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file Frage Ablastung auf 7,49t - Möglich oder nicht

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28 Apr 2016 11:21 - 28 Apr 2016 11:37 #15470 von skyfly
Ablastung auf 7,49t - Möglich oder nicht wurde erstellt von skyfly
Hallo zusammen,
nachdem das Thema 7,5t immer wieder hoch kommt (aktuell auch bei mir), lasst uns mal diskutieren wie es gesetzlich ist und wie Ihr die 7,5t geschafft habt (gerne auch die Unter-schiede zwischen A und D)

Leergewicht:
In D (laut Wikipedia):
Zur Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr wurde in Deutschland in den bis 2005 ausgegebenen Fahrzeugscheinen (unter Ziffer 14) und Fahrzeugbriefen nach der Fahrzeug-Zulassungsverordnung ebenfalls das Leergewicht des Fahrzeugs eingetragen. In der ab 2005 gültigen Zulassungsbescheinigung (Teil I) wird der Begriff im Feld G als „Masse des in Betrieb befindlichen Fahrzeugs in kg Leermasse“ verwendet. Das Leergewicht umfasst hierbei das Fahrzeug inklusive vollem Kraftstofftank, Fahrergewicht (75 Kilogramm), Bordwerkzeug, Er-satzrad, Verbandkasten und Warndreieck. Für Fahrzeuge, die ab Juli 2003 erstmals zugelas-sen wurden, wird für die Kraftstofffüllung nur noch 90 Prozent des Kraftstofftankfassungs-vermögens berücksichtigt.[1]

STVZO §42 (3): www.juris.de/purl/gesetze/_ges/StVZO
Das Leergewicht ist das Gewicht des betriebsfertigen Fahrzeugs ohne austauschbare La-dungsträger (Behälter, die dazu bestimmt und geeignet sind, Ladungen aufzunehmen und auf oder an verschiedenen Trägerfahrzeugen verwendet zu werden, wie Container, Wechselbehälter), aber mit zu 90 Prozent gefüllten eingebauten Kraftstoffbehältern und zu 100 Prozent gefüllten Systemen für andere Flüssigkeiten (ausgenommen Systeme für gebrauchtes Wasser) einschließlich des Gewichts aller im Betrieb mitgeführten Ausrüstungsteile (zum Beispiel Ersatzräder und -bereifung, Ersatzteile, Werkzeug, Wagenheber, Feuerlöscher, Aufsteck-wände, Planengestell mit Planenbügeln und Planenlatten oder Planenstangen, Plane, Gleit-schutzeinrichtungen, Belastungsgewichte), bei anderen Kraftfahrzeugen als Kraftfahrzeugen nach § 30a Absatz 3 zuzüglich 75 kg als Fahrergewicht. 2Austauschbare Ladungsträger, die Fahrzeuge miteinander verbinden oder Zugkräfte übertragen, sind Fahrzeugteile.

Hier stellt sich mir die Frage ob fest eingebaute Wasserbehälter unter den Punkt „gefüllten Systemen für andere Flüssigkeiten“ fallen oder ob sich dies nur auf Bremsflüssigkeit, Kühlwasser usw. bezieht. Ich vermute ersteres da ein normales Fahrzeug kein System für gebrauchtes Wasser hat.

Ablastung: (Bisher keine andere Quelle gefunden auf dem dieser Eintrag basiert)
Laut [Wikipedia]

Das geänderte, also das abgelastete zulässige Gesamtgewicht (Zulassungsbescheinigung Teil I „F1, F2“) darf nicht weniger als 125 % des unter „G“ eingetragenen Leergewichts betragen.

Dies würde bedeuten das bei 7490Kg = 125% das Leergewicht bei max. 5992Kg (7490/1,25) liegen darf.


Wenn man nun also annimmt das man einen Steyr auf 5000kg Leergewicht bringt (hat das überhaupt einer geschafft ? - laut aktuellem Beitrag von Kawahans hat er seinen komplett gestrippt auf 5500kg gebracht) + Fahrer 75KG, bleibt für den kompletten Koffer inkl. Flüssigkeiten gerade mal 917Kg übrig, in Kawahans Beispiel nur noch 417Kg.

