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file Frage LKW-Verbotsschild im Ausland

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05 Mai 2015 14:06 #10860 von trabuco11
LKW-Verbotsschild im Ausland wurde erstellt von trabuco11

Jetzt habe ich da nochmal einen neuen thread...
Dieses LKW-VerbotsSchild... in Deutschland gilt das ja für alles ab 3,5t.
In Öschiland allerdings nur für LKW's im Güterverkehr, also nicht für Womo/So.KfZ.

Aaber wie sieht das denn im übrigen europäischen Transitbereich aus?
Also Frankreich, Spanien, Italien, Schweiz, öhm Dänemark?
Weiß das jemand?

MfG
Kilian
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24 Jun 2015 14:36 - 24 Jun 2015 14:39 #11364 von redchilly
redchilly antwortete auf LKW-Verbotsschild im Ausland
Hallo Kilian,

hätte mich jetzt sehr gewundert, wenn es bei euch in D eine andere Bedeutung hätte als bei uns in Ö.
lt. folgender Internetrecherche darfst in D auch mit den Womo fahren...
verkehrszeichen.kfz-auskunft.de/verkehrs...schriftzeichen3.html
Zitat:
Verbot für Kraftfahrzeuge mit einem Zulässigen Gesamtgewicht über 3,5t, einschließlich ihrer Anhänger, und Zugmaschinen, ausgenommen Personenkraftwagen und Kraftomnibusse

Also gleich wie in A!
Aber ich (als "Öschiländer") möchte ja keinen Deutschen über die Bedeutung der deutschen Verkehrszeichen belehren. Noch dazu wenn das der Hr.Google nach 10 Sekunden Suche ausspuckt...
:P

Für die Schweiz hab ich folgende Definition gefunden: "Fahrverbot für Lastwagen"
da unser Gefährt nicht für den Lasttransport bestimmt ist, wird die Tafel die gleiche Bedeutung wie in A und D haben. Evtl. kann das aber noch jemand bestätigen.

Infos für weitere Länder wären toll! - Würde mich auch interessieren
Letzte Änderung: 24 Jun 2015 14:39 von redchilly.
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24 Jun 2015 14:57 #11365 von redchilly
redchilly antwortete auf LKW-Verbotsschild im Ausland
Wenn ich schon dabei bin... ;)

Italien:
it.wikipedia.org/wiki/Segnaletica_stradale_nel_Regno_Unito
Zitat:
Vieta il transito ai veicoli da trasporto non adibiti al trasporto di persone ...

Da ein Womo ein PKW ist - nach meiner Interpretation - gleichbedeutend!

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24 Jun 2015 16:26 #11368 von nouz
nouz antwortete auf LKW-Verbotsschild im Ausland
Moin,

jetzt gilt es noch die feine Differenzierung zwischen WOMO / SoKFZ und LKW der nicht im Güterverkehr sondern im Transport einer Wohnkabine unterwegs ist. Irgendwie bin ich geneigt mich damit eher an die LKW-Regeln zu halten. Oder wie handhabt Ihr das?

Gruss Dirk

"One life, live it!"

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24 Jun 2015 16:35 #11369 von trabuco11
trabuco11 antwortete auf LKW-Verbotsschild im Ausland

Hallo Kilian,

hätte mich jetzt sehr gewundert, wenn es bei euch in D eine andere Bedeutung hätte als bei uns in Ö.
lt. folgender Internetrecherche darfst in D auch mit den Womo fahren...
verkehrszeichen.kfz-auskunft.de/verkehrs...schriftzeichen3.html
Zitat:
Verbot für Kraftfahrzeuge mit einem Zulässigen Gesamtgewicht über 3,5t, einschließlich ihrer Anhänger, und Zugmaschinen, ausgenommen Personenkraftwagen und Kraftomnibusse


Da muss ich Dir leider widersprechen!
Wohnmobile und SoKfZ sind KEINE Personenkraftwagen. Das Verbotsschild 277 gilt in D für alle Fahrzeuge deren ZGGew. >2,8t liegt!

