Hallo Manfred,
Das ist hochinteressant: hatte soeben Rückruf des Finanzministeriums, die haben sich mit der Generali Versicherung besprochen: Ergebnis: es ist Kraftfahrzeugsteuer für Kfz über 3,5 T zu entrichten, nicht PKW motorbezogene Versicherungssteuer.
Das ist genau das Gegenteil von dem was Du schreibst.
Auskunft ÖAMTC, Kraftfahrzeugsteuergesetz: Wechselkennzeichen: gleiche Auskunft wie BMF.
Ablauf: Formular KR1, Meldung quartalsweise ans BMF mit Wechselkennzeichen, die motorbezogene Steuer des PKW unter 3,5 T wird an die zu errichtende Kraftfahrzeugssteuer für Kfz über 3,5 T angerechnet.
Ist die motorbezogene Steuer höher als die Kraftfahrzeugsteuer so ist nichts weiter zu zahlen.
Ist die Kraftfahrzeugsteuer > 3,5T höher als die motorbezogene Steuer <3,5 T muss die Differenz direkt ans BMF nachgezahlt werden.
Kraftfahrzeugsteuer für Kfz über 3,5 T monatlich:
bei Kraftfahrzeugen mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen und bis zu 12 Tonnen: 1,55 Euro für jede Tonne höchstes zulässiges Gesamtgewicht, mindestens 15 Euro
Mehrspurige Kraftfahrzeuge bis zu 3,5 Tonnen
Für jedes Kraftfahrzeug gilt:
für die ersten 24 Kilowatt der eingetragenen Leistung je Kilowatt: 0 Euro
für die weiteren 66 Kilowatt der eingetragenen Leistung je Kilowatt: 0,682 Euro
für die weiteren 20 Kilowatt der eingetragenen Leistung je Kilowatt: 0,726 Euro
und für die darüber hinausgehenden Kilowatt der eingetragenen Leistung je Kilowatt: 0,825 Euro
mindestens jedoch 6,82 Euro.
Rechnung: mein 20 Jahre alter Mercedes hat 100 Kw, daher Steuer monatlich EUR 59,532
Der Steyr hat 11.500 T hzGw, es wird aufgerundet, daher monatlich EUR 18,6
Ergo: für den Steyr muss ich nix zahlen - bei Wechselkennzeichen also wurscht, ausser die Versicherung meint wie Du, Manfred, schreibst: höhere Haftpflicht weil mehr Schadensbild bei 12 Tonnen.
Das ist alles wieder mal sehr typisch Österreich, keine konnte sofort Auskunft erteilen, mussten sich alle erst mal schlau machen!!!
LG, Andreas
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