Klappbarer Unterfahrschutz
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Re: Klappbarer Unterfahrschutz
09 Jan. 2022 12:55
Servus,
bei meinem Steyr steht demnächst die (Koffer-)TÜV-Abnahme an. Daher wollte ich zum hinteren Unterfahrschutz nochmal nachfragen. Mein Steyr ist Bj 1986. Und er wird wohl erst mal noch LKW, weil der Koffer noch nicht ausgebaut ist. Ich habe dann vor, so schnell wie möglich die für ein Wohnmobil geforderten Einbauten (Bett, Tisch, Sitz- und Staugelegenheit, Kochmöglichkeit) provisorisch vorzunehmen und dann auf Wohnmobil umzuschlüsseln.
Generell wurde das Fahrgestell schon von Excap erstmalig vor gut einem Jahr durch den TÜV gebracht. Jetzt ist der Kofferbauer dran. Und es geht um die Zulassung in Deutschland.
Wie ist das jetzt mit dem Unterfahrschutz, da ich aus dem Thread nicht ganz schlau geworden bin. Und auf meinen Bildern, die ich von Steyr-Fahrzeugen habe, ist mal ein Unterfahrschutz zu sehen, mal aber auch nicht.
1. Braucht man als LKW und/oder WoMo IMMER einen Unterfahrschutz? Lt. §32b würde ich das bejahen. Die Ausnahme mit §32b (3) 5 trifft ja wohl für ein Steyr-WoMo nicht zu, oder?
2. Wenn einer benötigt wird, muss dieser aufgrund der jetzigen Abnahme mit Koffer (in 2022) der geänderten neuen Norm (also 450mm Höhe; verstärkte Aufnahmekräfte) entsprechen oder kann der noch 550mm hoch sein (weil das Fahrgestell ja schon 10/2020 vom TÜV abgenommen wurde? Oder gilt das was Werner/SteyrFan12M18 geschrieben hat:
3. Von Werner/SteyrFan12M18 (oder auch anderen) würde mich interessieren: Wie habt ihr beim TÜV die geforderten Parameter des UFS nachgewiesen?
4. Können sich die Anforderungen je nach TÜV-Stelle auch im Nachhinein mal ändern? Sprich: Der TÜV vom Kofferbauer sagt, brauchen wir nicht. Oder er sagt: 70cm sind ausreichen. Und meiner hier vor Ort meint dann in einem Jahr, um Gottes willen, so nicht!
Interessieren würde mich auch, wie die, die keinen Unterfahrschutz haben/brauchen, diesen vermieden haben. Die gerne auch mit PN.
Danke und Grüße, Peter
bei meinem Steyr steht demnächst die (Koffer-)TÜV-Abnahme an. Daher wollte ich zum hinteren Unterfahrschutz nochmal nachfragen. Mein Steyr ist Bj 1986. Und er wird wohl erst mal noch LKW, weil der Koffer noch nicht ausgebaut ist. Ich habe dann vor, so schnell wie möglich die für ein Wohnmobil geforderten Einbauten (Bett, Tisch, Sitz- und Staugelegenheit, Kochmöglichkeit) provisorisch vorzunehmen und dann auf Wohnmobil umzuschlüsseln.
Generell wurde das Fahrgestell schon von Excap erstmalig vor gut einem Jahr durch den TÜV gebracht. Jetzt ist der Kofferbauer dran. Und es geht um die Zulassung in Deutschland.
Wie ist das jetzt mit dem Unterfahrschutz, da ich aus dem Thread nicht ganz schlau geworden bin. Und auf meinen Bildern, die ich von Steyr-Fahrzeugen habe, ist mal ein Unterfahrschutz zu sehen, mal aber auch nicht.
1. Braucht man als LKW und/oder WoMo IMMER einen Unterfahrschutz? Lt. §32b würde ich das bejahen. Die Ausnahme mit §32b (3) 5 trifft ja wohl für ein Steyr-WoMo nicht zu, oder?
2. Wenn einer benötigt wird, muss dieser aufgrund der jetzigen Abnahme mit Koffer (in 2022) der geänderten neuen Norm (also 450mm Höhe; verstärkte Aufnahmekräfte) entsprechen oder kann der noch 550mm hoch sein (weil das Fahrgestell ja schon 10/2020 vom TÜV abgenommen wurde? Oder gilt das was Werner/SteyrFan12M18 geschrieben hat:
- UFS hinten immer notwendig (ab BJ 1976) BJ bis 12/1986 Höhe 70 cm; ab 01/1987 Höhe von 55 cm.