Schaust du hier:
www.verkehrslexikon.de/Texte/Wohnmobil02.php
Beim Zeichen 277 StVO gilt das Überholverbot - nach dem ausdrücklichen Wortlaut der StVO - für Kfz mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 2,8 t, einschließlich ihrer Anhänger, und von Zugmaschinen, ausgenommen lediglich Pkw und Kraftomnibusse. Es handelt sich hier um eine abschließende und nicht nur beispielhafte Aufzählung der Ausnahmen. Da das Wohnmobil nicht unter die ausgenommenen Fahrzeugkategorien fällt, bedeutet dies, daß unter das Überholverbot von Zeichen 277 StVO alle Wohnmobile fallen, deren zulässiges Gesamtgewicht mehr als 2,8 t beträgt (Jagusch/Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 32. Aufl., 1993, § 41 StVO Rdnr. 248 zu Zeichen 277 und §18 StVO Rdnr. 19 sowie §23 StVZO Rdnr. 18; OLG Braunschweig DAR 1993, 478 f.)

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24 Jun 2015 17:00 #11370 von redchilly
redchilly antwortete auf LKW-Verbotsschild im Ausland
Dein Auszug widerspricht (meiner Meinung) der eigentlichen Definition des Verkehrszeichens!
"ausgenommen Personenkraftwagen" sollte wohl heißen, dass Kraftfahrzeuge zur Personenbeförderung ausgenommen sind.

In meinem (österreichischen) Zulassungsschein steht bei Fahrzeugklasse M (genauer: M1G), was per EU-einheitlicher Definition ein Kraftfahrzeug zur Personenbeförderung ist.
Das bedeutet, dass mein "Spezialkraftwagen/Expeditionsfahrzeug" (Fahrzeugart) ein PKW ist und somit in der (abschließenden und nicht beispielhaften) Aufzählung eingeschlossen ist.

Mein VW Golf ist auch Klasse M1 und bei Fahrzeugart steht "Kombi".
- Obwohl nirgends wörtlich "PKW" angeführt ist, ist er ein PKW!

Ich weiß nicht was in deutschen Zulassungsscheinen angeschrieben ist, aber (ich bin der Meinung) dass die Rechtslage eindeutig ist - Zu unseren Gunsten!

Grüße
Martin

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24 Jun 2015 21:26 #11371 von Letnei
Letnei antwortete auf LKW-Verbotsschild im Ausland
Dieser Eintrag M1 bzw. neuer M1G macht die Österreichische Zulassung auch so dermaßen wertvoll dass es sich lohnt den einen oder anderen Klimmzug dafür zu machen.
Der normale Österreich-Transit-Fahrer ist gut beraten ein M1(G) oder zumindest Wohnmobil eingetragen zu haben denn sonst greifen die LKW Fahrverbote und das ist mindestens unangenehm (Maut) bis exorbitant (Missachtung Fahrverbote) teuer wenn es zu Strafen nach dem Umweltschutzgesetz kommt kann das mal locker höhere 4 stellige Beträge erreichen.
In Österreich kommt es darauf an was in den Papieren steht.
Ich bin mit einem 12M ohne Kabine nur mit Zwischenrahmen am Sonntag im LKW Fahrverbot von der Polizei angehalten worden. Die haben zwar über den M1 Eintrag gestaunt aber außer gute Fahrt wünschen konnten sie nix machen weil in den Papieren alles legal ist.
Sollte es in D anders sein lasse ich es auf eine Klage notfalls bis vor den EUGH ankommen (mein Rechtsschutz deckt das)

LG Thomas

Steyr - Was sonst?!?
Steyr ist wenn er trotzdem fährt!

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25 Jun 2015 09:17 #11377 von tomtom112
tomtom112 antwortete auf LKW-Verbotsschild im Ausland
Hallo,

ich hab seit meiner Zulassung genau diese Fragen auch im Hinterkopf. Was gilt denn nun für mein Sonstiges Kfz Wohnmobil über 2,8 to (bei mir 9,6 to)?

Wann muß man LKW Schilder beachten und wann nicht?

Ich stimme dem Martin zu. Nach EU Definition ist ein Wohnmobil ein Fahrzeug zur Personenbeförderung und damit Klasse M - bei mir M3 (mehr als 5 to). Und damit dürften die LKW Schilder eigentlich nicht gelten.

Sobald irgendwelche Gewichtsbeschränkungen genannt sind würde ich mich schon dran halten.

