein Expeditionsfahrzeug gerade frisch vom TÜV:
Mit allen Nach aber hauptsächlich Vorteilen.
Gruß
Peter
Letzte Änderung: 19 Aug 2015 21:37 von elmstop.

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20 Aug 2015 09:18 #11967 von matzemeyer
matzemeyer antwortete auf Zulassungsmalör So.KFZ
Hallo Peter ,
Ob du es nun Expeditionsfahrzeug nennst oder Wohnmobil ist doch wurscht. solange du kein PKW oder Omnibus bist gilt für dich das Überholverbot der LKW.. Wohnmobile über 3,5 Tonnen sind definitiv nicht ausgenommen. In fast allen anderen EU Ländern ist das anders. In Deutschland ist es aber so.
Hier eine Übersicht über die EU Nachbarländer :
www.promobil.de/ratgeber/ratgeber-ueberh...-europa-2208590.html

Gruß Matze

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21 Aug 2015 10:19 #11977 von Weltbummler
Weltbummler antwortete auf Zulassungsmalör So.KFZ
Ich denke das Deutschland auch noch zur Europäischen gemeinschaft (EG) gehört!

EG-Fahrzeugklasse
Die Europäische Gemeinschaft hat 1970 eine Definition der Fahrzeugklassen erstellt, wodurch Gruppen von Fahrzeugen EG-weit einheitlich eingeordnet werden können. Grundlage war die EG-Richtlinie 70/156/EWG die seit dem 29. April 2009 durch die 2007/46/EG ersetzt wurde. Die EG-Vorschriften über Fahrzeuge beziehen sich auf diese EG-Fahrzeugklassen. So wird beispielsweise die dritte Bremsleuchte für die Fahrzeugklasse M1 vorgeschrieben und für sonstige EG-Fahrzeugklassen für zulässig erklärt. Auch Abgasvorschriften unterscheiden sich nach diesen Fahrzeugklassen.

Klasse M
Zur Personenbeförderung ausgelegte und gebaute Kraftfahrzeuge mit mindestens vier Rädern (umgangssprachlich Pkw, Wohnmobile und Busse).
Klasse M1:
Fahrzeuge zur Personenbeförderung mit höchstens acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz (umgangssprachlich PKW und Wohnmobile).

:evil: :evil: :evil:

Gruß Manfred
Begeisterung ist, was uns beharrlich unser Ziel verfolgen lässt.
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21 Aug 2015 10:44 - 21 Aug 2015 10:46 #11978 von matzemeyer
matzemeyer antwortete auf Zulassungsmalör So.KFZ
Das ist schon richtig , aber die Klasse M geht nun mal nicht über 3,5 Tonnen und damit gilt auch für diese Klassen das Lkw Überholverbot nicht .
Und unter 3,5 Tonnen wirst du deinen Steyr ja wohl nicht kriegen , oder ?? Hier sind noch ein paar Netzbeispiele meiner Quellen:

www.tz.de/auto/lkw-ueberholverbot-gilt-a...bile-zr-5049281.html

www.verkehrslexikon.de/Texte/Wohnmobil02.php

www.sicherestrassen.de/VKZKatalog/Framea...KZKatalog/Kat277.htm
Letzte Änderung: 21 Aug 2015 10:46 von matzemeyer.

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21 Aug 2015 11:34 #11979 von Weltbummler
Weltbummler antwortete auf Zulassungsmalör So.KFZ
Die Klasse M geht über 3.5 Tonnen. Mein Steyrer hat 11.5 Tonnen zulassung auf M1 (Wohnmobil).

Gruß Manfred
Begeisterung ist, was uns beharrlich unser Ziel verfolgen lässt.

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21 Aug 2015 14:37 - 21 Aug 2015 14:38 #11984 von matzemeyer
matzemeyer antwortete auf Zulassungsmalör So.KFZ
Dan hat man dich sowieso falsch eingestuft - den WENN wärst du M1G. da du ja einen Allradantrieb hast ..... - mit maximale zul. ah. Last bis 3,5 Tonnen ( eben bis zum Zul. Ges gew des Zugfzg...)

siehe vorhergehende erläuterungen in den angeführten Quellen..

trotz allem ändert das nichts an dem Verfahren in Deutschland wie das LKW Überholverbot auf die Wohnmobile über 3,5 Tonnen ausgedehnt wird.
Der ADAC versucht seit 8 Jahren dagegen halbherzig anzukämpfen - im Moment läuft auch wieder eine Petition dagegen ...
ändert aber nichts daran , dass es für wohnmobile ab 3,5 Tonnen gilt..
waren meine Quellangaben nicht ausreichend ???, soll ich noch mehr beweise liefern , dass es für womos ab 3,5 tonnen gilt ?? es gibt seitenweise beweise dafür - ihr müsst nur mal "Überholverbot + Wohnmobile "googeln.... Gruß Matze
Letzte Änderung: 21 Aug 2015 14:38 von matzemeyer.