Daher frage ich mich wie es tatsächlich welche gibt (egal welcher Steyr 10S, 12M ), die 7,49t eingetragen haben und wie die es geschafft haben.

Bitte hier keine Antworten wie „Schaffste eh nicht oder Hab ich doch schon immer gesagt“ posten sondern nur Fakten die eine Möglichkeit bzw. Unmöglichkeit aufzeigen.

Ich freu mich schon auf die Antworten.

Viele Grüße
Jörg

P.S.: Gerne könnt Ihr auch die Leergewichte eurer Koffer hier posten um mal ein Feeling zu bekommen. Ebenso eurer Zwischenrahmen.
P.S.S: Vielleicht kann einer mal Auskunft über die Rechtslage in A geben und ob eine Eintragung aus A in D gilt (Müsste eigentlich da Sie ja im Schein eingetragen ist). Vielleicht kann man auf diese Wiese noch an ein paar Kilo drehen.

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Letzte Änderung: 28 Apr 2016 11:37 von skyfly.

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28 Apr 2016 12:51 #15471 von Gilly
Hallo Jörg,
du machst dir jetzt die Gedanken, die ich mir vor einem Jahr auch gemacht hast. Da bei vermischst du Äpfel, Birnen, Apfelsinen und Bananen zu Obst. Du kannst aber bei deiner Zulassungsstelle kein Obst zulassen sondern nur Äpfel, Birnen, Apfelsinen oder Bananen.
Was soll dein Steyr werden, LKW geschl. Kasten, LKW Wechselaufbau, Wohnmobil, Sonstiges Begleitfahrzeug oder was für eine Art von Fahrzeug.
Du solltest nicht den zweiten Schritt vor dem ersten machen. Für die verschiedenen Arten von Fahrzeugen gibt es auch verschiedene Definitionen was das Leergewicht ist.
Es ist müßig sich über alle mögliche Definitionen von Leergewicht Fahrzeugen auszulassen.
Also erst die Frage, was willst du für ein Fahrzeug.

Gruß,
Gerhard

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28 Apr 2016 13:45 - 28 Apr 2016 14:01 #15472 von skyfly
Hallo Gerhard,
meines Erachtens spielt es keine Rolle ob ich einen LKW, ein WOMO oder sonstiges Ablaste.
Ablasten heißt runter vom Gewicht um die Vorteile der niedrigeren Gewichtsklasse zu nutzen. Hierbei muss die Beschaffenheit der Technik zum Gewicht passen.
Laut EG siehe 2007/46/EG sprechen wir natürlich von der Fahrzeugklasse M - Zur Personenbeförderung ausgelegte und gebaute Kraftfahrzeuge mit mindestens vier Rädern (umgangssprachlich Automobile, Wohnmobile und Busse).
Folgende Klassen will ich natürlich nicht betrachten:
L : Zweirädrige oder dreirädrige Kraftfahrzeuge sowie leichte vierrädrige Kraftfahrzeuge bis 550KG,
N : Kraftfahrzeuge zur Güterbeförderung mit mindestens vier Rädern (umgangssprachlich Lkw, Lieferwagen) sowie Kraftfahrzeuge zur Güterbeförderung mit drei Rädern und einer zulässigen Gesamtmasse über 1 Tonne.
O : Anhänger
R : R1 bis R4: land- oder forstwirtschaftliche Anhänger
S : S1 und S2: gezogene auswechselbare land- oder forstwirtschaftliche Maschinen
T : Klassen T1 bis T4.3: Zugmaschinen für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke (Verordnung 167/2013/EG)
C : Klassen C1 bis C4: land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen auf Gleisketten (analog zu den Klassen T1 bis T4 definiert)

Wenn es hier tatsächliche Unterschiede innerhalb der Fahrzeugklasse M gibt, wäre es super wenn du diese hier aufführen könntest. Genau deswegen ist der Thread. Um aufzuzeigen wann es geht und wann nicht. Da spielt mein Traum - Historisches Kennzeichen und WOMO erstmal keine Rolle.

