Ich bin gerade dabei meinen Steyr 12m18 beim Finanzamt frei zuschalten, die nette Angestellte ( wirklich Nett ) fragt ob es ueberhaupt moeglich ist ohne einer Abgabe zu bezahlen freizuschlaten.
Wenn ich einen Beweiss bringe wuerde sie mir meinen Steyr freischalten und ich brauche keine NOVA bezahlen.
Nun meine Bitte an euch kann mir einer besser mehrere von euch diesen gefallen machen und mir seine Adresse und Nummernschild geben, um sie als Referenz zuverwenden.
Bitte schreibt mir eine PN, die daten werden nicht weitergeben sondern sehr vertraulich behandelt.
Das Nova-Formular/Berechnung kannst / musst ja selber ausfüllen:
inwieweit die Angabe reicht, dass das Fahrzeug vor 1.1.1992 erstmalig zum Verkehr zugelassen wurde und damit das Nova-Gesetz nicht zur Anwendung kommt (wie im Gesetz festgehalten) kannst Du in verschiedenen Posts hier im Forum nachlesen.
Da das Finanzamt eine "finanztechnische erstmalige Zulassung" ohne gesetzlichen Niederschlag 2008 erfunden hat ist davon auszugehen dass obige Begründung nicht mehr ausreicht und jetzt auch schon das kleinste Finanzamt darüber Bescheid weiss und bei einer Änderung von LKW zu PKW eine "finanztechnische erstmalige Zulassung" ortet und Nova einhebt - meiner Meinung nach nicht gesetzeskonform, aber hält vor Gericht.
Sollte Dein Steyr nach 1.1.1992 erstmalig zum Verkehr zugelassen worden sein gibt es eh überhaupt keine Diskussion über die Novapflicht bei Umwandlung von LKW zu PKW.
LG, Andreas
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