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file Frage Österreich: Typisierung als "Wohnmobil" - zulässige Höchstgeschwindigkeit

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12 Aug 2018 11:40 #28228 von klami
Hallo beisammen!

Habe durch Zufall soeben eine Anzeige auf willhaben.at für einen Steyr 12m18 gelesen. Der Anbieter ist der bekannte österreichische Betrieb aus Nähe Wien. Ich hab ja schon ein Fahrzeug, aber bei der Artikelbeschreibung ist mir folgender Text aufgefallen:

"Typisierung als "Wohnmobil" (Expeditionsmobil), somit KEIN WOCHENENDFAHRVERBOT, keine Höchstgeschwindgikeit von 80 km/h!"

Das mit dem Enfall "Wochenendfahrverbot" ist mir klar.
Aber warum soll die Höchstgeschwindigkeit entfallen??

In Ö ist es doch wie in vielen anderen Ländern der EU so, dass ALLE Fahrzeuge über 3,5 Tonnen einer Beschränkung von 50 Ort/70 Freiland /80 Autobahn- km/h unterliegen.

Oder sehe ich das falsch?

Schönen Sonntag!
Michl

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12 Aug 2018 11:44 #28229 von Gilly
Das siehst du falsch, Busse dürfen ja auch 100 Km/h fahren.

Gerhard

The STEYR keeps what a M A N promises.
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12 Aug 2018 12:04 #28232 von Arno
Meiner ist auch auf 100 Km/h zugelassen....
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12 Aug 2018 13:44 #28233 von Weltbummler
50,70,80 über 7,5ton.

Gruß Manfred
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12 Aug 2018 13:47 - 12 Aug 2018 13:48 #28234 von klami
Hallo Arno und Gilly!

Danke für Eure Einschätzung. Dazu aber folgende Bedenken:

In den Zulassungspapieren steht doch immer nur die "Bauartgeschwindigkeit". D.h. auf welche technische Höchstgeschwindigkeit gewissen Komponenten wie Bremsen, Reifen, etc.... auszulegen sind. Das hat aber - zumindest meines Wissens nach - nichts mit der erlaubten Höchstgeschwindigkeit zu tun. Diese ist in Ö in der Kraftfahrgesetzt-Durchführungsverordnung 1967 geregelt. In der aktuellen Fassung sind folgende Höchstgeschwindigkeiten angeführt:


§ 58. Höchste zulässige Fahrgeschwindigkeit



(1) Beim Verwenden von Kraftfahrzeugen auf Straßen mit öffentlichem Verkehr dürfen folgende Geschwindigkeiten nicht überschritten werden:


1.


im Hinblick auf das Fahrzeug

a)

mit Kraftwagen, einschließlich Gelenkbussen, und Sattelkraftfahrzeugen jeweils mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3 500 kg, ausgenommen Omnibusse, und ausgenommen Feuerwehrfahrzeuge, Rettungs- und Krankentransportfahrzeuge und Fahrzeuge des öffentlichen Sicherheitsdienstes, jeweils mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 5 500 kg



70 km/h,

auf

Autobahnen und Autostraßen 80 km/h,

b)

mit Omnibussen, ausgenommen Gelenkbusse



80 km/h,

auf

Autobahnen und Autostraßen 100 km/h,

c)

mit Kraftfahrzeugen und Anhängern, die mit Spikesreifen (§ 4 Abs. 5) versehen sind



80 km/h,

auf

Autobahnen und Autostraßen 100 km/h;

Wer es im Detail lesen will:
Klick!

Die STVO kennt keinen Unterschied PKW/LKW/Sonder-Kfz/Wohnmobil,...... etc....
Es geht rein nach dem höchst zulässigen Gesamtgewicht. Einzige Ausnahme ist der OMNIBUS. Der ist klar Definiert.

Also nix mit 100...... zumindest legal. Hat jemand eine andere Rechtsgrundlage?
[/i]
Letzte Änderung: 12 Aug 2018 13:48 von klami.