Man sollte aber vielleicht hier nicht die Typklasse zwecks Steuer mit dem Ablasten verwechseln. Für eine land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschine gibts andere Steuerliche Regelungen wie für einen WOMO oder ein Begleitfahrzeug.

Vielleicht sehe ich ja hier was falsch aber die Definiton von Leergewicht ist aufgrund der EU ziemlich festgezurrt.

VG
Jörg

P.S.: Ich glaube auch nicht das die Einteilung in Fahrzeugsegmente Minis, Kleinwagen, SUV´s WOMO hier was ändert da es sich hier um eine Einteilung von Personenkraftwagen handelt.
P.S.S auch in der Aufbauklasse finde ich nichts das mich von meiner Vermutung abbringt siehe de.wikipedia.org/wiki/Kraftfahrzeug#Fahr...arten_.28national.29

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Letzte Änderung: 28 Apr 2016 14:01 von skyfly.

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28 Apr 2016 14:02 #15473 von MUeCke
Servus,

es kommt natürlich sehr wohl auf die Zulassungsart an und du hast die Antwort dazu selbst eigentlich schon zitiert.
Wenn du den Steyr als LKW für ATL (AusTauschbaren Ladungsträger) zulässt, dann zählt nur der nackte Steyr inkl. HIlfsrahmen z.B. für einen FM2 Container zum Leergewicht. Und das bringt man locker unter die Grenze.
Damit ist der Container/ Wohnaufbau Ladung wird aber in den Papieren nicht betrachtet.

Bei den anderen Zulassungsarten schaut das natürlich wieder anders aus ...

Deshalb ist die Frage nach der Zulassungsart der wichtigste Ausgangsfrage ...

VG

MUeCke

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28 Apr 2016 14:10 - 28 Apr 2016 14:11 #15474 von tomtom112
Hallo,

meiner hat voll reisefertig knapp 9,5 to. Ich habe auf 9,6 to abgelastet.

Mit konsequenter Leichtbauweise und sparen an Gewicht schaffen es offensichtlich manche auf 7,49 to zu kommen.

Ich nicht, das war mir von vornherein klar. Wer es auch nicht schafft und trotzdem ablastet, verhält sich ganz klar rechtswidrig. Das muß jeder für sich wie bei allen Dingen im Leben selbst entscheiden.

Diskutieren braucht man da meiner Meinung nach nicht großartig. Ich bin da ziemlich knallhart in meiner Auffassung. Ich hab in 34 Jahren Feuerwehrdienst viele böse Dinge sehen müssen. Wenn ich mir vorstelle, daß Leute mit LKWs durch die Gegend fahren ohne jemals das Fahren gelernt zu haben, fehlt mir jedes Verständnis. Insbesondere auch deshalb, da ich 3 Kinder im Straßenverkehr unterwegs habe - wenn ich mir vorstelle, jemand würde ohne Führerschein mit einem LKW einen Unfall verursachen....

Ein ganz kleines bisschen Verständnis habe ich bei den Leuten, die den LKW Schein haben und aus Sparsamkeitsgründen ablasten.

Das mag jeder anders sehen und hängt vielleicht von den persönlichen Lebenserfahrungen ab. Ich bin da in meiner Ansicht rigoros. Wer soviel Geld für ein Fahrzeug ausgibt, sollte auch damit legal unterwegs sein, sprich dafür den Schein machen.

Wer aus gesundheitlichen Gründen den Schein nicht bekommen würde und deshalb mit Trickserei ablastet, verhält sich in meinen Augen ziemlich unfair und egoistisch.

Sorry, ich bin da recht hart in meiner Auffassung und entschuldige mich gleich vorweg falls sich jemand auf den Schlipps getreten fühlt. :whistle:

Gruß
Tom

PS: Ich musste übrigens bei der TÜV Abnahme auf die Waage. Anschließend hat der Prüfer geschaut, was im Fahrzeug ist und wie die Füllstände sind und hat diese in seiner Kalkulation des Gewichts eingerechnet.
Letzte Änderung: 28 Apr 2016 14:11 von tomtom112.