Noch eine Frage an die Österreicher: Was ist dann mit der GoBox? Kommts da nur auf die Tonnage an oder auf die Fahrzeugklasse. Bei der Anleitung für die GoBox steht "Fahrzeugart einstellen: Bus oder LKW" - Wohnmobil wird nicht genannt?

Gruß
Tom

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25 Jun 2015 09:35 #11378 von redchilly
redchilly antwortete auf LKW-Verbotsschild im Ausland
Hallo Tom,

alles was über 3,5t hat braucht die Go-Box (Art des Fahrzeugs egal)
Der Tarif wird bei Erwerb der Box im Vertrag fixiert (Euro 0-3, bzw 4, bzw 5)
Die Achsen sind je nach aktuellem Gespann direkt auf der Box einzustellen.
Abgebucht wird an den Kontrollstellen, die immer zwischen 2 Ausfahrten situiert sind und den Betrag abbuchen, der für die Wegstrecke zw. den 2 Ausfahrten fällig ist.
Konkret ist es bei uns (Euro 0 und 2 Achsen) 0,211 Eur +20% MwSt = 0,253 Eur/km
Sondermaut wie Tauerntunnel, Brenner usw. werden auch von der Gobox abgebucht.

Grüße Martin

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25 Jun 2015 09:44 #11379 von tomtom112
tomtom112 antwortete auf LKW-Verbotsschild im Ausland
Danke Martin für die Hinweise zur GoBox.

Zu den übrigen Fragen wäre es interessant, wenn wir hier eine Übersicht zusammenbringen würden, was für uns gilt was nicht.

Gruß

Tom

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25 Jun 2015 11:37 #11380 von Hr. Meyr
Hr. Meyr antwortete auf LKW-Verbotsschild im Ausland

Dieser Eintrag M1 bzw. neuer M1G macht die Österreichische Zulassung auch so dermaßen wertvoll dass es sich lohnt den einen oder anderen Klimmzug dafür zu machen.
Der normale Österreich-Transit-Fahrer ist gut beraten ein M1(G) oder zumindest Wohnmobil eingetragen zu haben denn sonst greifen die LKW Fahrverbote und das ist mindestens unangenehm (Maut) bis exorbitant (Missachtung Fahrverbote) teuer wenn es zu Strafen nach dem Umweltschutzgesetz kommt kann das mal locker höhere 4 stellige Beträge erreichen.
In Österreich kommt es darauf an was in den Papieren steht.

LG Thomas


Hallo Thomas,
wie wird denn in Österreich ein Fahrzeug mit dem Eintrag 21(Feld J) 0500(Feld 4), also SO.KFZ WOHNM.UEB.2,8 T in Bezug auf Beschränkungen und Schilder eingestuft?
Viele Grüße, Jürgen

Viele Grüße, Hr. Meyr
(Kiki & Jürgen)

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25 Jun 2015 15:04 #11382 von Weltbummler
Weltbummler antwortete auf LKW-Verbotsschild im Ausland
Go Box
Die Go Box kostet 5 Euro. Am besten fur die Benutzung einen Einzug über Kreditkarte vereinbaren. Man kann auch Guthaben aufladen. Vergisst man dies und hat zuwenig auf der Box, kann es schnell teuer werden.
200-300 Euro Strafe, Selbsterfahrung!

LKW Fahrverbot:
Ich habe dies mal bei der Bezirkshauptmanschaft für Strafsachen in Österreich nachgefragt.
Antwort des Beamten: er kann sich nicht vorstellen dass es in Deutschland anders ist als in Österreich.
In Österreich falle ich mit dem Steyr Sonderkraftfahrzeug M1 in Beschränkungen von
Gewicht und Größe. Ähnlich eines Reisebusses. ZB Fahrverbot über 5 Ton. Höhenbeschränkung 3 Meter.......

Gruß Manfred
Begeisterung ist, was uns beharrlich unser Ziel verfolgen lässt.

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25 Jun 2015 15:16 #11383 von trabuco11
trabuco11 antwortete auf LKW-Verbotsschild im Ausland
Hallo,
der österreichische Beamte darf denken was er will. Aber in Deutschland ist das halt anders geregelt, als im gesamten europäischen Ausland....
Schaut nochmal hier:
www.wohnmobilrent.de/dateien/verkehrsbestimmungen.pdf

In D gelten die LKW-Schilder für alle Fahrzeuge ab 2,8/3,5t unabhängig von der Nutzungsart.
Das ist in den meisten anderen europäischen Ländern anders.
Habe gestern deshalb auch mit dem ADAC telefoniert, und die selbe Info bekommen. Ob das nun vernünftig ist, oder nicht, darüber darf man gerne streiten, aber in D ist das halt nun mal so geregelt. Wer mit einem 7t-WoMo in eine LKW-Verbotszone einfährt und erwischt wird, hat halt Pech.

