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file Frage H- Zulassung / 11.5 to

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18 Nov 2016 17:24 #18569 von die schobis
H- Zulassung / 11.5 to wurde erstellt von die schobis
Hallo zusammen ,
Es ist geschafft heute habe ich nach 3 Std Zulassungstelle und div. Gesprächen mit verschiedenen wichtigen die H- Zulassung erhalten ,
Auch konnte ich erwirken , das ich eine Zulassung mit 11,5 to und keine Einschränkung bzgl. des Sonntags / Feiertags Fahrverbot bekomme
Soll heißen ich darf FAHREN AUCH AM SONNTAG

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18 Nov 2016 19:10 - 18 Nov 2016 19:12 #18571 von Daktari
Daktari antwortete auf H- Zulassung / 11.5 to
Ups
Fehler gemacht
Letzte Änderung: 18 Nov 2016 19:12 von Daktari.

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18 Nov 2016 19:11 #18572 von Daktari
Daktari antwortete auf H- Zulassung / 11.5 to
Sehr gut! Glückwunsch!
Jetzt könnt ihr auch in Umweltzonen fahren denn jetzt ist er sauber.:)
Gruß Norbert

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18 Nov 2016 20:14 #18573 von askari01@online.de
askari01@online.de antwortete auf H- Zulassung / 11.5 to
Auch von mir einen Glückwunsch.
Ich war vor drei Tagen beim Tüv, eine H-Zulassung wurde gleich verneint, weil sich das Fahrzeug nicht im Originalzustand befindet. Ist halt noch kein Hilfsrahmen und auch keine Wohnkabine drauf und somit ein Neuaufbau.

VG Uwe

Fahrzeug: Steyr 12m18, Baujahr 1986 / Kabine: Shelter Zeppelin FM 2
Was ein Schmied kann, kann nur ein Schmied

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18 Nov 2016 21:16 #18576 von DaMehringa
DaMehringa antwortete auf H- Zulassung / 11.5 to
Hey Gerhard,
gratuliere, Bayern ist ja nicht gerade das einfachste Pflaster. Da werd ich doch mal deine Überredungskünste strapazieren müssen, wenns so weit ist :lol: ;)
Gruß
Bernd

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19 Nov 2016 08:45 #18579 von nouz
nouz antwortete auf H- Zulassung / 11.5 to
Moin,

willkommen im Club. Langsam werden es ja einige hier.

Gruß Dirk

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19 Nov 2016 08:58 #18581 von Weltbummler
Weltbummler antwortete auf H- Zulassung / 11.5 to
@schobis
Ich kenne mich nicht mit H Zulassung aus!
Es bleibt eine LKW Zulassung mit allen Einschränkungen für LKW richtig?
In deinem Fall ausgenommen das Sonntag und Feiertag Fahrverbot?
Wie sieht das z.B mit LKW Fahrverboten sonn und Feiertags außerhalb Deutschlands aus?

In Österrich kannst zB mit Wohnmobil Zulassung über all fahren wo LKW Fahrverbote sind. Du hast nur die Gewichts oder Größen Beschränkung!

Manfred

Gruß Manfred
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19 Nov 2016 09:05 #18583 von nouz
nouz antwortete auf H- Zulassung / 11.5 to
Achja das hatte ich irgendwie überlesen. Wie ist denn das dokumentiert mit der Freigabe an Sonntagen? Im Fahrzeugschein? Und mit welcher Begründung? Bin zwar 7,5 to. aber interessieren würde mich das schon mal.

Gruß Dirk

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19 Nov 2016 09:17 #18584 von pistenjaeger1802
pistenjaeger1802 antwortete auf H- Zulassung / 11.5 to
Hallo Manfred,
wie in Österreich ist es auch in Deutschland so, dass man mit einem Lkw über
7,5 t sowie Lkw mit Anhänger (unabhängig vom Gewicht) an Sonn- u. Feiertagen nicht fahren darf. Maßgebend ist der Eintrag "LKW" im Fahrzeugschein.
Zum H-Kennzeichen:
Mit einem H-Kennzeichen können Fahrzeuge ausgestattet werden, die älter als 30 Jahre und im guten Zustand sind, sprich Oldtimer. Laut Gesetz sind Oldtimer Fahrzeuge, die vor mindestens 30 Jahren erstmals in Verkehr gekommen sind, weitestgehend dem Originalzustand entsprechen, in einem guten Erhaltungszustand sind und zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen.
Vorteile von H-Kennzeichen sind:
-günstigere Kfz-Steuer
-preiswerter Kfz-Versicherungsschutz
-Autos dürfen ohne Katalysator gefahren werden.
-Umweltzonen dürfen passiert werden.

Manfred, gibt es in Österreich keine Oldtimerzulassung?

Lg, auch an Sima,
Bodo

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19 Nov 2016 09:20 #18585 von pistenjaeger1802
pistenjaeger1802 antwortete auf H- Zulassung / 11.5 to
Hallo Dirk,
ich denke, dass bei den Schobis mit Sicherheit nicht "LKW" im Fahrzeugschein vermerkt ist, sondern irgendeine andere Fahrzeugart.
Gruß Bodo

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19 Nov 2016 14:05 #18594 von Weltbummler
Weltbummler antwortete auf H- Zulassung / 11.5 to
Hallo Bodo
Natürlich gibt es Oldtimer Zulassung in Österreich!
Hat aber nichts mit Umweltfonds zu tun (noch nicht)!
Bei LKW weiß ich garnichts wie dies hier gehandhabt ist.