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28 Apr 2016 14:24 #15475 von skyfly
Hallo Muecke,
somit unterscheiden wir anscheinend nur noch 2 Arten: LKW und WOMO.
Letztendlich ist es zwar beim LKW einfacher auf die geforderten 5992 Kg inkl. Zwischenrahmen zu kommen. Jedoch steht da auch wieder eine Kabine auf dem Zwischenrahmen und zählt in Richtung 7,49T.

Fazit 1:
als LKW ablasten - ist machbar wenn Styer + Zwischenrahmen + obengenanntes Zubehör (Bordwerkzeug usw.) auf max. 5992kg kommen.
als LKW - mit Wohnkabine als Ladung - ist offen wegen der 7,49T Gesamtgewicht
als WOMO - ist offen wegen Ablastung + 7,49T Gesamtgewicht

Hat es bisher einer geschafft einen Steyr mit Womo Zulassung als 7,5 Tonner einzutragen?
Wie realistisch ist es den Steyr mit Zwischenrahmen auf die 5992 zu bringen?

Danke und Grüße
Jörg

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28 Apr 2016 14:25 #15476 von Gilly
Entschuldige Bitte Tom,
aber deine Auffassung finde ich auch etwas daneben.
Wenn dir ein Steyr-Fahrer, der vor 30 Jahren mal beim Bund den Zweier gemacht hat und danach nie mehr im LKW gesessen hat auf der Straße Lieber ist, als jemand, der seit 30 Jahren beruflich einen 7,5 Tonner fährt.

Gruß,
Gerhard

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28 Apr 2016 14:30 #15477 von MUeCke
Servus,

meiner ist LKW für ATL und ohne Probleme so eingetragen worden.
Leergewicht waren glaube ich ca. 5600kg ...
Mein leichter und eher sparsamer FM2 Ausbau hat aktuell zu einem reisetauglichen Gewicht ohne Personen von ca. 7300kg geführt.
Eine Eintragung als WoMo wäre damit bei einem nur 84l großem Wassertank ebenfalls denkbar.
Damit sind aber defnitiv so Sachen wie Motorrad-/ Fahrradträger, etc. nicht darstellbar.

VG

MUeCke

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28 Apr 2016 14:37 #15478 von Gilly
Jörg,
ich habe weder LKW noch Wohnmobil.
Es gibt auch Fahrzeuge die sind als Sonstige, (18, 9000) zugelassen.
Da wird das Leergewicht eingetragen, was es zu dem Zeitpunkt der Abnahme hatte.
Als Sonstige, gibt es keine Vorgaben, was in dem Koffer drinnen zu sein hat.
Alles was nach der Eintragung in den Koffer kommt, ist Ladung.
Du hast keine Vorgaben, wie bei der Wohnmobil Zulassung.

Gruß,
Gerhard

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28 Apr 2016 14:50 #15479 von skyfly
Danke MUeCke,
das ist doch mal eine Aussage mit der man arbeiten kann.
Somit Fazit 2:
als LKW ablasten - ist machbar wenn Styer + Zwischenrahmen + obengenanntes Zubehör (Bordwerkzeug usw.) auf max. 5992kg kommen.
als LKW - mit Wohnkabine als Ladung - möglich mit starken Einschränkungen in Sachen Komfort
als WOMO - möglich mit starken Einschränkungen in Sachen Komfort

@Gerhard
welche Einschränkungen hast Du mit dieser Eintragung (Feiertag+Sonntagsfahrverbot, Geschwindigkeit usw. ?

@all,
gerne noch andere Meinungen, Daten usw. Ich vermute mal in den Thread werden auch viele zukünftigen Mitglieder reinschauen und man kann wunderschön später auf diesen verweisen :cheer: weiter so
Danke und Grüße

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28 Apr 2016 15:02 #15480 von tomtom112

Entschuldige Bitte Tom,
aber deine Auffassung finde ich auch etwas daneben.
Wenn dir ein Steyr-Fahrer, der vor 30 Jahren mal beim Bund den Zweier gemacht hat und danach nie mehr im LKW gesessen hat auf der Straße Lieber ist, als jemand, der seit 30 Jahren beruflich einen 7,5 Tonner fährt.

