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file Frage Ablastung auf 7,49t - Möglich oder nicht

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28 Apr 2016 19:05 #15491 von Kimbaland
Nabend zusammen,

unser Steyr wiegt mit ausgebautem Shelter auf einem Hilfsramen, mit Reserverad, 400 Litern Wasser, 10 KG Gas, 180 Litern Diesel 7520 KG leer.
Der TÜV wollte zur Zulassung als Womo 20% Zuladung eintragen.
Also haben wir jetzt ein Wohnmobil mit 9200 KG Gesamtmasse.
Leider haben wir noch nicht reisefertig gewogen.

Für uns ist der Vorteil dieser Zulassung: ordentliche Zuladung, kein Sonn- und Feiertagsfahrverbot.
Einen UFS haben wir nicht.

Beste Grüße

Kim

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28 Apr 2016 19:45 #15493 von Daktari
Hallo Zusammen
Meine Eintragung, als So. Kfz Begleitf..., und die Ablastung hat die Firma Aigner gemacht.
Im Fahrzeugschein Leergewicht 6350 kg (war noch mit Pritsche, Plane und orig. Tank), Abgelastet auf 7,49 t. Wichtig ist das die Zulässige Gesamtmasse, 11,5 t, im Fahrzeugschein nicht ausgetragen wird.
Ich könnte jetzt auch ein neues Leergewicht von ca. 5,7 t (mit 180 l, 400l Tank und Hilfsrahmen) eintragen lassen, möchte aber keine schlafenden Hunde wecken.
Reisefertig bin ich bei ca. 8,4t mit komplett ausgeschlachtetem Shelter Fm2 und leichtem Innenausbau.
Ich möchte noch anmerken das das Fahrzeug technisch nicht überladen ist, da die Bremsanlage, Achsen Federn Dämpfer u. Reifen,für 11,5 t und zusätzlicher Anhängelast ungebremst von 750 kg aus gelegt ist. :)
Ich habe auch den alten 2er und deshalb kein Problem damit etwas überladen zu sein. :)
Und über Fahrqualität u. können entscheidet nicht der Führerschein! ;)
LG Norbert

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28 Apr 2016 20:59 - 28 Apr 2016 21:39 #15494 von Latebraker
Latebraker antwortete auf Ablastung auf 7,49t - Möglich oder nicht
Hallo zusammen,

Aufgrund mangelnden Interesses an Diskussionen mit den Rennleitungen dieser Welt hatte ich mich von vornherein dazu entschlossen, eine Ablastung auf 7,49 t nicht anzustreben.
Mein STEYR mit ausgebautem FMII-Shelter (Zeppelin) auf eigens konstruiertem und hergestelltem Hilfsrahmen, 300 l Wasser und 345 l Diesel weist folgende Massen auf:

Leermasse laut Wiegung: 7.980 kg
Eingetragene Leermasse: 8.155 kg
Zulässige Gesamtmasse: 9.600 kg

Das Fahrzeug verfügt über einen dritten Sitz auf dem Motortunnel, die Möbel im Aufbau sind in 15 mm Birke Multiplex realisiert. Die Möbelplatten im Sichtbereich sind HPL-beschichtet.

Beste Grüße,

Jo
Letzte Änderung: 28 Apr 2016 21:39 von Latebraker. Grund: Typo-Korrektur

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28 Apr 2016 22:08 #15497 von Gilly
Hallo Jo,
wenn du mit dem, wie es ist zufrieden bist, dann ist doch alles gut.

Als was ist dein Steyr zugelassen.
Warum must du da groß diskutieren wegen einer Anlastung?


Gruß,
Gerhard

The STEYR keeps what a M A N promises.

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28 Apr 2016 22:24 #15498 von Latebraker
Latebraker antwortete auf Ablastung auf 7,49t - Möglich oder nicht

Hallo Jo,
wenn du mit dem, wie es ist zufrieden bist, dann ist doch alles gut.

Als was ist dein Steyr zugelassen.
Warum must du da groß diskutieren wegen einer Anlastung?


