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file Frage (LKW)-Maut ab 7,5t ab 1.Oktober auch für Womo??

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30 Sep 2015 18:37 #12480 von Hydraulicus
(LKW)-Maut ab 7,5t ab 1.Oktober auch für Womo?? wurde erstellt von Hydraulicus
Hallo zusammen!
Wie oben zu lesen, geht eigentlich aus dem Gesetzestext hervor, dass Womos von der Maut nicht betroffen sind. Beim Anruf eben bei Toll-Collect erhielt ich jedoch die Auskunft, dass ich mich erst befreien lassen müsse.
Dazu wurde mir eine Berliner Nummer genannt, bei der natürlich keiner hört.
Ich berichte.......
Hat jemand noch mehr Infos dazu?
Grüße Felix

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30 Sep 2015 18:57 #12481 von travelsteyr
Moin Felix,
hier wird Dir geholfen.
Befreiung beantragen, gilt dann 2 Jahre.

Gruß
Michael

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30 Sep 2015 19:33 #12482 von Hydraulicus
Hallo!
Ja, danke, ich glaube es gilt nur für Güterverkehr und für Womo muss man sich wohl auch nicht befreien lassen, weil man ja darunter eben nicht fällt.
Auch wenn der Heini am Telefon was anderes erzählt hat......

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30 Sep 2015 19:59 #12483 von travelsteyr
...läßt Du Dich nicht befereien, musst Du mit Kontrollen rechnen. Bist Du befreit, läßt man Dich in Ruhe.

Gruß Michael

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  • Pfeifer
  • Pfeifers Avatar
01 Okt 2015 08:10 #12487 von Pfeifer
Hallo zusammen,

treibt mich auch um die verlässliche Klärung dieser Frage.

Wie verhält sich das, wenn das Fahrzeug als LKW angemeldet ist? Kann ich mich dann auch befreien lassen?
Für den Negativfall: Was kostet das für einen abgelasteten LKW mit 7,49 t?

Grüsse,
Thomas

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  • PaulchenPanther
  • PaulchenPanthers Avatar
  • Offline
  • Steyr 680. Der Ursprüngliche
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01 Okt 2015 10:36 #12489 von PaulchenPanther
PaulchenPanther antwortete auf (LKW)-Maut ab 7,5t ab 1.Oktober auch für Womo??
Hi Thomas,
garnichts, weil es eben erst
AB 7,5 t
gilt und Du ja
7,4999999999t hast-)
Gruß, Christoph

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01 Okt 2015 13:44 #12491 von Hr. Meyr
Wir haben am Montag unsere Befreiung von TollCollect erhalten. Vorher gab es noch 2 x Schriftverkehr, weil sie die Eintragung als Wohnmobil mit Bildern belegt haben wollten. (da kommt's wahrscheinlich auf den Sachbearbeiter an.) Wenn der TÜV ein Fahrzeug schon als WOMO eingestuft hat, verstehe ich nicht, wie TollCollect daran zweifelt und das nochmal selbst ermitteln will.
Uns wurde gesagt, dass die Beantragung einer Befreiung auf jeden Fall sinnvoll ist, da dann das Fahrzeug bei der automatischen Kennzeichenerfassung sofort aussortiert wird und man somit für 2 Jahre Ruhe hat. Dann muss die Befreiung verlängert werden.
Ohne Befreiung könnte es dazu kommen, dass man erstmal zur Kasse gebeten wird und man dann eben den WOMO-Status mit Bildern, etc. nachweisen muss.

Viele Grüße, Hr. Meyr
(Kiki & Jürgen)

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01 Okt 2015 17:33 #12495 von Hydraulicus
Hallo Hr. Meyr! Danke für den Tipp, aber vestehen tue ich es trotzdem nicht, da im Text von "LKW" die Rede ist. Ferner hast du ja auch recht, wenn du es komisch findest, dass TollCollect auf einmal Zulassungsdaten anzweifelt und noch irgendwelche Fotos sehen will. Wofür haben wir das teure Gutachten machen lassen????
Schon alles sehr merkwürdig. Das nächste Komische ist ja, dass TollCollect zwar für die Mauteintreibung verantwortlich ist, die Überwachung nun aber widerrum bei der BAG liegt und mit der haben wir ja nun eigentlich gar nichts zu tun.....
Es bleibt spannend.
Es ist auch immer lustig, dass bei sowas kein Mensch richtig Bescheid weiß, wenn man aber 10km fährt, dann taucht auf einmal jemand auf, der gaaaaanz genau im Bilde ist und eine Strafe verlangt.