Gruß,
Gerhard


Hallo Gerhard,

da hast Du natürlich auch ein bisschen Recht. Aber der mit dem Zweier hat nach dem Kauf des Steyr sehr schnell wieder Farhrpraxis und ist legal unterwegs.

Derjenige mit 30 Jahren 7,49 to kann noch soviel Erfahrung haben, wird aber bei unrechtmäßiger Ablastung niemal legal unterwegs sein.

Wie ich gesagt habe, muß jeder für sich Entscheiden wo er das Gesetz bricht...... :whistle:

Gruß
Tom

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28 Apr 2016 15:20 #15481 von Robert
Hallo
Ich habe eine Eintragung als WOMO mit 7,49t
Eingetragenes Leergewicht 6870 kg.

also Zulassungstechnisch kein Problem.
ob ein Leergewicht von 6870 zu erreichen ist muss jeder für sich nachrechnen.

Gruß
Robert
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28 Apr 2016 15:20 #15482 von Gilly
Nun die Einschränkungen,
die ich habe, sind Höhenbegrenzung bis 3,60m, Geschwindigkeit Land-Bundesstraßen 80km/h, Autobahn 80km/h, Fahrverbote an Sonn- und Feiertage keine.
Mein Steyr mit dem Koffer, der zur Zeit Teilausgebaut ist, hat 6875kg. Der Rest wird Ladung.

Gruß,
Gerhard

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28 Apr 2016 15:40 #15483 von Gilly
Hallo Tom,
bei deinem Gewicht musst du aber auch sagen, dass du auch eine Winde von c.a. 500kg drinnen hast.

Gruß,
Gerhard

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28 Apr 2016 16:06 #15484 von Weltbummler
Weltbummler antwortete auf Ablastung auf 7,49t - Möglich oder nicht
Hallo
Ich von meiner Seite denke, dass es egal ist ob ein LKW 7500 oder 8000 kg hat um ihn fahren zu können. Es geht nur um das dürfen und sich an das Gesetz zu halten. Für mich ist es eher gefährlich, Wohnmobile zu bauen die mit 3.500 kg (AUT) Gesamtgewicht den PKW Führerschein nicht überschreiten.
Dadurch gibt es extrem Leichtbau die keinerlei Sicherheit mehr aufweisen. Kann man sich auf Youtube ansehen wie es die Schachteln bei einem Unfall zerreißt. Da möchte ich keine Kinder sitzen haben obwohl es rechtlich korrekt ist.
Jeder der ablastet und dies nicht wirklich erreicht hat, sollte auch die rechtliche Seite bei einem Verkauf des Fahrzeuges bedenken. Da könnte es schnell zu einer Klage durch den Käufer kommen, speziell wenn da mal ein Unfall sein sollte! Und dies kosten dann wirklich Geld!
Es wird kaum jemand einen Kaufvertrag unterschreiben, wo er darauf hingewiesen wurde, dass das Fahrzeug die Gesetzlichen Vorgaben nicht erfüllt.

Wir sollt hier, im offenem Forum, auch ein wenig vorsichtig sein. Zu viele Informationen bezüglich Ablastung, wie - wann - wo!
Auch Behördenangehorige oder Neider können hier ihre Informationen abrufen und weiter verwenden. Dann steht ständig jedes Unserer LKW wohnmos auf der Polizeiwage, und dies wollen wir auch nicht!

Mein Steyr hat Womo Typisierung und auch noch die original Tonnen. Wenn ich mal Zeit finde kommt er Randvoll auf die Wage und auf dieses Gewicht wird er abgelastet. Ich hoffe auf ca. 9.5 Ton. Damit sind alles Gewichtsbeschränkungen ab diesem Gewicht, Rechtlich korrekt zu befahren.