Darum meine Frage: wie sieht es mit dieser in D Oldtimer zulassung in allen anderen Staaten aus wo wie in Österreich LKW Beschränkungen sind! Speziell über 7.5 Ton.

Die Gesetze sind ja nicht gleich in den EU Staaten. Wie ich gehört habe dürft ihr in Deutschland mit Wohnmobil über (über 7.5 Ton) auch nicht bei LKW Fahrverbote fahren. In Österreich darf man dies schon und unterliegt nur Gewichts oder Größen Beschränkungen. So wie ein Autobus dort auch fahren darf.
Wir haben in A auch (noch) nicht eure Umweltzonen!

Darum interessiert es mich und würde mich gerne belehren lassen!

Gruß
Manfred

Gruß Manfred
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19 Nov 2016 17:54 - 20 Nov 2016 11:07 #18598 von die schobis
die schobis antwortete auf H- Zulassung / 11.5 to
SERVUS Steyr Freunde !
der Wortlaut in dem vom Landratsamt ausgestellten Schreiben mit Amtlichem Stempel :
SONNTAGSFAHRVERBOT :
Das SONNTAGSFAHRVERBOT ist nach Paragr.30 Abs.3 StVO dann anzuwenden,wenn an Sonn u.Feiertagen ...... bla bla bla.
Mit einem LKW über 7,5 t .......
So nun kommt der wichtige Teil .
Auf den Eintrag im FZ - Schein kommt es insoweit nicht an .Der Eintrag als LKW im FZ Schein kann zwar indizwirkung haben letztlich ist entscheidend ob das FZ für Güterbeförderung geeignet ist
Das FZ mit dem Amtl. Kennz......Und Fahrgestellnr. ..... hat einen Flexiblen Kofferaufbau , ist das FZ mit einem Koffer zu Wohnzweken ausgerüstet,unterliegt es nicht dem sonntagsfahrverbot nach Paragraph ....bla bla StVO ..
Für den Rüstzustand KOFFER ZU WOHNZWECKEN ist eine Ausnahmegenehmigung NICHT erforderlich .
Wer es im Orginal gemailt haben möchte soll mir bitte eine e Mail senden dann sende ich es zu !
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Letzte Änderung: 20 Nov 2016 11:07 von die schobis.

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19 Nov 2016 17:56 #18599 von die schobis
die schobis antwortete auf H- Zulassung / 11.5 to
Ups soll natürlich heißen.... (ob das Fahrzeug )

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19 Nov 2016 17:58 #18600 von die schobis
die schobis antwortete auf H- Zulassung / 11.5 to
WOHNZWECKEN

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19 Nov 2016 19:01 #18602 von pistenjaeger1802
pistenjaeger1802 antwortete auf H- Zulassung / 11.5 to
Hi Manfred,
auch in Deutschland darfst Du mit Wohnmobilen über 7,5 t an Sonn- und Feiertagen fahren.
Und so wie die Schobis (Vornamen weiß ich leider nicht) schreiben gilt das Fahrverbot nur für Lkw. In seinem Fall wurde die Güterbeförderung verneint und als Koffer für Wohnzwecke deklariert.
Würde mich doch noch interessieren, ob jetzt in den Papieren Lkw steht, oder Sonstiges Fahrzeug mit Koffer für Wohnzwecke.
Danke.
LG
Bodo

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19 Nov 2016 19:49 #18603 von die schobis
die schobis antwortete auf H- Zulassung / 11.5 to
Hallo Manfred ,
Im FZ - Schein steht schon LKW
LG Gerhard
Die Schobis

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19 Nov 2016 21:23 #18604 von Sid
Sid antwortete auf H- Zulassung / 11.5 to
Hallo,
ich hab da mal so ein paar Texte gefunden. Ich finde sie recht aufschluss- und hilfreich:

Laut Verwaltungsvorschrift zu § 30 (3)StVO sind folgende Fahrzeuge nicht betroffen:
LKW, bei denen die zu befördernden Güter das Inventar der Fahrzeuge sind, z.B. Film- und Ausstellungsfahrzeuge

Lkw sind Kraftfahrzeuge, die nach Bauart und Einrichtung zur Beförderung von Gütern bestimmt sind. Nach der Rechtsprechung kommt es auf die tatsächliche Beschaffenheit und Nutzung des Fahrzeugs und nicht auf die Bezeichnung in den Kfz-Papieren an (ständige Rechtsprechung, vgl. Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 22.08.2005 - 1 Ss OWi 272/05; Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 23.07.2003 - 1 ObOWi 219/03).

Gruß
Joachim

Es ist ein Steyr...!
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20 Nov 2016 10:36 #18606 von die schobis
die schobis antwortete auf H- Zulassung / 11.5 to
Servus Joachim,
Genau das Urteil vom 23.07 ( Sprinter Urteil ) ist auch in meiner Befreiung aufgeführt.

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