Gruß,
Gerhard


Hallo Gerhard,

meine Angaben habe ich themenspezifisch für die Allgemeinheit veröffentlicht. Mit den Gewichten bin ich absolut zufrieden, insbesondere, wo ich mich vor dem Ausbau explizit dazu entschieden hatte, mich nicht an einer zGm i. H. v. 7,49 t zu orientieren.

Die Entscheidung basierte darauf, dass ich in Kontrollen eben keine Diskussionen wegen latenter Überladung führen möchte. Im Übrigen kann ich bestätigen, dass es überaus hilfreich ist, grundsätzlich eine "technisch mögliche zGm. von 11.500 kg" in den Papieren eintragen zu lassen.

Mein Fahrzeug ist als WoMo zugelassen. Das ist im Unterhalt zwar etwas teurer, aber es gibt keine Fahrverbote. Somit ist in jeder Hinsicht stressfreies Reisen möglich B) ...

Beste Grüße,

Jo

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29 Apr 2016 08:32 #15503 von tomtom112

Und über Fahrqualität u. können entscheidet nicht der Führerschein! ;)
LG Norbert


Hallo Norbert,

daß sehe ich schon auch so, aber ich bin der Meinung das man in der Fahrschule zum LKW Führerschein doch einiges lernt, von dem beim PKW Schein überhaupt nicht die Rede ist.

Z.B. das Thema Bremsen, Motorbremse etc.

In einem anderen Thread hab ich mal was gelesen, daß jemand sine Motorbremse ausbauen wollte :ohmy:
Oder im allrad-forum hört man immer wieder, daß Leute unten am Berg mit glühenden Bremsen ankommen.

Woher kommt sowas? Ganz einfach, weil die Leute es nicht gelernt haben und nicht wissen können, daß es beim LKW halt doch etwas anders ist. Und da gibt es viele Dinge mehr.

Natürlich gibt es Leute, die kennen sich mit dem 3er 10x besser aus, als Leute die den 2er haben. Das bestreite ja gar nicht. Aber ein LKW ist etwas anderes als ein PKW. Und wenn man nichts über das Fahren eine LKW lernen müsste, frage ich mich, warum soviel in der Ausbildung gefordert wird? Nur um ein Gesetz zu erfüllen? Ich glaube es macht schon Sinn.

Und darum gehts mir. Nicht um das perfektionierte Fahren, das lernt man durch üben und nicht in der Fahrschule.

Außedem hatte skyfly glaub ich geschrieben, der Thread soll Neulingen ein Nachschlagewerk sein um festzustellen was geht und was nicht. Und ich finde man sollte das nicht abtun. Wer einen LKW fährt, mit Trickserei ablastet und keinen LKW Schein hat, ist eindeutig illegal unterwegs. Da braaucht man nicht drum rumreden.

Und wehe es passiert was und man gerät an den Falschen.

Ich finde das sollte jedem klar sein. Nur "überladen" ist wohl eher nicht so schlimm, denn das Fahrzeug kann es ja. Im anderen Fall kann es böse enden.

Gruß
Tom

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29 Apr 2016 10:29 #15505 von skyfly
Hallo zusammen,
danke schon mal für die Beiträge.

Was haben wir bisher:
Das geänderte, also das abgelastete zulässige Gesamtgewicht (Zulassungsbescheinigung Teil I „F1, F2“) darf nicht weniger als 125 % des unter „G“ eingetragenen Leergewichts betragen.
weitweg: aber in Deutschland ist das Verhältnis von 125 % von zlGM. zum Leergewicht keine bindende Pflicht. Das ist lediglich als Empfehlung für die beteiligten Organe zu verstehen (soll, nicht muss).

Zulassungsarten:
LKW für ATL (AusTauschbaren Ladungsträger) – Sonntagsfahrverbot
LKW mit Wechselaufbau (vermutlich gleich mit LKW für ATL (AusTauschbaren Ladungsträger)
Sonstige, (18, 9000) – kein Sontagsfahrverbot
Spezialkraftfahrzeug / M1G mit dem Zusatz "Expeditionsfahrzeug mit Wohneinrichtung"
SoKFZ WOMO – kein Sontagsfahrverbot
So. Kfz Begleitf.

