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LKW-Verbotsschild im Ausland

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LKW-Verbotsschild im Ausland

05 Mai 2015 14:06
#10860

Jetzt habe ich da nochmal einen neuen thread...
Dieses LKW-VerbotsSchild... in Deutschland gilt das ja für alles ab 3,5t.
In Öschiland allerdings nur für LKW's im Güterverkehr, also nicht für Womo/So.KfZ.

Aaber wie sieht das denn im übrigen europäischen Transitbereich aus?
Also Frankreich, Spanien, Italien, Schweiz, öhm Dänemark?
Weiß das jemand?

MfG
Kilian

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  • redchilly
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Re: LKW-Verbotsschild im Ausland

24 Juni 2015 14:36 - 24 Juni 2015 14:39
#11364
Hallo Kilian,

hätte mich jetzt sehr gewundert, wenn es bei euch in D eine andere Bedeutung hätte als bei uns in Ö.
lt. folgender Internetrecherche darfst in D auch mit den Womo fahren...
verkehrszeichen.kfz-auskunft.de/verkehrs...schriftzeichen3.html
Zitat:
Verbot für Kraftfahrzeuge mit einem Zulässigen Gesamtgewicht über 3,5t, einschließlich ihrer Anhänger, und Zugmaschinen, ausgenommen Personenkraftwagen und Kraftomnibusse

Also gleich wie in A!
Aber ich (als "Öschiländer") möchte ja keinen Deutschen über die Bedeutung der deutschen Verkehrszeichen belehren. Noch dazu wenn das der Hr.Google nach 10 Sekunden Suche ausspuckt...
:P

Für die Schweiz hab ich folgende Definition gefunden: "Fahrverbot für Lastwagen"
da unser Gefährt nicht für den Lasttransport bestimmt ist, wird die Tafel die gleiche Bedeutung wie in A und D haben. Evtl. kann das aber noch jemand bestätigen.

Infos für weitere Länder wären toll! - Würde mich auch interessieren
Letzte Änderung: 24 Juni 2015 14:39 von redchilly.
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  • redchilly
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Re: LKW-Verbotsschild im Ausland

24 Juni 2015 14:57
#11365
Wenn ich schon dabei bin... ;)

Italien:
it.wikipedia.org/wiki/Segnaletica_stradale_nel_Regno_Unito
Zitat:
Vieta il transito ai veicoli da trasporto non adibiti al trasporto di persone ...

Da ein Womo ein PKW ist - nach meiner Interpretation - gleichbedeutend!

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Re: LKW-Verbotsschild im Ausland

24 Juni 2015 16:26
#11368
Moin,

jetzt gilt es noch die feine Differenzierung zwischen WOMO / SoKFZ und LKW der nicht im Güterverkehr sondern im Transport einer Wohnkabine unterwegs ist. Irgendwie bin ich geneigt mich damit eher an die LKW-Regeln zu halten. Oder wie handhabt Ihr das?

Gruss Dirk
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  • trabuco11
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Re: LKW-Verbotsschild im Ausland

24 Juni 2015 16:35
#11369
redchilly schrieb: Hallo Kilian,

hätte mich jetzt sehr gewundert, wenn es bei euch in D eine andere Bedeutung hätte als bei uns in Ö.
lt. folgender Internetrecherche darfst in D auch mit den Womo fahren...
verkehrszeichen.kfz-auskunft.de/verkehrs...schriftzeichen3.html
Zitat:
Verbot für Kraftfahrzeuge mit einem Zulässigen Gesamtgewicht über 3,5t, einschließlich ihrer Anhänger, und Zugmaschinen, ausgenommen Personenkraftwagen und Kraftomnibusse

Da muss ich Dir leider widersprechen!
Wohnmobile und SoKfZ sind KEINE Personenkraftwagen. Das Verbotsschild 277 gilt in D für alle Fahrzeuge deren ZGGew. >2,8t liegt!