Auch die Geschwindigkeitsbeschränkungen sind im europ. Ausland komplett unterschiedlich
www.arcd.de/fileadmin/templates/pdf/tempolimits_europa.pdf
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25 Jun 2015 15:47 #11384 von redchilly
redchilly antwortete auf LKW-Verbotsschild im Ausland
Bei dem Verbotsschild (Themenstart) mit dem Zusatz 2,8t hätt ich demnach mit meinem Toyota Landcruiser auch nicht fahren dürfen.
War ein Pkw (gleich wie der Steyr) mit 3t (auch drüber)

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25 Jun 2015 20:58 #11389 von tomtom112
tomtom112 antwortete auf LKW-Verbotsschild im Ausland
@trabuco

Danke für die Liste (pdf) - genau das hab ich gesucht.

Obwohl mir die Argumentation der Österreicher besser gefallen hat..... :evil: :whistle:

Gruß
Tom

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26 Jun 2015 10:25 - 26 Jun 2015 10:29 #11395 von Letnei
Letnei antwortete auf LKW-Verbotsschild im Ausland

Dieser Eintrag M1 bzw. neuer M1G macht die Österreichische Zulassung auch so dermaßen wertvoll dass es sich lohnt den einen oder anderen Klimmzug dafür zu machen.
Der normale Österreich-Transit-Fahrer ist gut beraten ein M1(G) oder zumindest Wohnmobil eingetragen zu haben denn sonst greifen die LKW Fahrverbote und das ist mindestens unangenehm (Maut) bis exorbitant (Missachtung Fahrverbote) teuer wenn es zu Strafen nach dem Umweltschutzgesetz kommt kann das mal locker höhere 4 stellige Beträge erreichen.
In Österreich kommt es darauf an was in den Papieren steht.

LG Thomas


Hallo Thomas,
wie wird denn in Österreich ein Fahrzeug mit dem Eintrag 21(Feld J) 0500(Feld 4), also SO.KFZ WOHNM.UEB.2,8 T in Bezug auf Beschränkungen und Schilder eingestuft?
Viele Grüße, Jürgen


Hallo Jürgen,

ein sonstiges KFZ Wohnmobil :

§ 2. Begriffsbestimmungen
5.
Personenkraftwagen ein Kraftwagen (Z. 3), der nach seiner Bauart und Ausrüstung ausschließlich oder vorwiegend zur Beförderung von Personen bestimmt ist und außer dem Lenkerplatz für nicht mehr als acht Personen Plätze aufweist;
8.
Lastkraftwagen ein Kraftwagen (Z 3), der nach seiner Bauart und Ausrüstung ausschließlich oder vorwiegend zur Beförderung von Gütern oder zum Ziehen von Anhängern auf für den Fahrzeugverkehr bestimmten Landflächen bestimmt ist, auch wenn er in diesem Fall eine beschränkte Ladefläche aufweist, ausgenommen Sattelzugfahrzeuge;
28a.
Wohnmobil ein Fahrzeug der Klasse M1 mit besonderer Zweckbestimmung, das so konstruiert ist, dass es die Unterbringung von Personen erlaubt und mindestens die folgende Ausrüstung umfasst:

Tisch und Sitzgelegenheiten,

Schlafgelegenheiten, die tagsüber auch als Sitze dienen können,

Kochgelegenheiten und

Einrichtungen zur Unterbringung von Gepäck und sonstigen Gegenständen.
Diese Ausrüstungsgegenstände sind im Wohnbereich fest anzubringen, mit Ausnahme des Tisches, der leicht entfernbar sein kann;