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  • tom-tom
  • tom-toms Avatar
21 Aug 2015 20:00 #11988 von tom-tom
tom-tom antwortete auf Zulassungsmalör So.KFZ
Ich verstehe die Aufregung nicht um das Überholen. :ohmy:
Im Zweifelsfalle halte ich mich an das Schild, wenn ich es sehe, da breche ich mir keinen Zacken aus der Krone. Erstens gilt das Überholverbot nicht für die ganze Reise, sondern nur für einen klitzekleinen Teil der Strecke und zweitens ist der Steyr kein Rennwagen, ergo ist der Zeitverlust auf die Gesamtstrecke eh vernachlässigbar. Ich wäre/bin ja nicht auf der Flucht sondern fahre in den Urlaub. :woohoo: :silly:

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21 Aug 2015 23:12 #11993 von Xiberger
Xiberger antwortete auf Zulassungsmalör So.KFZ
@ Matzemeyer
Gebe Weltbummler Recht.
Meine Typisierung lautet ebenfalls M1G / Personenkraftwagen ( gesamt 11500 Kg )
MFG Heinz

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24 Aug 2015 01:20 - 24 Aug 2015 01:32 #12007 von AndreasE
AndreasE antwortete auf Zulassungsmalör So.KFZ

Dan hat man dich sowieso falsch eingestuft - den WENN wärst du M1G. da du ja einen Allradantrieb hast ..... - mit maximale zul. ah. Last bis 3,5 Tonnen ( eben bis zum Zul. Ges gew des Zugfzg...)


Nur zur Vervollständigung:
das "G" gibt es nicht wenn das Auto "nur" Allradantrieb hat, es müssen mehrere Bedingungen erfüllt werden. Der 12m18 erfüllt sie.

Aus der Richtlinie
4. Geländefahrzeuge (Symbol G)
4.1. Fahrzeuge der Klasse N1 mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 2 Tonnen und Fahrzeuge der Klasse M1 gelten als Geländefahrzeuge, wenn sie wie folgt ausgestattet sind:
- mit mindestens einer Vorderachse und mindestens einer Hinterachse, die so ausgelegt sind, daß sie gleichzeitig angetrieben werden können, wobei der Antrieb einer Achse abschaltbar sein kann;
- mit mindestens einer Differentialsperre oder mindestens einer Einrichtung, die eine ähnliche Wirkung gewährleistet; und wenn sie als Einzelfahrzeug eine Steigung von 30 % überwinden können, nachgewiesen durch Rechnung.

Außerdem müssen sie mindestens fünf der folgenden sechs Anforderungen erfüllen:
- Der vordere Überhangwinkel muss mindestens 25 Grad betragen,
- der hintere Überhangwinkel muss mindestens 20 Grad betragen,
- der Rampenwinkel muss mindestens 20 Grad betragen,
- die Bodenfreiheit unter der Vorderachse muss mindestens 180 mm betragen,
- die Bodenfreiheit unter der Hinterachse muss mindestens 180 mm betragen,
- die Bodenfreiheit zwischen den Achsen muss mindestens 200 mm betragen.

Mein 12m18 ist auch ein M1G, da Wohnmobile über 3.5t weiterhin als M1 bzw M1G eingestuft werden.

Besonders lustig wird dann die Unterhaltung mit den Ordnungshütern, wenn man hinter seinem Wohnmobil einen Tieflader mit einem ZweitLKW als Beiboot hinterherzieht. :-)


LG,
Andy
Letzte Änderung: 24 Aug 2015 01:32 von AndreasE.

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25 Aug 2015 17:57 #12045 von Kimbaland
Kimbaland antwortete auf Zulassungsmalör So.KFZ
Mein TÜV will das Fahrzeug als Geländefahrzeug gem.RL 70/156 EWG einstufen, mehr geht nicht, sagt er!

Was bedeutet das für mich? Welche Vor und Nachteile hat das?

Der Container muss an allen (vier) Befsetigungspunkten fest verschraubt sein!
Wie mache ich das am einfachsten?

Beste Grüße Kim

@ FB: Kim Kamps
FB Gruppe: Allrad LKW Hilfe
FB Gruppe: Steyr 12M18 & 680 Fahrer

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25 Aug 2015 21:02 #12053 von matzemeyer
matzemeyer antwortete auf Zulassungsmalör So.KFZ
Die Maximale Anhängelast der Klasse M1 beträgt 3,5 Tonnen.
Du hast bei deinem wikipedia-Zitat die letzte Zeile weggelassen...- die lautet:
"Diese Fahrzeuge dürfen das 1,5-fache vom zulässigen Gesamtgewicht ziehen, jedoch maximal 3,5 Tonnen."

de.wikipedia.org/wiki/EG-Fahrzeugklasse

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