Schaust du hier:
www.verkehrslexikon.de/Texte/Wohnmobil02.php
Beim Zeichen 277 StVO gilt das Überholverbot - nach dem ausdrücklichen Wortlaut der StVO - für Kfz mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 2,8 t, einschließlich ihrer Anhänger, und von Zugmaschinen, ausgenommen lediglich Pkw und Kraftomnibusse. Es handelt sich hier um eine abschließende und nicht nur beispielhafte Aufzählung der Ausnahmen. Da das Wohnmobil nicht unter die ausgenommenen Fahrzeugkategorien fällt, bedeutet dies, daß unter das Überholverbot von Zeichen 277 StVO alle Wohnmobile fallen, deren zulässiges Gesamtgewicht mehr als 2,8 t beträgt (Jagusch/Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 32. Aufl., 1993, § 41 StVO Rdnr. 248 zu Zeichen 277 und §18 StVO Rdnr. 19 sowie §23 StVZO Rdnr. 18; OLG Braunschweig DAR 1993, 478 f.)

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  • redchilly
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Re: LKW-Verbotsschild im Ausland

24 Juni 2015 17:00
#11370
Dein Auszug widerspricht (meiner Meinung) der eigentlichen Definition des Verkehrszeichens!
"ausgenommen Personenkraftwagen" sollte wohl heißen, dass Kraftfahrzeuge zur Personenbeförderung ausgenommen sind.

In meinem (österreichischen) Zulassungsschein steht bei Fahrzeugklasse M (genauer: M1G), was per EU-einheitlicher Definition ein Kraftfahrzeug zur Personenbeförderung ist.
Das bedeutet, dass mein "Spezialkraftwagen/Expeditionsfahrzeug" (Fahrzeugart) ein PKW ist und somit in der (abschließenden und nicht beispielhaften) Aufzählung eingeschlossen ist.

Mein VW Golf ist auch Klasse M1 und bei Fahrzeugart steht "Kombi".
- Obwohl nirgends wörtlich "PKW" angeführt ist, ist er ein PKW!

Ich weiß nicht was in deutschen Zulassungsscheinen angeschrieben ist, aber (ich bin der Meinung) dass die Rechtslage eindeutig ist - Zu unseren Gunsten!

Grüße
Martin

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Re: LKW-Verbotsschild im Ausland

24 Juni 2015 21:26
#11371
Dieser Eintrag M1 bzw. neuer M1G macht die Österreichische Zulassung auch so dermaßen wertvoll dass es sich lohnt den einen oder anderen Klimmzug dafür zu machen.
Der normale Österreich-Transit-Fahrer ist gut beraten ein M1(G) oder zumindest Wohnmobil eingetragen zu haben denn sonst greifen die LKW Fahrverbote und das ist mindestens unangenehm (Maut) bis exorbitant (Missachtung Fahrverbote) teuer wenn es zu Strafen nach dem Umweltschutzgesetz kommt kann das mal locker höhere 4 stellige Beträge erreichen.
In Österreich kommt es darauf an was in den Papieren steht.
Ich bin mit einem 12M ohne Kabine nur mit Zwischenrahmen am Sonntag im LKW Fahrverbot von der Polizei angehalten worden. Die haben zwar über den M1 Eintrag gestaunt aber außer gute Fahrt wünschen konnten sie nix machen weil in den Papieren alles legal ist.
Sollte es in D anders sein lasse ich es auf eine Klage notfalls bis vor den EUGH ankommen (mein Rechtsschutz deckt das)

LG Thomas
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Re: LKW-Verbotsschild im Ausland

25 Juni 2015 09:17
#11377
Hallo,

ich hab seit meiner Zulassung genau diese Fragen auch im Hinterkopf. Was gilt denn nun für mein Sonstiges Kfz Wohnmobil über 2,8 to (bei mir 9,6 to)?

Wann muß man LKW Schilder beachten und wann nicht?

Ich stimme dem Martin zu. Nach EU Definition ist ein Wohnmobil ein Fahrzeug zur Personenbeförderung und damit Klasse M - bei mir M3 (mehr als 5 to). Und damit dürften die LKW Schilder eigentlich nicht gelten.