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02 Okt 2015 23:43 #12504 von tdichris
Bei Toll Collect ist das ganze doch sehr genau beschrieben:
Zitat : Registrierung
Es besteht keine Registrierungspflicht. Ausnahmen von der Mautpflicht bestehen unabhängig von einer etwaigen Registrierung. Die Registrierungsmöglichkeit stellt nur ein zusätzliches Angebot der Toll Collect GmbH dar und ist freiwillig.
Zitat Ende

Zitat :
Nicht mautpflichtige Fahrzeuge

Nach § 1 Absatz 2 des Bundesfernstraßenmautgesetzes (BFStrMG) sind bestimmte Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen nicht mautpflichtig. Hierunter fallen:

Kraftomnibusse,
Fahrzeuge der Streitkräfte,
Fahrzeuge der Polizei,
Fahrzeuge des Zivil- und Katastrophenschutzes,
Fahrzeuge, die von gemeinnützigen oder mildtätigen Organisationen für den Transport von humanitären Hilfsgütern, die zur Linderung einer Notlage dienen, eingesetzt werden
Fahrzeuge der Feuerwehr,
Fahrzeuge anderer Notdienste,
Fahrzeuge des Bundes,
Fahrzeuge, die ausschließlich für den Straßenunterhaltungs- und Straßenbetriebsdienst einschließlich Straßenreinigung und Winterdienst genutzt werden,
Fahrzeuge, die ausschließlich für Zwecke des Schausteller- und Zirkusgewerbes eingesetzt werden,
Fahrzeuge, die weder ausschließlich für den Güterkraftverkehr bestimmt sind noch hierfür eingesetzt werden.
Zitat Ende

Grüße
Christian

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18 Mai 2018 11:42 - 18 Mai 2018 11:44 #26953 von rdhrkns
Hallo allen,

Mochte das theme noch mal hochbringen da ich schon 5 Wochen beschäftigt bin als Hollander mein LKW mit shelter zu befreien. Hab dies Woche dan ein Ablehnung bekommen :-(

Hab gerade telefoniert mit das Toll-collect und die Maut Befreiung. Nacht etwas 30 minuten reden und Durchwahl, haben sie erst ruckkenscpachen gehalten. Nachdem ich wieder angerufen bin. Der Fräulein hat mir kurz gesagt, Registrierung muss sein, weil ich LKW bin. Kann nur noch ein Wiederspruchung einlegen..

Die letze linie von tdichris: Fahrzeuge, die weder ausschließlich für den Güterkraftverkehr bestimmt sind noch hierfür eingesetzt werden. Bedeutet automatisch das ich freigestellt bin ? (vielleicht reich mein Deutsch hier ein bisschen zu weinig um die juridische bla, bla richtig zu verstehen).

Falls es so weit komt das ich widersprüchen muss hatte ich gerne was Unterstützung von ein native Deutchsprachige.

-Ruud
Anhänge:
Letzte Änderung: 18 Mai 2018 11:44 von rdhrkns. Grund: Added photo

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20 Mai 2018 11:28 #26962 von tdichris
das kommt auf deine zulassung an, wenn du als lkw zugelassen hast, bist du mautpflichtig, zugelassen als womo bist du nicht mautpflichtig

Begründung: ein lkw ist nach seiner bauart zum güterverkehr bestimmt, also mautpflichtig, ein womo ist nicht zum güterverkehr bestimmt, sondern zum wohnen, deswegen mautbefreit,
wenn du mit deinem womo güter beförderst egal ob mit oder ohne anhänger bist du mautpflichtig
also zwei kriterien :
1. bauartbedingt zb als lkw zugelassen
2. verwendungsbedingt gütertransport

wenn eines der beiden zutrifft bist du mautpflichtig

Hoffe geholfen zu haben

Grüße
Christian

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