Bisherige Leergewichte -> aktuelles Gewicht:
5600kg -> ???
6870kg -> 7,49t
??? -> ca. 9,5t
5735kg -> ???
6350kg -> 7110kg (mit Shelter, reisefertig)
7520kg -> 9200kg
6350 kg -> 8,4t
8155 kg -> 9600kg

aktuelles Fazit
Somit kann man es schaffen als LKW oder WOMO unter die 7,49t zu kommen. Allerdings muss man während dem Umbau auf die Leichtbauweise achten und muss sich im Komfort einschränken (Menge der Flüssigkeiten, Verzicht auf zusätzliche Anbauten wie Heckträger usw.)
Vielleicht gibt es einen Unterschiedlich ob man zuerst ablastet und danach das WOMO einträgt oder ob dies in einem Zuge passiert?

Hinweis von meiner Seite:
Grundsätzlich würde ich jedem Empfehlen diese 7,49t dann tatsächlich nicht zu überschreiten. Dies könnte in D als Steuerbetrug, und im Falle eines Unfalls mit Verletzten oder Todesopfern zu massiven Problemen seitens der Versicherung führen.
Bußgeldauszug:
Schon ab einer Überschreitung des zugelassenen Gesamtgewichts von mehr als 5 Prozent müssen die LKW-Fahrer und Halter mit 80 bis 140 Euro Bußgeld und 1 Punkt in der Flensburger Sünderkartei rechnen. Mit zunehmender Überladung steigt das Bußgeld auf maximal 425 Euro, insbesondere wenn eine Gefährdung durch das verkehrsrechtliche Falschverhalten erzielt wird. Der Gesetzgeber hat in Bezug auf Delikte wie Auto überladen, Anhänger überladen oder eine Überladung vom Wohnmobil einen Toleranzbereich von 2% des Gesamtgewichtes festgelegt.
Wobei hier darauf zu achten ist das der Fahrer und der Halter ein getrenntes Bussgeld erhalten.

Gerne könnt Ihr noch weiter Daten bekanntgeben um das Bild zu vervollständigen.
Insbesondere interessant sind die verschiedenen Zulassungsarten und die damit verbundenen Einschränkungen.

Aktuelles Spassmobil: kaputer Steyr 10S18 :-(

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29 Apr 2016 14:39 #15511 von nouz
Moin,

Hinweis: der Toleranzbereich von 2% gilt auch für LKW.

Gruß Dirk

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29 Apr 2016 17:31 #15515 von Gilly
Hallo,
die 125% werden aber nur bei LKW der zum Transport von Gütern geeignet ist angewendet.
Das Sontags-Fahrverbot, gilt auch nur ab 7,5t und auch nur für den Transport von Gütern. Zugmaschinen ohne Aufleger u.w. dürfen Sontags fahren.
Ausnahmen gibt es ohne Ende, sie müssen nur bekannt sein. ;)

Gruß,
Gerhard

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04 Mai 2016 13:18 #15606 von skyfly
Hier noch eine Anmerkung von TomTom112 die ich in einem anderen Thema "Ladeluftkühler - TÜV Abnahme" gefunden habe:

Gleiches gilt übrigens mit der Überladung der abgelasteten Fahrzeug. Der Jurist sagt hierzu, wenn der Halter wissentlich das Risiko für die Versicherung über längere Zeit erhöht (und von einem 9,5 to geht offensichtlich mehr Risiko aus als von einem 7,49 to - allein schon wenn der Halter keine Ausbildung zum Führen von LKW hat), kann die Versicherung ganz oder teilweise von der Leistungspflicht bei der Kasko frei werden und bei der Haftpflicht einen Regressanspruch haben.

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13 Okt 2016 16:47 #17895 von skyfly
Ergänzung zum Thema:
Nachdem ich nun meinen kompletten Aufbau zum Schrotthändler gefahren habe, komme ich auf 4780 kg.
Ohne Zwischenrahmen aber mit Doppelbereifung und einem halb vollen Tank. Mal sehen was ich mit dem Gewicht anfangen kann.

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