Sobald irgendwelche Gewichtsbeschränkungen genannt sind würde ich mich schon dran halten.

Noch eine Frage an die Österreicher: Was ist dann mit der GoBox? Kommts da nur auf die Tonnage an oder auf die Fahrzeugklasse. Bei der Anleitung für die GoBox steht "Fahrzeugart einstellen: Bus oder LKW" - Wohnmobil wird nicht genannt?

Gruß
Tom

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Re: LKW-Verbotsschild im Ausland

25 Juni 2015 09:35
#11378
Hallo Tom,

alles was über 3,5t hat braucht die Go-Box (Art des Fahrzeugs egal)
Der Tarif wird bei Erwerb der Box im Vertrag fixiert (Euro 0-3, bzw 4, bzw 5)
Die Achsen sind je nach aktuellem Gespann direkt auf der Box einzustellen.
Abgebucht wird an den Kontrollstellen, die immer zwischen 2 Ausfahrten situiert sind und den Betrag abbuchen, der für die Wegstrecke zw. den 2 Ausfahrten fällig ist.
Konkret ist es bei uns (Euro 0 und 2 Achsen) 0,211 Eur +20% MwSt = 0,253 Eur/km
Sondermaut wie Tauerntunnel, Brenner usw. werden auch von der Gobox abgebucht.

Grüße Martin

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Re: LKW-Verbotsschild im Ausland

25 Juni 2015 09:44
#11379
Danke Martin für die Hinweise zur GoBox.

Zu den übrigen Fragen wäre es interessant, wenn wir hier eine Übersicht zusammenbringen würden, was für uns gilt was nicht.

Gruß

Tom

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  • Hr. Meyr
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Re: LKW-Verbotsschild im Ausland

25 Juni 2015 11:37
#11380
Letnei schrieb: Dieser Eintrag M1 bzw. neuer M1G macht die Österreichische Zulassung auch so dermaßen wertvoll dass es sich lohnt den einen oder anderen Klimmzug dafür zu machen.
Der normale Österreich-Transit-Fahrer ist gut beraten ein M1(G) oder zumindest Wohnmobil eingetragen zu haben denn sonst greifen die LKW Fahrverbote und das ist mindestens unangenehm (Maut) bis exorbitant (Missachtung Fahrverbote) teuer wenn es zu Strafen nach dem Umweltschutzgesetz kommt kann das mal locker höhere 4 stellige Beträge erreichen.
In Österreich kommt es darauf an was in den Papieren steht.

LG Thomas

Hallo Thomas,
wie wird denn in Österreich ein Fahrzeug mit dem Eintrag 21(Feld J) 0500(Feld 4), also SO.KFZ WOHNM.UEB.2,8 T in Bezug auf Beschränkungen und Schilder eingestuft?
Viele Grüße, Jürgen
Viele Grüße, Hr. Meyr
(Kiki & Jürgen)

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Re: LKW-Verbotsschild im Ausland

25 Juni 2015 15:04
#11382
Go Box
Die Go Box kostet 5 Euro. Am besten fur die Benutzung einen Einzug über Kreditkarte vereinbaren. Man kann auch Guthaben aufladen. Vergisst man dies und hat zuwenig auf der Box, kann es schnell teuer werden.
200-300 Euro Strafe, Selbsterfahrung!

LKW Fahrverbot:
Ich habe dies mal bei der Bezirkshauptmanschaft für Strafsachen in Österreich nachgefragt.
Antwort des Beamten: er kann sich nicht vorstellen dass es in Deutschland anders ist als in Österreich.
In Österreich falle ich mit dem Steyr Sonderkraftfahrzeug M1 in Beschränkungen von
Gewicht und Größe. Ähnlich eines Reisebusses. ZB Fahrverbot über 5 Ton. Höhenbeschränkung 3 Meter.......
Gruß Manfred
Begeisterung ist, was uns beharrlich unser Ziel verfolgen lässt.

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