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12 Aug 2018 13:59 #28235 von klami
Interessante Broschüre des ADAC Deutschland, darin ist auch Österreich angeführt:


Tempolimit WoMo Europa 3,5 bis 7,5 t


Auch hier wird über 3,5 t für Ö 50/70/80 genannt..... ;)

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12 Aug 2018 14:30 #28236 von Arno
Ja, da habt ihr wohl recht :-) Bis 90 wird meist nichts gesagt. Ich fahre nur im Notfall oder bei einem schnellen Überholmanöver 100 - meiner fühlt sich eher bei 85 wohl. Ich lasse dann den Fernverkehr an mir vorbeiziehen (machen sie ja bergauf sowieso wieder) :lol:
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13 Aug 2018 13:00 - 13 Aug 2018 13:02 #28253 von Beestone

]

Die STVO kennt keinen Unterschied PKW/LKW/Sonder-Kfz/Wohnmobil,...... etc....
Es geht rein nach dem höchst zulässigen Gesamtgewicht.[/i][/i]


Die STVO (Strassenverkehrsordnung) in Ö kennt diese Unterschiede PKW/LKW jedoch schon auch in gewissen Bereichen, z.B. hier:


In der STVO heisst es: "Fahrverbot für Lastkraftfahrzeuge"

Da mein Steyr mit max.zul.GW 11,5 Tonnen als PKW und nicht als LKW typisiert und zugelassen ist - darf ich fahren, gilt nicht für mich:
jedes Verkehrszeichen in Ö mit LKW drauf gilt nicht für mich als PKW, ausser es ist zusätzlich eine Gewichtsangabe in dem Zeichen oder mit Zusatztafel.

In D heisst dieses Verkehrszeichen und alle mit einem LKW: (Fahrverbot) für Kraftfahrzeuge über 3,5 Tonnen - gilt also auch für mich als PKW.

Einzig bei der Kettenmitführpflicht in Ö erfasst mich der "LKW" obwohl ich ein PKW (M1G) bin - als vom LKW abgeleitetes Kfz:
Schneekettenpflicht: Mitführen von Schneeketten
Jeweils vom 1. November bis 15. April ist der Lenker eines Kraftfahrzeuges der Klassen M2, M3, N2 und N3 (LKW über 3,5 t zulässige Gesamtmasse bzw. Busse mit mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Lenker) sowie eines von solchen Fahrzeugen abgeleiteten Kraftfahrzeuges verpflichtet, geeignete Schneeketten für mindestens zwei Antriebsräder mitzuführen.

LG, Andreas

Gemeinschaft bedarf der Bereitschaft anderen zuzuhören und die eigene Meinung nicht für die einzig wahre zu halten ...
Anhänge:
Letzte Änderung: 13 Aug 2018 13:02 von Beestone.

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13 Aug 2018 13:18 #28254 von KlausU
Und weil du über 7,5 to bis darfst du auf deutschen Bundes- und Landstraßen nur 60 km/h schnell fahren.

Viele Grüße
Klaus

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13 Aug 2018 13:45 #28255 von Beestone

Und weil du über 7,5 to bis darfst du auf deutschen Bundes- und Landstraßen nur 60 km/h schnell fahren.


Das stimmt so nicht ganz:
Der PKW hat von der Deutschen STVO her KEINE Geschwindigkeitsbegrenzung:
STVO § 3 Absatz (3) Satz 2:
(3) Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt auch unter günstigsten Umständen 1. innerhalb geschlossener Ortschaften für alle Kraftfahrzeuge 50 km/h,
2. außerhalb geschlossener Ortschaften
a) für aa) Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t bis 7,5 t, ausgenommen Personenkraftwagen,80 km/h
und:
c) für Personenkraftwagen sowie für andere Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse bis 3,5 t
100 km/h.

Ich habe die Sätze mit den Fahrzeugen die uns nicht interessieren mal rausgelöscht, damit es nicht so unübersichtlich ist.
Aus a.) geht hervor dass die 80 km/h (Landstrasse) nicht für PKW gelten, auch wenn diese im genannten Gewichtsbereich liegen !
aus c.) geht nachfolgend hervor dass Pkw 100 km/h fahren dürfen. Die 3,5 to im zweiten Halbsatz beziehen sich NUR auf die "anderen KFZ".