3. Von Werner/SteyrFan12M18 (oder auch anderen) würde mich interessieren: Wie habt ihr beim TÜV die geforderten Parameter des UFS nachgewiesen?
4. Können sich die Anforderungen je nach TÜV-Stelle auch im Nachhinein mal ändern? Sprich: Der TÜV vom Kofferbauer sagt, brauchen wir nicht. Oder er sagt: 70cm sind ausreichen. Und meiner hier vor Ort meint dann in einem Jahr, um Gottes willen, so nicht!
Interessieren würde mich auch, wie die, die keinen Unterfahrschutz haben/brauchen, diesen vermieden haben. Die gerne auch mit PN.
Danke und Grüße, Peter
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- Buntbaer2001
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Re: Klappbarer Unterfahrschutz
12 Jan. 2022 18:56
Servus,
na so viel Beiträge hätte ich gar nicht erwartet...
War mein Beitrag zu lang? Zu unverständlich? Zu abwegig? Und haben sowieso jetzt alle neuzugelassenen in D einen UFS dran, weil's anders nicht mehr geht? Wenn ja, dann würden mich ja die Erfahrungen interessieren...
Von Manfred/Weltbummler weiß ich, dass es zumindest für A eine Ausnahmegenehmigung existiert... Und eine PN hab ich auch bekommen. Daher per PN, "damit es nicht lange Grundsatzdiskussionen im Forum gibt". Na danach sieht es ja nicht aus...
Keiner was dazu zu sagen? Ich würde mich über Input und Anregungen echt freuen. Und noch was: Mein Koffer ist am maximalen Überhang dran, kommt also locker über die 1m Grenze...
Gruß, Peter
na so viel Beiträge hätte ich gar nicht erwartet...
War mein Beitrag zu lang? Zu unverständlich? Zu abwegig? Und haben sowieso jetzt alle neuzugelassenen in D einen UFS dran, weil's anders nicht mehr geht? Wenn ja, dann würden mich ja die Erfahrungen interessieren...
Von Manfred/Weltbummler weiß ich, dass es zumindest für A eine Ausnahmegenehmigung existiert... Und eine PN hab ich auch bekommen. Daher per PN, "damit es nicht lange Grundsatzdiskussionen im Forum gibt". Na danach sieht es ja nicht aus...
Keiner was dazu zu sagen? Ich würde mich über Input und Anregungen echt freuen. Und noch was: Mein Koffer ist am maximalen Überhang dran, kommt also locker über die 1m Grenze...
Gruß, Peter
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Re: Klappbarer Unterfahrschutz
12 Jan. 2022 22:41
Servus Peter,
zu Punkt 1 und 2 habe ich keine anderen Erkenntnisse als die, die ich bereits hier geschrieben habe.
Punkt 3: Ich hab aufgrund meiner Tätigkeit öfter mit LKW zu tun und hab mir die Materialstärken "abgeschaut". Auf gut Glück habe ich dann diesen Prototyp gebaut und bin damit zum TÜV gefahren. Der TÜV-Prüfer hat mittels seines Berechnungsprogrammes sämtliche Längen und Materialstärken aufgenommen und mit mitgeteilt, dass der UFS für mein Fahrzeug mehr als ausreichend dimensioniert ist.
Punkt 4: Ich kann dir nur sagen, mein Unterfahrschutz hat eine Typenprüfnummer erhalten, die eingeschlagen wurde. Ich denke hierauf kann man sich deutschlandweit verlassen.
Zu deinem letzten Punkt habe ich ja bereits in meinem Beitrag Nr. 24430 meine Meinung beschrieben.
Ich hoffe dir hilft das weiter.
Liebe Grüße
Werner
P.S. Falls du die Typenprüfnummer brauchst sende ich sie dir gerne per PN zu.
zu Punkt 1 und 2 habe ich keine anderen Erkenntnisse als die, die ich bereits hier geschrieben habe.
Punkt 3: Ich hab aufgrund meiner Tätigkeit öfter mit LKW zu tun und hab mir die Materialstärken "abgeschaut". Auf gut Glück habe ich dann diesen Prototyp gebaut und bin damit zum TÜV gefahren. Der TÜV-Prüfer hat mittels seines Berechnungsprogrammes sämtliche Längen und Materialstärken aufgenommen und mit mitgeteilt, dass der UFS für mein Fahrzeug mehr als ausreichend dimensioniert ist.
Punkt 4: Ich kann dir nur sagen, mein Unterfahrschutz hat eine Typenprüfnummer erhalten, die eingeschlagen wurde. Ich denke hierauf kann man sich deutschlandweit verlassen.