Nachdem du kein Lastkraftwagen bist kannst du in Ö alle Fahrverbote die einen LKW im Bild haben ignorieren. Ich hab z.b. gerade ein Verfahren wegen angeblichen zu schnell Fahrens (76 im 60er) in den Nachtstunden (Streckenweise 60) gewonnen weil meine o.g. Argumentationskette ein M1(G) ist kein LKW voll akzeptiert wurde.
Allerdings wenn es andere Beschränkungen als die klassischen 7,5to sind ist es meist eine Brücke oder Engstelle die dir das Vorankommen verwehrt da ist ein bisschen Gespür von Nöten welche man getrost ignorieren kann und welche nicht.
LKW Überholverbote beachte ich Grundsätzlich da habe ich keine Erfahrungswerte dazu.
Und wenn es Geschwindigkeitsbeschränkungen auf unbekannten Straßen sind halte ich mich auch daran oder fahre mit erhöhter Bremsbereitschaft (ich hab die Reifen in einer Kurve schon mal zum Schreien gebracht das brauch ich nicht nochmal)

Das sind meine Verhaltensweisen in Ö da kann ich mich recht schnell herausreden wenn es sein muss...

LG Thomas

Steyr - Was sonst?!?
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Letzte Änderung: 26 Jun 2015 10:29 von Letnei. Grund: noch ein Zitat eingefügt

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26 Jun 2015 10:52 #11397 von redchilly
redchilly antwortete auf LKW-Verbotsschild im Ausland
Ich find es zwar komisch, dass D da einen eigenen Weg geht mit der Bedeutung des Schildes, aber dagegen wird wohl keiner von uns was machen können...
Auf jeden Fall ein fettes Dankeschön für die Aufklärung (pdf)

Was Österreich betrifft:
Wenn bei der Fahrzeugtype irgendwas mit "M" im Zulassungsschein steht, kannst alles mit LKW vergessen, da du ein PKW bist. - Wie auch schon Thomas geschrieben hat.
Allerdings würde ich es mit den allgemeinen Verboten nicht "mit Gespür" interpretieren wie Thomas meint, sondern es einfach beachten, denn die Strafen für LKW, bzw. große Fahrzeuge sind in Ö wesentlich höher, als die PKW-Tarife. Davon abgesehen unterscheidet der handgeschlagene Tunnel in seiner Durchfahrtshöhe über der Straße nicht ob du ein LKW oder PKW bist

Es gibt auch sehr viele Zusatztafeln wie zB.
"ausgenommen Ziel- und Quellverkehr"
"ausgenommen Zustelldienste"
"ausgenommen Anrainer"
...
für den Fall der Fälle schadet es nicht, bei Anhaltung, eine konkrete Adresse, o.ä. in diesem Bereich parat zu haben um die Einfahrt begründen zu können. - Das kann die Geldbörse ungemein schonen!

Noch 2 konkrete Beispiele im Bereich Kärnten/Slowenien, die wir letzte Woche ausprobiert haben:
Loibelpass und Seebergsattel (beides Bergstraßen mit Grenzübergang) haben beide ein LKW-Fahrverbot. - lt. schriftlicher Auskunft der Exekutive dürfen wir (als "M") jedoch fahren B)
Falls sich jemand die Maut vom Karawankentunnel sparen möchte...

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26 Jun 2015 13:06 #11398 von Weltbummler
Weltbummler antwortete auf LKW-Verbotsschild im Ausland
Hier handelt es sich auch um eine gewichtsbeschränkung und hat nichts mit LKW oder Womo zu tun!

Gruß Manfred
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26 Jun 2015 14:10 - 26 Jun 2015 14:11 #11399 von Gregorix
Gregorix antwortete auf LKW-Verbotsschild im Ausland
Also Gspür braucht man in Österreich dafür nicht:
Wenn steht "für LKW" oder das LKW Piktogram drauf ist, dann gilt es nur für LKW und du kannst es mit dem Womo ignorieren.

Wenn nur das Gewicht oder länge/breite/höhe angegeben ist und kein LKW Piktogram, dann gilt es für alle Kfz. etwaige Ausnahmen sind mittels Zusatztafel im Einzelfall angeschrieben
Letzte Änderung: 26 Jun 2015 14:11 von Gregorix. Grund: tippfehler

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26 Jun 2015 14:26 #11401 von Letnei
Letnei antwortete auf LKW-Verbotsschild im Ausland
Das mit Gespür war auf Erweiterungen wie z.b. LKW über 10to oder ähnliches gemünzt nicht für allgemeine Ver- / Gebotstafeln, die sind auch bei uns einzuhalten.

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