Analog gilt dies dann auch für die Autobahn: PKW ist PKW ! Das gilt insbesondere bei den Geschwindigkeiten unabhängig vom Gewicht. Bei gewichtsbezogenen Beschränkungen und sieht das entsprechend anders aus.

Nachtrag zum obigen Deutschen Verkehrszeichen: der genaue Text lautet:
"Verbot für Kfz mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t, einschließlich ihrer Anhänger, und für Zugmaschinen. Ausgenommen sind Personenkraftwagen und Kraftomnibusse."
Sogesehen bin ich als PKW ja auch ausgenommen ...:woohoo:

LG, Andreas

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13 Aug 2018 14:33 #28256 von KlausU
So gesehen gebe ich dir Recht. Wenn du nur als M1G typisiert bis sollte das stimmen. Meiner ist als So.KFZ Wohnmobil größer 2,8 to eingetragen ohne M1G, zGG 11,5 to, also dann 60 auf der Landstraße.:(
Gib mal Bescheid wenn du die erste Diskussionsrunde mit der deutschen Rennleitung hinter dir hast ob die das auch so sehen.

Viele Grüße
Klaus

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13 Aug 2018 15:20 #28257 von Beestone
Naja, das wäre aussichtslos: es gibt das sogenannte "Sprinter-Urteil" in D:

ein Sprinter mit 4,5 Tonnen, als PKW zugelassen, wurde abgestraft weil er auf der Autobahn schneller als 80 fuhr.

Das Gericht hat entschieden dass die Zulassung nach EU und D-Recht wurscht ist, die Typisierung nach Eu-Recht und nach D. Recht wurscht ist, alles wurscht: in all diesen Vorschriften und Einordnungen steht nichts von den einzuhaltenden Geschwindigkeiten in der STVO ...
Daher entschied das Gericht: unabhängig von Typisierung und Zulassung kann für Fahrzeuge aufgrund der Bauart oder des Gewichts oder der Ausstattung ein LKW angenommen werden und damit gelten dann die LKW-Vorschriften. Steht zwar niergends im Gesetz, aber es wurde von den Gerichten so entschieden. Die Exekutive freuts und sie strafen fröhlich ..

Googelt "Sprinter Urteil" und man kann es nicht fassen wie weit wir Bürger verarscht werden ...

LG, Andreas

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13 Aug 2018 17:42 #28260 von klami
Naja! Das passt ja dann zur österreichischen Lösung...
Bis 3,5 t ist alles wie PKW, über 3,5 Tonnen mit Ausnahme des Omnibus fährt alles wie LKW.....
Aber: Zumindest 70 auf der Landstraße....
Wusste garnicht dass wir ein Highspeed-Paradies sind!

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13 Aug 2018 21:22 #28273 von Weltbummler
@klami
Nein!
In Österreich ist Wohnmobil für Personen Beförderung und nicht für Waren.
Alle lkw verbote gelten nicht für Wohnmobil genau so nicht wie für Buse.
Es gelten für Wohnmobile nur Verbote an Gewicht oder abmasse!
Zb. LKW Fahrverbot mit Zusatz über 7.5 Ton. Gelten nicht für M1G Wohnmobile über 7.5 Ton. ZB. Steyr. 12M18.
Fahrverbote (nur) 7.5 to gilt für alles über 7.5 Ton also auch für Wohnmobil steyr 12N18 wenn dieser nicht angelastet unter 7.5 Ton ist.

Gruß Manfred
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11 Sep 2018 15:33 - 11 Sep 2018 15:34 #28755 von HotelIndia

@klami
Nein!
In Österreich ist Wohnmobil für Personen Beförderung und nicht für Waren.
Alle lkw verbote gelten nicht für Wohnmobil genau so nicht wie für Buse.
Es gelten für Wohnmobile nur Verbote an Gewicht oder abmasse!
Zb. LKW Fahrverbot mit Zusatz über 7.5 Ton. Gelten nicht für M1G Wohnmobile über 7.5 Ton. ZB. Steyr. 12M18.
Fahrverbote (nur) 7.5 to gilt für alles über 7.5 Ton also auch für Wohnmobil steyr 12N18 wenn dieser nicht angelastet unter 7.5 Ton ist.


