Hallo Gerhard,
bei mir ist da kein Problem, aber wenn ein Tandemanhänger dann irgendwo auf der Autobahn parkt, dann weiß auf einmal jeder ganz genau Bescheid, wie es hätte sein sollen.
Bezüglich der Heckträger etc. habe ich mich auch mal beim Prüfer erkundigt, weil ich bei meinem anderen LKW eine Super Tenere dran hängen hatte, aber da wurde mir mehrfach gesagt, dass das als Ladung gelte und keiner gesonderen Abnahme bedürfe. Bei Zwischenrahmen kommt es auch auf die Prüfer an, kenne auch Fälle, wo geröntgt werden musste. Ist eben alles eine Grauzone und solange nichts bricht und kein Schaden entsteht, interessiert das auch keinen. Auf Treffen sieht man ja doch so einige Konstruktionen (natürlich nicht bei uns), wo man schon denkt.......naja......
Bei einer AHK ist es definitiv keine Grauzone und meines bisherigen Wissens, darf die nur mit Prüfziffer oder Gutachten dran.
Richtig ist, dass man immer die Möglichkeit der 19.2er-Abnahme hat, die ist aber meines Wissens immer exorbitant teuer, so dass es sich leider für einen Privatmann nicht lohnt, da man dann doch was kaufen kann.
Aber klär mich gerne auf, wenn du da Erfahrungen hast. Hätte auch noch ein paar Felgen......für die das auch interessant wäre bzw. meine halbe Garage ist mit solchen Dingen voll
Grüße felix