Gruß Manfred

Gruß Manfred
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28 Apr 2016 16:17 - 28 Apr 2016 16:18 #15485 von skyfly
Hi,
man sieht schon das es hier zu Rückfragen/Missverständnissen kommt.
Mir ist gerade unklar wie es sein kann dass Robert ein eingetragenes Leergewicht von 6870 Kg hat, die Vorschrift, wenn ich diese korrekt interpretiere, 5990 Kg vorgibt und er trotzdem eine 7,5T Womo Zulassung hat. Somit zählt ja der komplette Koffer usw. zum Leergewicht, daher ist dies ja so hoch.
Da kann man komplett anders planen als wenn man auf die 5990 hinarbeiten muss (ich schätze der Koffer hat dann ca 1T)
Ob die 7,5T natürlich ausreichen muss jeder selbst wissen. Dies ist abhängig vom Einsatz, wieviele Tage autark, Zubehör wie Winde, Motorradträger usw.

@ Manfred: Da hast Du Recht mit dem offenen Forum aber dies kann jedem bei jeder Kontrolle passieren. Dieses Risikos muss sich jeder selbst bewusst sein wenn das Fahrzeug tatsächlich mehr wiegt und die 7,5T nur auf dem Papier stehen. Aber wir können den Beitrag auch gerne in den internen Bereich umziehen.

VG
Jörg

Aktuelles Spassmobil: Steyr 10S18
Letzte Änderung: 28 Apr 2016 16:18 von skyfly.

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28 Apr 2016 16:37 #15486 von Letnei
So, nachdem jetzt alles rechtliche durch ist kann ich mich auch dazu äussern.
Die Ablastung erfolgte schon in Deutschland durch PADH.
Da gibt es auch in den Zulassungunterlagen einen Eintrag das die Ablastung durch den Deutschen Tüv gemacht wurde.
Die Zulassungsart ist Spezialkraftfahrzeug / M1G mit dem Zusatz "Expeditionsfahrzeug mit Wohneinrichtung"
Durch das G ist alles was Unterfahrschutz angeht hinfällig ich benötige dazu aber eine Herstellerbescheinigung über die Geländegängigkeit, ich ja will meinen Prüfer von der Landesprüfstelle nicht in Schwierigkeiten bringen.
Durch das Spezialkraftfahrzeug sind fast alle normalen Regeln was Zuladung usw. angeht ausgehebelt.
Folglich bleiben 500 kg für 2 Personen (wovon schon 1 Person in das Gewicht des Autos eingerechnet ist) + ein bisschen Gepäck und ein paar Vorräte das sollte leicht reichen.

LG Thomas

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28 Apr 2016 16:49 #15487 von Weltbummler
Weltbummler antwortete auf Ablastung auf 7,49t - Möglich oder nicht
Hallo Jörg
Mir ist es egal da ich rechtlich im grünen Bereich bin. Ich würde hier nicht angeben wie oder wo man zu einer unrechtlichen Eintragung kommt.
Es gibt auch in der Gesetzesauslegung bei den TÜV Mitarbeiter viel unterschiedliche Auffassungen. Ist ja oft gut wenn man jemanden kennt, der weiß wo der TÜV Verständnis für unsere Anliegen hat und dies nicht verkompliziert.
Da gibt es z.B. Beispiele mit Unterfahrschutz beim Steyr!
In Österreich gibt es Stellen die einen Planenaufbau als Wohnmobil Typisieren und andere eben wieder nicht. Ist nur eine Auslegungssache vom Gesetz.
Sind wir eben froh, dass dem TÜV ein Wigeschein ausreicht und nicht jedes Fahrzeug selbst nachwiegt...... , Wasser kann man leicht ablassen, bei Treibstoff wird es da schon schwieriger!

Manfred

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28 Apr 2016 16:50 - 28 Apr 2016 16:55 #15488 von weitweg
Hallo Jörg,

ich weiß nicht, wie es in Österreich ist, aber in Deutschland ist das Verhältnis von 125 % von zlGM. zum Leergewicht keine bindende Pflicht. Das ist lediglich als Empfehlung für die beteiligten Organe zu verstehen (soll, nicht muss). Es gibt durchaus Fahrzeuge, wo sich die zulässige Gesamtmasse und das Leergewicht kaum unterscheiden bzw. gleich sind. Wie du bereits an den Ausführungen oben sehen kannst, gibt es auch einige praktische Beispiele.