Moin zusammen, beim Googlen nach LKW Fahrverbot in AT bin ich auch auf diesen Thread in unserem Forum gestoßen.
Folgendes Problem:
Wir werden Mitte Oktober unseren Steyr mit Wohnkabine vom Ausbauhersteller in AT nach D überführen. Aufgrund von terminlichen Zwängen muss ich auf einem Sonntag fahren. WoMo Zulassung bekommt er erst in D. Zur Auswahl stehen 2 Möglichkeiten für die vorübergehende Zulassung (ich habe für beides Gutachten):
1. als LKW Plane & Spriegel <7.5to (so war er noch in Grün zugelassen)
2. als LKW Fahrgestell mit 10to. (schon mal wieder aufgelastet)

Mit 1 wäre ich aus dem Fahrverbot raus, befürchte aber zu schwer zu werden. Auch wenn noch allerhand fehlt. Letztendlich wird es die Waage zeigen.
Mit 2 bin ich vom Gewicht im sicheren Bereich, aber >7,5to und als LKW damit eigentlich im Fahrverbot drin.

Zur Meinung von Weltenbummler passt eine Feststellung des ÖAMTC (wenn auch zur Frage ob Wohnmobile >7.5to. unter das Fahrverbot fallen):
Zitat/ "Die Verkehrsjuristen des ÖAMTC stellen dazu fest, dass es sich laut Gesetz bei diesen Beschränkungen um Fahrverbote für Kraftfahrzeuge handelt, die ausschließlich der Beförderung von Gütern dienen.! /Zitat Ende

Frage: Kann ich davon ausgehen, dass ich in AT als ein offensichtlich nicht zur Güterbeförderung geeigneter LKW bei einer eventuellen Kontrolle "durchgewunken" werde oder ist es eher ein Glücksspiel, je nachdem wie die Ordnungshüter es sehen?

In D gibt es ja seit Mitte 2017 die Klarstellung, dass die Fahrverbote nur die gewerbliche Güterbeförderung betreffen.

Grübelnde Grüße aus dem Norden, Hilmar
Letzte Änderung: 11 Sep 2018 15:34 von HotelIndia.

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11 Sep 2018 15:43 #28756 von Weltbummler
In Ö
Wohnmobil ist Wohnmobil LKW ist LKW.

Gruß Manfred
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11 Sep 2018 17:30 #28757 von KlausU
Lass den Steyr als 10 tonner zu und fahr einfach damit. Wenn das ganze halbwegs wie ein Wohnmobil aussieht sollte das bis zur deutschen Grenze funktionieren ohne Kontrolle.
Ich glaube nicht das jedes Wohnmobil in Österreich Sonntags gestoppt wird um die Papiere zu prüfen, da hätte die Obrigkeit ja gut zu tun. Wenn du wider erwarten doch gestoppt werden solltest freundlich mit dem Zettel vom ÖAMTC argumentieren und ansonsten unwissend tun. Hast dich ja schließlich vorher versucht umfassend zu informieren.:whistle:

Viele Grüße
Klaus
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11 Sep 2018 17:59 #28758 von klami

@klami

Wir werden Mitte Oktober unseren Steyr mit Wohnkabine vom Ausbauhersteller in AT nach D überführen. Aufgrund von terminlichen Zwängen muss ich auf einem Sonntag fahren. WoMo Zulassung bekommt er erst in D. Zur Auswahl stehen 2 Möglichkeiten für die vorübergehende Zulassung (ich habe für beides Gutachten):
1. als LKW Plane & Spriegel <7.5to (so war er noch in Grün zugelassen)
2. als LKW Fahrgestell mit 10to. (schon mal wieder aufgelastet)



Hallo in den Norden!