Zu deinem letzten Punkt habe ich ja bereits in meinem Beitrag Nr. 24430 meine Meinung beschrieben.
Ich hoffe dir hilft das weiter.
Liebe Grüße
Werner
P.S. Falls du die Typenprüfnummer brauchst sende ich sie dir gerne per PN zu.
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Re: Klappbarer Unterfahrschutz
15 Jan. 2022 21:04
Ich habe meinen 10S vor ca. 1,5 Jahren beim TÜV vorgestellt, mit Umschreibung aus Österreich inkl. Abnahme als Womo. Mein TÜV Prüfer meinte das aufgrund des Allrads und der geplanten Einsatzmöglichkeiten eine Ausnahme möglich wäre aber er hinten gerne einen UFS haben möchte. Begründung:Jeder Kieskutscher hat einen klappbare dran. Da im Forum der Bauplan existierte habe ich den nachgebaut und dann eintragen lassen. Damals noch ohne großartige Berechnungen. 1cm dicker Stahl ist sehr massiv. Auf einen Seitenunterfahrschutz hat der TÜV verzichtet.
Ich wollte damals nicht diskutieren und wen ich mir überlege dass ich der Autofahrer wäre, der vielleicht erst an meiner Hinterachse stoppt.... bei fast 2 Metern zur Hinterachse, mit einem Aufbau der bei 130 cm beginnt ... .Da möchte ich nicht dabei sein wenn Sie das Fahrzeug bergen.
Halte dich an die Bauanleitung und du dürftest keine Probleme bekommen. Davon gibt es mindestens schon 3 in Deutschland eingetragen klappbare UFS.
Viele Grüße
Jörg
Ich wollte damals nicht diskutieren und wen ich mir überlege dass ich der Autofahrer wäre, der vielleicht erst an meiner Hinterachse stoppt.... bei fast 2 Metern zur Hinterachse, mit einem Aufbau der bei 130 cm beginnt ... .Da möchte ich nicht dabei sein wenn Sie das Fahrzeug bergen.
Halte dich an die Bauanleitung und du dürftest keine Probleme bekommen. Davon gibt es mindestens schon 3 in Deutschland eingetragen klappbare UFS.
Viele Grüße
Jörg
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Re: Klappbarer Unterfahrschutz
16 Jan. 2022 11:03 - 16 Jan. 2022 11:04
Hallo Peter,
ich habe damals (Mai 2021) versucht eine "juristische" Basis für meine Argumentation keinen UFS zu benötigen zu schaffen. Ich habe es dann aufgegeben, mir einen TÜV-Prüfer gesucht, und ihn gefragt (ohne explizit auf das Thema UFS einzugehen), was ich noch tun muss, um eine EIntragung als M1G WoMo mit gzGG von 11t zu erhalten.
Er wollte noch allerlei Begrenzungsleuchten (seitlich, vorne) und dann war es gut. Zu meiner großen Überraschung war der UFS überhaupt kein Thema. Weder seitlich noch hinten.
Ich denke, es hat mit der möglichen Ausnahme zu tun, dass ein UFS bei M1G dem Einsatzzeck widersprechen würde.
Mir ist klar, dass die Prüfer hier sehr viel Ermessensspielraum haben und, dass es vermutlich einfach Glück war, an einen Prüfer zu kommen, der das so handhabt.
Wo wohnst Du denn. Wenn der Norden für Dich nicht zu weit weg ist, kann ich Dich gerne vermitteln.
Viele Grüße
Daniel
ich habe damals (Mai 2021) versucht eine "juristische" Basis für meine Argumentation keinen UFS zu benötigen zu schaffen. Ich habe es dann aufgegeben, mir einen TÜV-Prüfer gesucht, und ihn gefragt (ohne explizit auf das Thema UFS einzugehen), was ich noch tun muss, um eine EIntragung als M1G WoMo mit gzGG von 11t zu erhalten.
Er wollte noch allerlei Begrenzungsleuchten (seitlich, vorne) und dann war es gut. Zu meiner großen Überraschung war der UFS überhaupt kein Thema. Weder seitlich noch hinten.
Ich denke, es hat mit der möglichen Ausnahme zu tun, dass ein UFS bei M1G dem Einsatzzeck widersprechen würde.
Mir ist klar, dass die Prüfer hier sehr viel Ermessensspielraum haben und, dass es vermutlich einfach Glück war, an einen Prüfer zu kommen, der das so handhabt.
Wo wohnst Du denn. Wenn der Norden für Dich nicht zu weit weg ist, kann ich Dich gerne vermitteln.
Viele Grüße
Daniel
Letzte Änderung: 16 Jan. 2022 11:04 von Major Healey.
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