Die einfachste Art, ohne viel Gehirnschmalz eine 7,5 t-Zulassung für den 12M18 zu bekommen, ist ein "Lkw mit Wechselaufbau" oder "LKW mit Pritsche". Bei beiden Varianten wird bei ähnlicher Leermasse der Wohnkoffer als Ladung oben draufgestellt und für die Ermittlung der Leermasse nicht berücksichtigt. Für die Ladung ist dann der Fahrer verantwortlich. Es ist auch keine Gasabnahme wie bei einem So.KFZ Wohnmobil nötig. Auch dafür bist du selbst verantwortlich.

Ich selber habe die Fahrzeugklasse "LKW mit Wechselaufbau". Der Wohnkoffer entstand aus einem wechselbaren Kühlkoffer. Gleiches gilt für die Militärcontainer oder auch z.B. die Aufbauten der Firma Bissmobil.
Mein Fahrgestell des 12M18 hat eine eingetragene Leermasse von 5735 kg. Darin enthalten ist ein Zwischenrahmen mit Containerverschlüssen (ca. 300 kg), ein Fahrer (75 kg), ein neuer 400 l-Tank (ca. 50 kg) aus Alu mit Konsolen und Tankfüllung (400 x 0,9 x 0,85 = 306 kg) und die Leermasse des alten 180 l-Tanks mit Konsolen (ca. 50 kg, die Füllung hat der Prüfer vergessen).
Es fehlten das Reserverad mit Aufhängung, die Anhängerkupplung, die originalen Staukästen und einige kleinere Dinge. Mein Fahrzeug hat keine Winde.

Es ist durchaus technisch und rechtlich sauber machbar, einen Steyr 12M18 mit Wohnausbau reisefertig unter 7,5 t zu halten.
Dabei ist folgendes zu berücksichtigen:
- Die Pritsche muss runter
- Keine Winde
- Keine größeren Räder (z.B. 14.00R20, plus 200 kg bei 5 Rädern)
- Keine größeren Tanks
- Kein Dachträger
- Kein Heckträger
- Kein zweites Ersatzrad
- Leichtbau des Wohnkoffers
- Leichtbau im Wohnkoffer (Möbel, technische Einrichtungen etc.)
- Kleine Frischwassertanks

Du siehst, dass ein Leichtbau im Voraus eine saubere Planung braucht. Du mußt die Massen der verbauten Teile recht sauber bestimmen und noch ein wenig Spielraum freilassen. Die o.g. Punkte kann man, wenn noch Luft ist, nach Bedarf streichen.
Desweiteren muss du vorher festlegen, wie viel Zuladung für die Reise noch freibleiben muss.
Damit legst du auch dein Reiseverhalten fest. Es ist nur schwer möglich, ein Fernreisemobil auf Basis eines 12M18 zu bauen, bei dem du alle Möglichkeiten für eine lange Reise einplanst.

So sollte der Ausgangspunkt deiner Überlegungen zu den 7,5 t dein Reiseverhalten, die Reiseziele und die Art zu reisen stehen. Mach dir eine Liste, was du unbedingt brauchst, summiere die Massen und entscheide dann, ob die 7,5 t Sinn machen.

Viel Erfolg
Letzte Änderung: 28 Apr 2016 16:55 von weitweg. Grund: Tankgwicht korrigiert

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28 Apr 2016 18:06 #15490 von nouz
Moin,

Meiner ist eingetragen als LKW mit Wechselaufbau und 6.350 kg Leergewicht inkl. Reserverad. Mit Shelter auf der Waage 7.110 kg ohne Reserverad aber reisefertig ( nur keine Klamotten im Schrank).

Insofern scheint sich niemand für die oben hergeleitete Zahl zu interessieren. 5.992 kg halte ich da auch nicht für machbar. Mein Steyr ohne Ladung hat nichts mehr an Ballast außer die serienmäßigen Einrichtungen. Kein UFS, keinen Reserveradhalter, keine Staukisten. Nix.

Gruß Dirk

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