Ich will ja jetzt nicht alles auf den Haufen werfen, aber wenn ich das richtig verstehe möchtest du das (dein) Fahrzeug nach dem Umbau mit deutschen Kurzzeitkennzeichen aus Ö ausführen?
Und das dann noch während des Wochenend-Fahrverbots (in Ö zwischen Sa 15.00 und Sonntag 22.00 Uhr).......
Ich wohne im Grenzgebiet zu Passau und kann nur sagen: Vergiss es. Die Ö Polizei achtet sehr genau in welche Richtung sich die Fahrzeuge bewegen. Viele deutsche kaufen aktuell hier in Ö Fahrzeuge und kommen mit gelben oder roten Nummern. Aber: Eine Ausfuhr mit gelben oder roten Kurzzeitkennzeichen aus Österreich ist illegal. Da macht es keinen Unterschied ob du das Fahrzeug schon besessen hast und für den Umbau eingeführt hast oder ob du es hier gekauft hast!

Das sind zumindest meine Erfahrungen!

LG!

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11 Sep 2018 18:16 - 11 Sep 2018 18:48 #28759 von HotelIndia
@Klami:
Ne, ne, das Auto wird mit den endgültigen, schwarzen Kennzeichen überführt.
Das ein Anbringen von z.B. gelben Kurzzeitkennzeichen im Ausland illegal ist, ist mir klar. Hier würden dann z.B. die blauen, österreichischen Kennzeichen benötigt.

Von D nach AT haben wir ihn allerdings mit gelben Kennzeichen und als 7,5to. (noch ohne Aufbau) überführt. In der Richtung ist es legal ;).

@Klaus: Danke für Deine Meinung. In die Richtung gehen meine Gedanken mittlerweile auch ...
Letzte Änderung: 11 Sep 2018 18:48 von HotelIndia.

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12 Sep 2018 09:55 #28766 von Beestone
Es haben eigentlich alle recht:

LKW ist güterbefördernd, Wohnmobil ist nicht güterbefördernd und daher nicht LKW, Sprinterurteil: Typisierung und Zulassung nicht ausschlaggebend:

auf dieser Grundlage kannst mit unseren Beamten diskutieren, ob sie mit Dir diskutieren ist unterschiedlich und fraglich.

Je mehr Dein KFZ einem Wohnmobil ähnelt umso mehr kannst Du annehmen dass es als Wohnmobil behandelt wird - im Sinne des Fahrverbotes.

Auf jeden Fall würde ich bei Deiner Überstellungsfahrt als LKW auf jeden Fall alle LKW-Gebots- und Verbotszeichen beachten (bis auf jene bezgl. Wochenendfahrverbot): d.h. Geschwindigkeit, Gewicht, Überholverbot, etc.: nur nicht anecken!!!

Gewichtskontrolle Autobahn: puh, schwierig: als LKW müsstest Du folgen ... als PKW nicht wenn LKWs rausgeleitet werden. Bei KFZ>2,8(3,5)t müsstest Du folgen .. bei Deinen Zulassungsalternativen müsstest Du raus ...

* Ich denke mit Glück wirst nicht angehalten. :P
* Mit nur einem bisserl Glück wirst angehalten und triffst auf g'scheite Beamte die Dich als Wohnmobil identifizieren und Dich ziehen lassen ..
* Mit keinem Glück musst mit den Beamten diskutieren und kannst sie
a) überzeugen dass Dein Fahrzeug nicht zur Güterbeförderung dienen kann und daher nicht als LKW dient :silly:
b) mit bitten und betteln überzeugen dass Du als Deutscher und als Ausländer nix böses im Sinn hast, dies eine Überführung ist, Dich erkundigt hast (ÖAMTC) und Du nie wieder kommst, nicht bleiben willst und am Weg bist auszureisen ... :whistle:
* Mit Pech ist das den Beamten wurscht und sie strafen Dich als LKW ab, Einspruch mit Bezug auf Sprinterurteil unter Umständen erfolgreich :S
* Mit sehr viel Pech darfst nicht weiterfahren: das hat das Gute dass Du gleich Deine Kabine testen kannst :laugh:

Alles dies ist durchaus möglich ...

Lg, Andreas

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